Rundungsregeln, wenn ein Allergen nah am Schwellenwert liegt
Wie man mit einer Duftallergen-Berechnung umgeht, die genau auf Kanadas 0,001- oder 0,01-Prozent-Meldegrenze landet, und warum man sich nicht durch Rundung herauswinden sollte.
Irgendjemand findet immer den Grenzfall. Man rechnet ein Duftöl durch, multipliziert es mit der Einsatzmenge und erhält eine Allergenkonzentration von 0,0009 %. Der Schwellenwert liegt bei 0,001 %. Rundet man auf und meldet, oder rundet man ab und lässt es weg?
Das kommt ständig vor, sobald die Meldepflicht für Duftallergene aus Liste 1 und Liste 2 in Kanada verbindlich wird, zunächst für Liste 1 am 12. April 2026, dann für Liste 2 am 1. August 2026. Die Schwellenwerte selbst sind einfach: über 0,001 % (10 ppm) in einem Leave-on-Produkt, über 0,01 % (100 ppm) in einem Rinse-off-Produkt. Nicht einfach ist, was passiert, wenn die berechnete Zahl nah genug an dieser Linie liegt, dass die Rundung über das Ergebnis entscheidet.
Warum das häufiger vorkommt, als man denkt
Allergene wie Limonene, Linalool, Citronellol, Geraniol, Eugenol und Coumarin werden selten allein in eine Formel gegeben. Sie kommen als Spurenbestandteile ätherischer Öle und Duftmischungen hinein. Ein Lavendelöl könnte Linalool mit einem bestimmten Prozentsatz des Öls selbst enthalten. Man setzt das Öl mit 0,5 % in der Lotion ein. Die Linalool-Konzentration im Fertigprodukt ist der Linalool-Prozentsatz des Öls multipliziert mit dieser 0,5-Prozent-Einsatzmenge, und diese Rechnung landet einen oft unbequem nah an der Auslösegrenze statt komfortabel darüber oder darunter.
Kommen mehrere Duftkomponenten aus mehr als einem ätherischen Öl in derselben Formel dazu, jede mit einem kleinen Beitrag zur Gesamtsumme eines bestimmten Allergens, kann sich eine kumulierte Zahl ergeben, die sich spürbar ändert, je nachdem wie viele Nachkommastellen man durch die Berechnung mitführt.
Das Grundprinzip: erst rechnen, zuletzt runden
Die sicherste Praxis ist, die Arithmetik mit voller Präzision durchzuführen und nur das ganz finale Ergebnis zu runden, nicht jeden Zwischenschritt. Rundet man den vom Lieferanten angegebenen Linalool-Prozentsatz vor der Multiplikation mit der Einsatzmenge und rundet dann nach der Multiplikation erneut, kann man ein Ergebnis, das genuin über dem Schwellenwert liegt, allein durch angehäufte Rundung auf etwas verschieben, das darunter aussieht, ohne dass sich an der Formel wirklich etwas geändert hätte.
Eine sauberere Reihenfolge sieht so aus:
- Den tatsächlichen Prozentsatz des Allergens im Rohstoff (Duftöl, ätherisches Öl oder Mischung) vom Lieferanten holen, nicht einen gerundeten Etikettenwert, wenn man an die zugrunde liegenden Daten kommt.
- Mit der Einsatzmenge des Rohstoffs in der Fertigformel multiplizieren.
- Tragen mehrere Rohstoffe zum selben Allergen bei, alle Beiträge summieren, bevor irgendetwas gerundet wird.
- Nur die finale kombinierte Zahl runden, und zwar auf so viele Nachkommastellen, dass man nicht versehentlich den Unterschied zwischen "knapp darüber" und "knapp darunter" auslöscht.
Wenn die Zahl wirklich grenzwertig ist
Liegt die finale, sorgfältig berechnete Zahl immer noch genau an der Grenze, nah genug, dass die Messunsicherheit in den Lieferantendaten sie plausibel auf beide Seiten schieben könnte, ist die praktische Antwort, sie zu melden. Ein Allergen zu melden, das sich als technisch knapp unter dem Schwellenwert herausstellt, kostet eine Zeile auf der Inhaltsstoffliste. Eines nicht zu melden, das tatsächlich über dem Schwellenwert lag, ist eine Compliance-Lücke, die im ungünstigsten Moment auftaucht, meist nach einer Beschwerde oder einem Audit.
Es gibt noch einen zweiten Grund, in Grenzfällen eher zur Offenlegung zu neigen: Lieferantendokumentation zu natürlichen ätherischen Ölen ist nicht immer auf vier Nachkommastellen genau, und Chargenschwankungen bei einem natürlichen Rohstoff sind real. Wenn die eigene Berechnung darauf angewiesen ist, einem typischen Lieferantenwert bis zur vierten Nachkommastelle zu vertrauen, befindet man sich bereits in einem Bereich, in dem die Meldung die vertretbarere Wahl ist.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Angenommen, eine Körperlotion verwendet 0,8 % einer Duftmischung, und deren Analysezertifikat weist Geraniol mit 1,2 % der Mischung aus. Die Konzentration im Fertigprodukt ergibt sich aus 0,8 % mal 1,2 %, also 0,0096 %, als Dezimalzahl ausgedrückt 0,000096, oder als Prozentangabe geschrieben 0,0096 %. Das liegt unter dem 0,01-Prozent-Rinse-off-Schwellenwert, aber deutlich über dem engeren 0,001-Prozent-Leave-on-Schwellenwert. Dieselbe Mischung bei derselben Einsatzmenge ist also für ein Rinse-off-Shampoo eindeutig "keine Meldung nötig" und für eine Leave-on-Lotion eindeutig "muss gemeldet werden". Genau deshalb entscheidet der Produkttyp, nicht nur die Konzentration, über das Ergebnis, und deshalb ist es wichtig, die Berechnung für jedes Produktformat neu durchzuführen, selbst wenn die Duftmischung selbst identisch ist.
Wo das in die Meldung einfließt
Die Allergenmathematik richtig hinzubekommen ist wichtig, weil sie direkt in das einfließt, was auf dem CNF und schließlich auf dem Etikett selbst steht, sobald die verbindlichen Termine greifen. Cosmetic Complys Inhaltsstoffabgleich führt die Prozentangaben der Lieferantenmischungen automatisch bis zur Fertigprodukt-Ebene durch, sodass der Multiplikationsschritt, der auf dem Papier so viele stolpern lässt, konsistent gehandhabt wird, mit einer echten Prüfperson, die alles kontrolliert, was nah an einem Schwellenwert landet, bevor die Meldung eingereicht wird.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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