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Produkthaftpflichtversicherung für kleine Kosmetikmarken

Händler verlangen oft eine bestimmte Mindestdeckung, bevor sie ein Produkt ins Sortiment aufnehmen, und eine allgemeine Betriebshaftpflicht reicht dafür meist nicht aus.

Diane R.4 Min. Lesezeit

Wenn ein Einkäufer im Handel zum ersten Mal nach der Versicherungsbestätigung fragt, kommt das meist überraschend. Monatelang wurde an der Formel gefeilt, die Meldung eingereicht, die Etiketten geklärt, und dann fragt jemand im Einkauf per E-Mail nach dem Nachweis über eine Deckungssumme von zwei Millionen Dollar für Produkthaftung, bevor der Lippenbalsam ins Regal darf. Das ist eine normale Anfrage, und es lohnt sich, sie zu verstehen, bevor man unter Zeitdruck hektisch danach sucht.

Was die Police tatsächlich abdeckt

Die Produkthaftpflichtversicherung deckt Ansprüche ab, dass ein Produkt einen Schaden verursacht hat, sei es eine Hautreaktion, eine allergische Reaktion, eine Augenverletzung durch etwas Verspritztes oder eine schwerere Verletzung. Sie deckt typischerweise Rechtsverteidigungskosten sowie jeden Vergleich oder jedes Urteil bis zur Deckungssumme ab, das entsteht, wenn jemand das Produkt bestimmungsgemäß (oder auf vernünftig vorhersehbare Weise) verwendet und dadurch zu Schaden kommt.

Das unterscheidet sich von der allgemeinen Betriebshaftpflicht, die etwa den Sturz eines Kunden im Ladengeschäft abdeckt, und von der Berufshaftpflicht, die Fehler bei Beratung oder Dienstleistungen abdeckt statt bei physischen Produkten. Wer greifbare kosmetische Produkte herstellt und verkauft, für den ist die Produkthaftpflicht die Versicherungskategorie, die für das Risiko einer schlechten Reaktion auf das verkaufte Produkt tatsächlich greift.

Warum Händler bestimmte Grenzen festlegen

Händler raten nicht einfach eine Zahl. Sie schützen sich selbst, denn wird ein Kunde durch ein in ihrem Geschäft verkauftes Produkt geschädigt, kann der Händler zusammen mit der Marke verklagt werden, selbst wenn er mit der Formulierung nichts zu tun hatte. Versicherung und Rechtsabteilung eines Händlers legen deshalb üblicherweise eine Mindestdeckung für Lieferanten fest, damit im Schadensfall die eigene Police des Lieferanten (nicht die des Händlers) den Großteil davon abfedert.

Die von Händlern geforderten Mindestdeckungen variieren stark je nach Händlergröße, Produktkategorie und danach, wie der eigene Versicherer des Händlers das Lieferantenrisiko einschätzt. Statt eine Zahl zu vermuten, sollte man den konkreten Händler oder die Plattform schriftlich nach der Versicherungsanforderung für Lieferanten fragen, bevor man eine Police sucht, denn die falsche Deckungssumme zu kaufen bedeutet entweder Überzahlung oder eine spätere Nachbesserung.

Häufige Ausschlüsse, die man genau lesen sollte

Policen unterscheiden sich, aber ein paar Ausschlussmuster tauchen häufig genug auf, um darauf zu achten:

  • Ansprüche im Zusammenhang mit nicht genehmigten oder zweckentfremdeten Aussagen. Hat das Etikett oder die Werbung eine therapeutische Aussage getroffen, für die das Produkt weder positioniert noch angemeldet war, und wird das Teil einer Klage, behandeln manche Policen das als außerhalb des versicherten Umfangs.
  • Produkte, die außerhalb des angegebenen Prozesses hergestellt wurden. Wer per Lohnfertigung produzieren lässt und dessen Police um die Praktiken der eigenen Anlage herum geschrieben wurde, kann bei einem Herstellerwechsel ohne Meldung an den Versicherer eine Lücke schaffen.
  • Vorsätzliche oder bekannte Mängel. Die Deckung erstreckt sich in der Regel nicht auf Fälle, in denen wissentlich ein Produkt versandt wurde, das man für unsicher halten musste.
  • Gebietsgrenzen. Eine für den Inlandsverkauf geschriebene Police deckt möglicherweise keine Ansprüche aus internationalem Verkauf ab, was relevant wird, sobald man in neue Märkte expandiert.

Den Ausschlussabschnitt eines jeden Angebots sollte man mindestens so sorgfältig lesen wie die Deckungssumme selbst. Die Summe ist die Zahl, nach der Händler fragen, aber die Ausschlüsse sind der Punkt, an dem ein tatsächlicher Anspruch durchfallen kann.

Eine passende Police für eine kleine Marke finden

Ein paar praktische Hinweise für Hersteller am kleineren Ende:

  1. Wo möglich bündeln. Viele Versicherer bieten eine Business-Owner's-Police an, die allgemeine Haftpflicht und Produkthaftpflicht kombiniert, was oft kostengünstiger ist als Produkthaftpflicht allein zu kaufen.
  2. Die Deckungssumme an die tatsächlichen Handelsbeziehungen anpassen, nicht an eine Vermutung. Wer aktuell nur direkt an Verbraucher verkauft, braucht vielleicht nicht dieselbe Summe, die ein Großhändler verlangen würde, wobei es sich trotzdem lohnt, schon vorher eine Deckung zu haben, da die Risikoprüfung Zeit braucht.
  3. Die Police aktualisieren, wenn sich die Produktlinie ändert. Eine neue Kategorie hinzuzufügen, etwa von Hautpflege zu etwas mit anderem Risikoprofil zu wechseln, kann für die Risikoeinschätzung eines Versicherers relevant sein.

Versicherung ersetzt keine Compliance-Arbeit

Das sollte man klar sehen: Die Haftpflichtversicherung ist ein finanzielles Auffangnetz, kein Ersatz dafür, Formel, Etikettierung und Meldung von vornherein richtig zu machen. Ein gut dokumentiertes, ordnungsgemäß angemeldetes, korrekt etikettiertes Produkt verursacht seltener einen Anspruch und lässt sich leichter verteidigen, falls doch einer entsteht, weil man die Papierspur der Sorgfaltspflicht vorweisen kann.

Genau darauf konzentriert sich ein großer Teil von Cosmetic Comply: Zutaten den richtigen INCI-Namen zuordnen, gegen eingeschränkte Listen prüfen und das Ergebnis von einem echten Prüfer ansehen lassen, bevor angemeldet wird, damit das zugrunde liegende Produkt solide ist, noch bevor die Versicherung überhaupt eine Rolle spielen muss.

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