Sind Badebomben Kosmetika, die eine CNF in Kanada brauchen
Badebomben zählen in Kanada als Kosmetika, und die Farbstoffe und Brausemittel darin müssen jeweils einzeln geprüft werden.
Eine Badebombe sieht einer Flasche Lotion nicht besonders ähnlich, und genau diese optische Distanz ist wohl der Grund, warum so viele Hersteller sich fragen, ob sie überhaupt als Kosmetikum zählt. Sie zählt. Sie berührt die Haut, wird mit kosmetischer Absicht verkauft, und Health Canada behandelt sie entsprechend.
Warum der Instinkt „das ist doch keine Lotion" hier falsch liegt
Die Cosmetic Regulations unter dem Food and Drugs Act definieren ein Kosmetikum nicht über seine physische Form. Ob ein Produkt ein Kosmetikum ist, richtet sich danach, wie und wofür es verwendet wird, nicht danach, ob es eine Creme, ein Riegel, ein Pulver oder eine brausende Kugel ist, die man ins Badewasser wirft. Eine Badebombe wird für die Anwendung am menschlichen Körper hergestellt und verkauft, löst sich in dem Wasser auf, in dem der Körper sitzt, und trägt typischerweise Aussagen zur Hautpflege, Feuchtigkeitsversorgung oder Beduftung. Das ist eindeutig kosmetisches Terrain.
Damit befindet sie sich in derselben regulatorischen Spur wie Stückseife mit kosmetischer Aussage, Badesalz und Schaumbad. Wenn Ihre Produktbeschreibung von seidiger Haut, beruhigender Aromatherapie oder feuchtigkeitsspendenden Ölen spricht, haben Sie die kosmetische Einstufung bekräftigt, auch wenn die zugrunde liegende Chemie eher nach Küchenexperiment als nach Hautpflege wirkt.
Was tatsächlich auf die CNF gehört
Ein Cosmetic Notification Form über das Cosmetic Notification System einzureichen ist keine Zulassung vor Markteintritt, sondern eine Meldung, fällig innerhalb von 10 Tagen nach dem ersten Verkauf. Was bei Badebomben speziell Probleme bereitet, ist die schiere Anzahl an funktionellen Zutatenkategorien, die in einem kleinen Objekt stecken:
- Die Brausebasis. Typischerweise eine Kombination aus einer Säure und einem Carbonat oder Bicarbonat. Das sind einfache, gut verstandene Zutaten, die aber trotzdem korrekte INCI-Namen in der Meldung brauchen.
- Binde- und Füllstoffe, die die Form der Bombe halten, bevor sie ins Wasser fällt.
- Öle und Butter, zugesetzt für die „feuchtigkeitsspendende" Hälfte der meisten Badebomben-Werbung, jedes braucht seine eigene INCI-Angabe mit Konzentration.
- Duftstoffe oder ätherische Öle, die je nach Konzentration und ob das Produkt als Leave-on oder Rinse-off behandelt wird, eigene Überlegungen zur Allergen-Offenlegung mit sich bringen.
- Farbstoffe, oft die am meisten übersehene Kategorie und die, die am wahrscheinlichsten ein Problem bei der Meldung verursacht.
Farbstoffe verdienen ein eigenes Kapitel
Badebomben-Hersteller greifen gerne zu leuchtenden Farben, Glimmerpulvern, kosmetischen Pigmenten, manchmal auch Seifenfarbstoffen, die aus anderen Projekten übrig geblieben sind. Nicht jeder Farbstoff, der für die Verwendung in manchen Kosmetikprodukten zugelassen ist, ist in derselben Menge oder in denselben Produkttypen zugelassen, und die Cosmetic Ingredient Hotlist ist die Liste, in der verbotene und eingeschränkte Substanzen aufgeführt sind. Ein Pigment, das in einem Lippenprodukt unbedenklich ist, kann in einem Badeprodukt anderen Einschränkungen unterliegen, und Farbstoffe von Lieferanten, die vor allem Kerzenhersteller oder Seifenmacher beliefern, sind manchmal überhaupt nicht kosmetiktauglich. Bestätigen Sie immer die tatsächliche INCI-Identität und den kosmetischen Reinheitsgrad des Farbstoffs, bevor er in Ihre Meldung aufgenommen wird, statt sich darauf zu verlassen, wie der Verkäufer ihn auf der Verpackung genannt hat.
| Zutatenkategorie | Typisches Beispiel | Überlegung zur Meldung |
|---|---|---|
| Brausebasis | Natriumbicarbonat, Zitronensäure | Einfache INCI-Namen, geringes regulatorisches Risiko |
| Binde-/Füllstoff | Maisstärke, Kaolinerde | Kosmetiktauglichkeit bestätigen |
| Öle/Butter | Sheabutter, Süßmandelöl | Mit Konzentration auflisten |
| Duftstoff | Mischung ätherischer Öle | Allergen-Offenlegungsschwellen prüfen |
| Farbstoff | Glimmer, kosmetisches Pigment | Hotlist-Beschränkungen prüfen, kosmetische Herkunft bestätigen |
Einstufung als Rinse-off und was das für Allergene bedeutet
Badebomben lösen sich in dem Wasser auf, in dem der Körper anschließend sitzt, was sie für Zwecke der Duftallergen-Offenlegung in der Regel in die Rinse-off-Kategorie einordnet. Das bedeutet, der Schwellenwert für die Deklaration eines Allergens liegt bei über 0,01 % (100 ppm) statt beim niedrigeren Leave-on-Schwellenwert. Das ist eine deutlich großzügigere Grenze als bei einer Leave-on-Lotion, aber es bleibt ein realer Schwellenwert, und eine stark parfümierte Badebombe kann ihn überschreiten.
Praktisches zur Meldung
Sobald Sie melden, denken Sie daran, dass das Etikett selbst zweisprachig sein muss, Englisch und Französisch, und jedes Mal, wenn Sie die Formulierung anpassen, sei es der Austausch eines Duftöls, die Anpassung eines Farbstoffs oder eine Änderung einer Ölmischung, sollten Sie eine Änderungsmeldung einreichen, statt es unbegrenzt als dasselbe Produkt zu behandeln. Wenn Sie eine bestimmte Badebomben-Formulierung jemals einstellen, muss auch das gemeldet werden.
Cosmetic Comply ist genau für diese Art von Produkt mit vielen Zutaten gebaut. Es gleicht jede Komponente, Brausemittel, Öle, Farbstoffe und Duftstoffe, mit ihrem INCI-Namen und ihrer CAS-Nummer ab, prüft jede gegen die Hotlist mit einem Konfidenzwert, und ein echter Prüfer kontrolliert das Ergebnis vor der Meldung, damit einem farbenfrohen, zutatenreichen Produkt wie einer Badebombe kein wichtiges Detail durchrutscht.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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