So lesen Sie das Allergendeklarationsblatt eines Lieferanten
Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung einer typischen Duftstoffallergendeklaration, damit die Prozentsätze und INCI-Namen wirklich etwas Nützliches aussagen.
Jeder Duftstoff- und Ätherisches-Öl-Lieferant reicht irgendeine Version eines Allergendeklarationsblatts ein, und die meisten Hersteller werfen einen Blick darauf, sehen eine Wand aus chemischen Namen und Prozentsätzen und legen es ab, ohne es wirklich zu lesen. Das ist ein Fehler, besonders jetzt, da Kanadas Vorschriften zur Offenlegung von Duftstoffallergenen nach einem festgelegten Zeitplan verpflichtend werden und das Blatt in Ihrem Posteingang genau das ist, was Sie zur Erfüllung brauchen.
Was tatsächlich auf dem Blatt steht
Eine typische Allergendeklaration nach IFRA-Vorbild listet einzelne Allergenstoffe auf, die der Duftstoff oder das ätherische Öl enthält, üblicherweise mit:
- Dem INCI-Namen oder gängigen chemischen Namen für jedes Allergen
- Einer CAS-Nummer, da manche Stoffe mehr als eine gültige CAS-Nummer haben und das Blatt angeben sollte, welche für diesen Eintrag zutrifft
- Einem Prozentsatz oder einer Konzentration dieses Allergens innerhalb des Duftstoffs oder Öls selbst, noch nicht innerhalb Ihres fertigen Produkts
- Manchmal einem Hinweis auf natürlichen Ursprung, da viele dieser Allergene natürlich in ätherischen Ölen vorkommen, statt separat zugesetzt zu werden
Der Rechenschritt, den alle überspringen
Der Prozentsatz auf dem Lieferantenblatt sagt Ihnen, wie viel von diesem Allergen im Duftöl oder der Mischung selbst enthalten ist. Er sagt Ihnen nicht, wie viel in Ihrer Kerze, Lotion oder Seife steckt. Sie müssen diese Zahl durch Ihre eigene Formel weiterrechnen.
Angenommen, eine Duftöldeklaration weist Linalool mit 3 % innerhalb des Öls aus, und Sie setzen dieses Duftöl zu 1 % in Ihrer Lotion ein. Die tatsächliche Konzentration von Linalool im Fertigprodukt beträgt 3 % mal 1 %, also 0,03 % oder 300 ppm. Das ist die Zahl, die für die Offenlegungsschwellen zählt, nicht die auf dem Lieferantenblatt gedruckten 3 %.
Warum die Schwellenrechnung gerade jetzt wichtig ist
Kanada führt die verpflichtende Offenlegung von Duftstoffallergenen schrittweise auf dem Cosmetic Notification Form und auf dem Etikett selbst ein. Liste 1, der ursprüngliche Kernbestand an Duftstoffallergenen, wird am 12. April 2026 verpflichtend. Liste 2, ein erweiterter Bestand, abgestimmt auf internationale Allergenlisten, wird am 1. August 2026 verpflichtend. Die Offenlegungsschwellen lauten:
| Produkttyp | Offenlegungsschwelle |
|---|---|
| Auf der Haut verbleibende Produkte | Über 0,001 % (10 ppm) |
| Abzuspülende Produkte | Über 0,01 % (100 ppm) |
Beim obigen Linalool-Beispiel liegen 300 ppm in einer auf der Haut verbleibenden Lotion deutlich über der Schwelle von 10 ppm, weshalb eine Offenlegung erforderlich ist. Dieselben 300 ppm würden bei einem abzuspülenden Produkt ebenfalls die Schwelle von 100 ppm überschreiten. Diese Schwellen sind wirklich niedrig, genau deshalb führt das bloße Überfliegen des Lieferantenblatts statt des Nachrechnens dazu, dass Menschen unbewusst zu wenig offenlegen.
Häufig wiederkehrende Allergene
Eine Handvoll Namen taucht auf fast jedem Duftstoff- und Ätherisches-Öl-Deklarationsblatt auf, weil sie in so vielen aromatischen Pflanzen natürlich vorkommen:
- Limonene (häufig in Zitrusölen)
- Linalool (häufig in Lavendel und vielen Blütenölen)
- Citronellol
- Geraniol
- Eugenol (häufig in Gewürznelke)
- Coumarin
Wenn Sie mit ätherischen Ölen statt synthetischen Duftstoffmischungen arbeiten, gehen Sie nicht davon aus, dass "natürlich" allergenfrei bedeutet. Mehrere dieser Verbindungen sind natürlich vorkommende Bestandteile der Öle selbst, sodass eine zu 100 % natürliche Mischung ätherischer Öle genauso Offenlegungspflichten auslösen kann wie eine synthetische Duftstoffverbindung.
Eine kurze Checkliste zum Lesen jeder Deklaration
- Bestätigen Sie, dass INCI-Name und CAS-Nummer jedes Allergens Ihren Erwartungen entsprechen, da Blätter gelegentlich Handelsjargon oder veraltete Namen verwenden.
- Notieren Sie den Prozentsatz innerhalb des Duftstoffs oder Öls, nehmen Sie nicht an, es sei der Prozentsatz im Endprodukt.
- Multiplizieren Sie mit Ihrem tatsächlichen Einsatzniveau dieses Duftstoffs oder Öls in der fertigen Formel.
- Vergleichen Sie die resultierende ppm-Zahl mit der für Ihren Produkttyp relevanten Schwelle für auf der Haut verbleibende oder abzuspülende Produkte.
- Bewahren Sie das Lieferantenblatt auf. Es ist Ihre Nachweisspur, falls jemand später Ihre Offenlegungsentscheidung infrage stellt.
Das für jede Stock Keeping Unit mit Duftstoffmischung von Hand zu machen, wird schnell mühsam, besonders sobald Sie Liste-1- und Liste-2-Allergene über eine ganze Produktlinie hinweg im Blick behalten müssen. Genau hier zahlt sich der Inhaltsstoffabgleich von Cosmetic Comply aus, da er Lieferantenmischungsprozentsätze automatisch bis zu tatsächlichen Konzentrationen im Fertigprodukt weiterführt und diese als Teil der kanadischen Meldung gegen die geltenden Allergen-Offenlegungsschwellen prüft.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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