Dehydroacetic Acid und Benzyl Alcohol: Ein beliebtes Konservierungsstoff-Duo
Wie Sie eine Geogard-artige Mischung aus Dehydroacetic Acid und Benzyl Alcohol identifizieren, aufschlüsseln und korrekt in Ihrer Zutatenmeldung angeben.
Wenn Sie einen Konservierungsstoff unter einem Handelsnamen wie Geogard 221 oder etwas Ähnlichem von einem anderen Lieferanten gekauft haben, ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, dass das Analysezertifikat zwei getrennte Verbindungen statt einer auflistet. Das ist normal. Die meisten dieser handelsüblichen Mischungen bauen auf dem Zusammenspiel von Dehydroacetic Acid und Benzyl Alcohol auf, und weder der Handelsname noch die Mischung als Ganzes gehören in Ihre Meldung. Die beiden Bestandteile schon.
Was tatsächlich in der Flasche ist
Dehydroacetic Acid und Benzyl Alcohol werden meist als vorgemischte Flüssigkeit verkauft, oft in einem Verhältnis, bei dem Benzyl Alcohol den größeren Anteil ausmacht. Die Mischung funktioniert, weil die beiden Verbindungen unterschiedliche Bereiche abdecken: Dehydroacetic Acid wirkt besonders gut gegen Schimmel und Hefen, während Benzyl Alcohol eine breitere antimikrobielle Wirkung hinzufügt und außerdem als mildes Lösungsmittel dient.
| INCI-Name | Ungefähre CAS-Nummer | Typische Funktion |
|---|---|---|
| Benzyl Alcohol | 100-51-6 | Konservierungsstoff, Lösungsmittel, Duftstoff |
| Dehydroacetic Acid | 520-45-6 | Konservierungsstoff, fungizid |
Bestätigen Sie die CAS-Nummer immer anhand der Dokumentation Ihres konkreten Lieferanten. Manche Lieferanten geben statt der freien Säure die Natriumsalzform von Dehydroacetic Acid an, die eine andere CAS-Nummer trägt, also gehen Sie nicht davon aus, dass die obige Nummer zutrifft, ohne Ihr tatsächliches Analysezertifikat zu prüfen.
Warum der Handelsname allein nicht reicht
Handelsnamen tauchen niemals auf einem Cosmetic Notification Form auf. Health Canadas System baut auf INCI-Namen auf, weil diese Namenskonvention es einem Prüfer, oder jedem anderen, ermöglicht, tatsächlich zu erkennen, was im Produkt steckt, unabhängig davon, welcher Lieferant es Ihnen verkauft hat oder wie er es gebrandet hat. Wenn das Datenblatt Ihres Lieferanten „Konservierungsstoff X" angibt und die INCI-Namen und Prozentsätze nicht aufschlüsselt, fordern Sie ein vollständiges Analysezertifikat an, bevor Sie ihn verwenden. Dieses Dokument brauchen Sie ohnehin für Ihre eigenen Unterlagen.
Die Konzentration durchrechnen
Hier stolpern die meisten. Nehmen wir an, die Mischung Ihres Lieferanten besteht zu 70 % aus Benzyl Alcohol und zu 30 % aus Dehydroacetic Acid, und Sie setzen die Mischung mit 0,8 % Ihrer Gesamtformel ein. Sie listen nicht „0,8 % Konservierungsstoff-Mischung". Sie berechnen die tatsächliche Konzentration jedes Bestandteils im fertigen Produkt:
- Benzyl Alcohol: 0,8 % x 0,70 = 0,56 %
- Dehydroacetic Acid: 0,8 % x 0,30 = 0,24 %
Das sind die beiden Zahlen, die auf Ihre Zutatenliste gehören, jede unter ihrem eigenen INCI-Namen, nicht der Mischungsprozentsatz und nicht der Handelsname. Wenn Sie außerdem ein separates Duftöl verwenden, das selbst Benzyl Alcohol enthält, was häufig vorkommt, da es natürlich in manchen ätherischen Ölen vorhanden ist, müssen Sie beide Quellen addieren, bevor Sie die endgültige Konzentration angeben. Das ist ein häufiger Fehler: zwei verschiedene Rohstoffe tragen zur selben INCI-Zeile bei, und jeder wird nur einzeln gezählt statt zusammengerechnet.
Wo dieser Konservierungsstoff auftaucht
Diese Paarung sehen Sie am häufigsten in:
- Leave-on-Gesichts- und Körperlotionen
- Abspülbaren Reinigungsprodukten und Shampoos, bei denen eine leichtere Konservierungsstoff-Menge gewünscht ist
- Natürlich oder „clean" positionierten Produktlinien, da beide Verbindungen eine längere Anwendungsgeschichte haben und sich für dieses Publikum gut auf einem Etikett lesen
Benzyl Alcohol wird außerdem eigenständig als Duftstoff eingesetzt. Enthält Ihre Formel es also bereits als Duftkomponente aus einem ätherischen Öl, und Sie fügen diese Konservierungsstoff-Mischung obendrauf hinzu, müssen beide Beiträge erfasst und addiert werden, bevor Sie melden.
Ein kurzer Plausibilitätscheck vor der Einreichung
- Die tatsächliche INCI-Aufschlüsselung und das Prozentverhältnis aus dem Analysezertifikat Ihres Lieferanten holen, nicht aus dem Handelsnamen-Datenblatt.
- Die Einsatzmenge der Mischung in Ihrer Formel mit dem Prozentanteil jedes Bestandteils in der Mischung multiplizieren.
- Prüfen, ob einer der INCI-Namen bereits an anderer Stelle in Ihrer Formel aus einem anderen Rohstoff vorkommt, und gegebenenfalls addieren.
- Bestätigen, dass die von Ihnen erfassten CAS-Nummern zum tatsächlichen Produkt Ihres Lieferanten passen, da sich Salzformen und freie Säureformen unterscheiden.
Genau diese Art von Rechnerei ist der mühsame Teil einer Meldung, bei dem sich leicht ein kleiner Fehler einschleicht, besonders sobald Sie vier oder fünf Rohstoffe jonglieren, die jeweils zu denselben INCI-Namen beitragen. Cosmetic Comply übernimmt diese Aufschlüsselung automatisch. Geben Sie Ihre Formel und die Mischungsverhältnisse Ihrer Lieferanten ein, und das Tool ordnet alles INCI-Namen und CAS-Nummern zu, addiert doppelte Beiträge und prüft das Ergebnis, bevor ein echter Prüfer es freigibt und es als Meldung hinausgeht.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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