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B2B- vs. B2C-Kosmetikverkauf: Die Notifizierungspflicht gilt trotzdem

Der Verkauf an ein Spa, einen Salon oder einen Händler statt an einen Verbraucher hebt Ihre Pflicht zur Kosmetiknotifizierung nicht auf. Hier ist, warum der Käufertyp keine Rolle spielt.

Cosmetic Comply Team3 Min. Lesezeit

Eine Seifenherstellerin schrieb uns, überzeugt davon, dass sie aus dem Schneider sei, weil ihre einzigen Kunden Spas waren, die in großen Mengen einkauften, keinerlei direkter Verkauf an Verbraucher. Sie hatte gelesen, dass die Notifizierungspflicht „an Verbraucher verkaufte Produkte" betreffe, und schloss daraus, dass reiner Großhandel sie außerhalb des Anwendungsbereichs stelle. Das stimmte nicht, und diese Annahme ist verbreitet genug, dass es sich lohnt, sie durchzugehen.

Der Auslöser ist der „Erstverkauf", nicht der „Verkauf an einen Verbraucher"

Die Pflicht zum Cosmetic Notification Form von Health Canada ist an den Erstverkauf des Produkts geknüpft und gilt unabhängig davon, wer der Käufer ist. Ein Spa, ein Salon, ein Hotel-Annehmlichkeitsprogramm, ein Vertreiber, ein Händler, der im Großhandel kauft, all das zählt als Verkauf, der die Frist in Gang setzt. Sie haben 10 Tage ab diesem Erstverkauf, um das CNF einzureichen und Ihre Cosmetic Notification (CN) Nummer zu erhalten. Nichts in der Vorschrift sieht eine Ausnahme für Geschäft-zu-Geschäft-Transaktionen vor.

Überlegen Sie, warum das aus regulatorischer Sicht Sinn ergibt. Die Regel existiert, damit Health Canada einen Überblick darüber hat, welche kosmetischen Produkte im Umlauf sind und was darin enthalten ist, damit bei Sicherheitsbedenken gehandelt werden kann. Ein Produkt, das bei hundert Spa-Kunden pro Woche angewendet wird, wirft genau dieselbe Frage zur Inhaltsstoffsicherheit auf wie eines, das im Einzelhandel an hundert individuelle Verbraucher verkauft wird. Die Exposition des Endanwenders ändert sich nicht danach, wer die Bestellung aufgegeben hat.

Woher dieses Missverständnis meist kommt

Ein paar Muster führen Leute zum falschen Schluss:

  • Verwirrung bei Private Label. Wenn Sie für eine Marke herstellen, die unter eigenem Namen weiterverkauft, muss trotzdem jemand in dieser Kette die Einreichung gemacht haben. Klären Sie schriftlich, wer das übernimmt, statt anzunehmen, die andere Partei habe es abgedeckt.
  • Kennzeichnung „Nur für den professionellen Gebrauch". Ein Produkt als für den professionellen oder Salongebrauch zu kennzeichnen, befreit es nicht von der Notifizierungspflicht. Es ändert, wer es kaufen darf, nicht, ob Health Canada davon wissen muss.
  • Muster und Zugaben beim Kauf. Auch nicht umsatzwirksame Verteilung kann je nach Ausgestaltung als Verkaufsauslöser zählen, gehen Sie also nicht davon aus, dass Gratisproben automatisch außerhalb des Anwendungsbereichs liegen.
  • Annahme, der Händler übernehme die Einreichung. Händler erwarten im Allgemeinen, dass die Marke oder der Hersteller bereits eingereicht hat. Nur sehr wenige Einzelhandelskäufer sind darauf eingerichtet, CNFs im Namen eines Lieferanten einzureichen.

Was sich in einer B2B-Beziehung tatsächlich ändert

Die Notifizierungspflicht bleibt bestehen, aber ein paar praktische Dinge verschieben sich beim Großhandelsverkauf durchaus:

Element B2C-Einzelhandel B2B-Großhandel
CNF-Einreichungspflicht Gilt Gilt, dasselbe 10-Tage-Fenster
Zweisprachige Kennzeichnung Gilt für die verbraucherorientierte Verpackung Gilt weiterhin, wenn das Produkt in dieser Form einen Endanwender erreicht
Wer die Konformität typischerweise bestätigt Von einzelnen Käufern selten nachgefragt Wird oft vom Geschäftskunden vor Bestellaufgabe verlangt
Anfragen zu Dokumentation Selten Häufig, Käufer fragen oft direkt nach Ihrer CN-Nummer

Die letzte Zeile verdient Aufmerksamkeit. Geschäftskunden sind oft sorgfältiger im Nachfragen nach Nachweisen als einzelne Verbraucher, da ein Spa oder Händler eine eigene Haftungsexposition zu managen hat. Wer eine CN-Nummer auf Anfrage sofort vorlegen kann, statt erst nach der Anfrage eines Käufers hektisch einzureichen, hält eine Großhandelsbeziehung am Laufen, statt eine Bestellung ins Stocken geraten zu lassen.

Der Aspekt Änderung und Einstellung

Wenn Sie im Großhandel verkaufen und an einer Rezeptur für einen Private-Label-Partner feilen, denken Sie daran, dass Rezepturänderungen eine Änderung des bestehenden CNF erfordern und die Marktrücknahme eines Produkts die Einreichung einer Einstellungsmeldung bedeutet. Beides gilt für reine Großhandelsproduktlinien genauso wie für alles, was direkt an Verbraucher verkauft wird.

Fazit für reine Großhandelsverkäufer

Wenn Ihr gesamtes Geschäftsmodell B2B, professionell oder Großhandel ist, ist das eine kluge Kanalentscheidung, aber sie berührt Ihren Notifizierungszeitplan nicht. Reichen Sie innerhalb von 10 Tagen nach dem Erstverkauf ein, genau wie bei einem Einzelhandelslaunch. Der Einreichungsprozess von Cosmetic Comply funktioniert unabhängig von Ihrem Vertriebskanal gleich: Er ordnet Ihre Zutaten INCI-Namen zu, prüft sie gegen die Hotlist und verschafft Ihnen eine nachverfolgbare CN-Nummer, sodass Sie einem Großhandelskäufer in dem Moment, in dem er fragt, etwas Konkretes vorlegen können.

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