Allergene in Zitrusölen: Nicht nur Limonene
Orangen-, Zitronen- und Bergamottöl enthalten mehr als nur Limonene. Hier ist das vollständige Allergenbild, das Hersteller für eine korrekte Deklaration brauchen.
Fragen Sie einen Seifenmacher, welches Allergen in seinem Orangenöl steckt, und in neun von zehn Fällen hören Sie „Limonene" und sonst nichts. Das ist nicht falsch, Limonene ist das Leitallergen in Zitrusölen und meist in der höchsten Konzentration vorhanden. Aber es als das einzige Allergen in einem Zitrusöl zu behandeln, ist genau der Punkt, an dem Deklarationslisten anfangen, fehlerhaft zu werden.
Zitrusöle sind komplexe Mischungen. Allein kaltgepresstes Orangenöl kann mehrere Allergene in deutlich unterschiedlichen Konzentrationen enthalten, und Bergamotte hat in dieser Hinsicht einen ganz eigenen Ruf, den man für sich betrachten sollte.
Was tatsächlich in einem typischen Zitrusöl steckt
Limonene dominiert gewichtsmäßig in Süßorangen-, Zitronen- und Grapefruitöl und macht oft den Großteil des Öls aus. Je nach Zitrusart und Extraktionsmethode finden sich aber auch:
- Linalool, in vielen Zitrusölen in geringeren Mengen vorhanden, in manchen Zitronen- und Bergamotte-Chemotypen auch höher
- Citral (eine Mischung aus Neral und Geranial), besonders relevant in Zitronenölen
- Geraniol, in kleineren Mengen in mehreren Zitrusarten vorhanden
- Cumarin, besonders relevant in Bergamottöl, wo der Furocumarin-Gehalt auch ein eigenständiges Photosensibilisierungsthema jenseits der Allergenfrage ist
Das bedeutet nicht, dass jede Flasche Orangenöl all diese Stoffe in relevanten Mengen enthält. Chemotyp, Anbauregion und Extraktionsmethode verschieben das Verhältnis jeweils. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die tatsächliche Lieferantendokumentation, statt sich auf die Annahme vom letzten Jahr zu verlassen.
Warum das ab 2026 stärker ins Gewicht fällt
Kanadas Vorschriften zur Deklaration von Duftstoffallergenen werden nach einem Zeitplan eingeführt, der dieses Thema gerade jetzt akut macht, nicht irgendwann in Zukunft. Liste 1, die ursprüngliche Gruppe von Duftstoffallergenen, wird am 12. April 2026 auf dem Cosmetic Notification Form (CNF) und dem Etikett verpflichtend. Liste 2, eine erweiterte, an internationale Listen angeglichene Gruppe, folgt am 1. August 2026. Limonene, Linalool, Geraniol und Cumarin stehen alle auf diesen Listen. Wenn das Analysenzertifikat Ihres Zitrusöl-Lieferanten nur Limonene nennt, deklarieren Sie möglicherweise alles andere, was im Öl mitschwingt, unzureichend.
Die Deklarationsschwellen selbst ändern sich nicht je nach Inhaltsstoff. Oberhalb von 0,001 % (10 ppm) in Leave-on-Produkten und oberhalb von 0,01 % (100 ppm) in abzuspülenden Produkten muss ein Duftstoffallergen deklariert werden. Eine mit Zitrusduft versehene Lotion mit einem typischen Anwendungsniveau von 1 bis 2 Prozent ätherischem Öl kann leicht mehrere dieser Allergene gleichzeitig über die Leave-on-Schwelle bringen, nicht nur Limonene.
An die echten Zahlen kommen, nicht nur an die Etikettenzahlen
Die Lösung hier ist nicht kompliziert, sie erfordert nur ein zusätzliches Dokument, nach dem Sie vielleicht bisher nicht gefragt haben. Seriöse Anbieter ätherischer Öle können eine Allergenaufschlüsselung liefern, manchmal als eigenständiges Zertifikat, manchmal eingebettet in das Sicherheitsdatenblatt (SDS). Dieses Dokument sollte Prozent- oder ppm-Werte für jedes deklarationspflichtige Allergen in dieser konkreten Charge oder Spezifikation zeigen, nicht nur für das eine, über das alle reden.
Ein grobes Beispiel, wie das bei Orangenöl im Vergleich zu Bergamottöl aussehen kann, mit illustrativen Werten statt konkreten Lieferantenzahlen:
| Allergen | Typische Rolle in Orangenöl | Typische Rolle in Bergamottöl |
|---|---|---|
| Limonene | Hauptbestandteil | Hauptbestandteil |
| Linalool | Gering bis moderat | Oft deutlich |
| Citral | In manchen Orangen-Chemotypen vorhanden | Vorhanden, je nach Sorte unterschiedlich |
| Geraniol | Gering | Gering bis moderat |
| Cumarin | Meist gering oder abwesend | Kann erheblich sein, plus Furocumarine |
Anschließend multiplizieren Sie diesen Allergenanteil innerhalb des Öls mit dem Anwendungsniveau des Öls in Ihrer fertigen Rezeptur, dieselbe Rechnung, die Sie für jede Lieferantenmischung anwenden würden. Ein Linalool-Gehalt von 0,3 % in einem ätherischen Öl, das zu 1,5 % in Ihrer Lotion eingesetzt wird, ergibt einen sehr kleinen Bruchteil eines Prozents im Endprodukt, kann aber trotzdem die Leave-on-Schwelle überschreiten und muss dann sowohl in die Meldung als auch auf das Etikett.
Praktische Schritte vor Ihrer nächsten Einreichung
Warten Sie nicht bis zur Frist, um das zu klären. Ziehen Sie die tatsächliche Allergendokumentation für jedes ätherische Öl in Ihrem aktuellen Sortiment, nicht nur für die Zitrusöle, und prüfen Sie sie gegen Liste 1 und Liste 2. Wenn Ihr Lieferant diese Aufschlüsselung nicht liefern kann, ist das ein Gespräch wert, jetzt und nicht erst im März.
Genau hier zahlt sich der Zutaten-Abgleich von Cosmetic Comply aus. Er führt Anteile aus Lieferantenmischungen bis zum Endprodukt weiter und markiert allergenrelevante Bestandteile gegen Kanadas Deklarationslisten, damit ein Zitrusöl nicht stillschweigend zu „enthält Limonene" verkürzt wird, obwohl es tatsächlich drei oder vier deklarationspflichtige Allergene gleichzeitig mitbringt.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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