Gelten für Kerzenhersteller dieselben Allergenregeln
Die Deklaration von Duftallergenen bei Kosmetika und die Kennzeichnung von Kerzen unterliegen völlig verschiedenen Regelwerken. Hier verläuft die Grenze.
Ein Hersteller, der sowohl eine Lavendelseife als auch eine Lavendelkerze verkauft, nimmt manchmal an, dieselben Duftvorschriften gelten für beide, schließlich ist es dasselbe ätherische Öl aus derselben Werkstatt. So funktioniert es nicht, und der Grund liegt darin, was ein Kosmetikum überhaupt ist.
Warum diese Trennung besteht
Die Vorschriften zur Deklaration von Duftallergenen bei Kosmetika bestehen, weil Kosmetika auf die Haut aufgetragen werden, und das gesamte Deklarationssystem, Schwellenwerte, Allergenlisten, Kennzeichnungspflichten, ist um den Hautkontakt und die möglichen Reaktionen herum aufgebaut. Eine Kerze wird nicht auf die Haut aufgetragen. Sie wird abgebrannt, und jede Exposition gegenüber Duftverbindungen erfolgt über die Luft, in einer anderen Konzentration, in einem völlig anderen Kontext. Behörden, die Kosmetika beaufsichtigen, haben in der Regel überhaupt keine Zuständigkeit für Kerzen, weil Kerzen keine Kosmetika sind, egal wie ähnlich sich die Rohstoffe im Regal der Werkstatt sehen.
Das bedeutet, dass ein Kerzenhersteller, der dieselbe ätherische Ölmischung wie ein Seifenhersteller verwendet, in den meisten Märkten unter einem völlig anderen Kennzeichnungsregime steht, oft eher unter Verbraucherproduktsicherheit oder Brandschutzvorschriften als unter Kosmetikrecht.
Was Kosmetikallergenregeln überhaupt auslöst
In Kanada gelten die relevanten Schwellenwerte nur für Produkte, die überhaupt Kosmetika sind, also für Dinge, die zum Reinigen, Verschönern oder Verändern des Erscheinungsbilds auf den Körper aufgetragen werden. Die dort in Kraft tretenden Duftallergen-Deklarationsregeln, Liste 1 wird am 12. April 2026 auf dem CNF und dem Etikett verpflichtend und Liste 2 am 1. August 2026, gelten für Leave-on-Produkte oberhalb von 0,001 % (10 ppm) und für Rinse-off-Produkte oberhalb von 0,01 % (100 ppm). Diese Schwellenwerte und dieser Zeitplan gelten für Lotionen, Seifen mit kosmetischen Werbeaussagen, Shampoos, Parfums und ähnliche Produkte. Sie haben nichts mit Kerzen, Duftwachs oder Diffusor-Stäbchen als solchen zu tun, weil diese Produktkategorien nie Teil des kosmetischen Regelwerks waren.
Wo es wirklich verwirrend wird
Das Verwirrende ist nicht die Regel selbst, sondern Hersteller, die sich überschneidende Produktlinien verkaufen. Ein paar Szenarien, die es sich durchzudenken lohnt:
- Eine Kerze und ein Körperpflegeprodukt teilen sich ein Duftöl. Die Kerze folgt den Verbraucherprodukt- oder Brandschutzkennzeichnungsvorschriften, die im jeweiligen Markt gelten. Das Körperpflegeprodukt folgt vollständig den kosmetischen Allergen-Deklarationsregeln, unabhängig davon, was auf dem Kerzenetikett steht.
- Ein "Wäschespray" oder "Raumspray", das auch einen Hautnutzen verspricht. Wird es zum Aufsprühen auf die Haut beworben oder verspricht es eine kosmetische Wirkung, kann es in kosmetisches Gebiet fallen, selbst wenn es neben Kerzen verkauft wird. Die Werbeaussage und der beabsichtigte Verwendungszweck, nicht der Produktkategoriename, entscheiden darüber.
- Duftwachs und Diffusor-Öle. Diese liegen im Allgemeinen genauso außerhalb der Kosmetikvorschriften wie Kerzen, da keine Anwendung auf der Haut stattfindet.
Der Test lautet nicht "enthält es Duftstoffe". Er lautet "ist das ein Kosmetikum", also ist es für die Anwendung auf dem menschlichen Körper zum Reinigen, Verschönern oder ähnlichen Zwecken bestimmt. Kerzen bestehen diesen Test strukturell nicht, unabhängig von den Inhaltsstoffen.
Warum das für Kerzenhersteller trotzdem wichtig bleibt
Nichts davon bedeutet, dass Kerzenhersteller die Duftstoffsicherheit vollständig ignorieren dürfen. Viele Märkte haben eigene Kennzeichnungs- oder Sicherheitserwartungen für Kerzen, oft mit Bezug zu Brandsicherheit, Brandgefahr und manchmal Inhaltsstoffdeklaration über andere Kanäle als das Kosmetikrecht. Der Punkt ist nicht, dass Kerzen unreguliert sind, sondern dass sie nach einem anderen Regelwerk mit anderer Logik reguliert werden, und kosmetische Allergenschwellen auf ein Kerzenetikett zu übertragen (oder umgekehrt) ist ein Kategorienfehler, keine zusätzliche Vorsicht.
| Kosmetika (Lotionen, Seifen mit Werbeaussagen, Parfum) | Kerzen | |
|---|---|---|
| Zugrunde liegende Logik | Exposition durch Haut-/Hautkontakt | Brandschutz, Verbraucherproduktsicherheit |
| Duftallergen-Schwellenwerte | Ja, marktspezifisch (z. B. Kanadas 10 ppm Leave-on / 100 ppm Rinse-off) | Nicht anwendbar unter Kosmetikrecht |
| Regulierungsbehörde | Health Canada und Äquivalente andernorts | Andere Behörde, variiert je nach Markt |
Der praktische Rat
Wer beides herstellt, sollte die beiden Compliance-Stränge im Kopf und in den Unterlagen getrennt halten. Die Seifen- und Lotionslinie braucht ein echtes Duftallergen-Screening gegen die Schwellenwerte und Zeitpläne, die im jeweiligen Verkaufsmarkt gelten, und die Kerzenlinie braucht die Kennzeichnungs- und Sicherheitsvorschriften, die für Kerzen in diesem Markt gelten, was eine wirklich andere Recherche ist. Das Screening von Cosmetic Comply ist für die kosmetische Seite dieser Trennung gebaut: Es ordnet Duftbestandteile ihren INCI-Namen und CAS-Nummern zu und prüft sie gegen die verbotenen, eingeschränkten und allergendeklarationspflichtigen Anforderungen des Marktes, genau der Teil, der für die Körperpflegelinie zählt, selbst wenn die Kerzenlinie nach einem völlig anderen Regelwerk läuft.
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