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B2B- vs. B2C-Kosmetikverkauf: Die Notifizierungspflicht gilt trotzdem
Der Verkauf an ein Spa, einen Salon oder einen Händler statt an einen Verbraucher hebt Ihre Pflicht zur Kosmetiknotifizierung nicht auf. Hier ist, warum der Käufertyp keine Rolle spielt.
16. Februar 2026Lesen