Inhaltsstoff-Leitfäden

Ultramarines (CI 77007): Wo blaues Pigment erlaubt ist

Ein praktischer Blick auf Ultramarines, ihre CI-Nummer und die Einschränkungen im Augenbereich, die Hersteller vor der Meldung prüfen müssen.

The Compliance Desk3 Min. Lesezeit

Dieses tiefe kobaltblaue Lidschatten oder der Seifenwirbel, der aussieht wie ein Sommerhimmel, verdankt seine Farbe fast sicher Ultramarines. Es ist eines der ältesten Pigmente, die Menschen je verwendet haben, ursprünglich aus Lapislazuli gemahlen, heute für Kosmetika synthetisch hergestellt. Auf einer Zutatenliste erscheint es als Ultramarines, seine Colour-Index-Nummer lautet CI 77007.

Was es eigentlich ist

Ultramarines sind eine Familie von Natrium-Aluminium-Sulfosilikat-Pigmenten. Das Wort „Familie" ist wichtig, denn der genaue Farbton, von Violettblau über Grünblau bis Pink, entsteht durch Anpassung des Schwefelgehalts und des Brennprozesses, nicht durch grundverschiedene Chemikalien. Bei der Meldung als kosmetischer Farbstoff tragen alle dieselbe CI-Nummer, 77007. Diese eine CI-Nummer deckt eine breitere Farbpalette ab, als man beim ersten Nachschlagen erwartet.

Wie die meisten anorganischen Pigmente haben Ultramarines keine einzige, saubere CAS-Nummer, wie es bei einem kleinen organischen Molekül der Fall wäre. Lieferanten geben manchmal eine CAS-Nummer an, die an die allgemeine Substanz „Ultramarinblau" gebunden ist, doch das sollte man als Orientierungspunkt und nicht als endgültige Wahrheit betrachten. Prüfen Sie in der Lieferantendokumentation immer, welche Nummer genau gemeint ist.

Wo es vorkommt

Ultramarines finden sich in:

  • Lidschatten und Eyeliner (hier werden die Einschränkungen konkret)
  • Seifen- und Badeprodukten, für den klassischen Wirbel- oder Ombré-Effekt
  • Badebomben und Badesalzen
  • Make-up-Primern und manchen Fixierpudern
  • gelegentlich in Nagellack, wobei dort Perlglanzpigmente auf Glimmerbasis häufiger sind

Es ist beliebt, weil es stabil ist, nicht wie manche organischen Farbstoffe im Licht verblasst und ein wirklich sattes Blau liefert, das sich anders kaum nachbilden lässt.

Die Frage des Augenbereichs

Genau hier stolpern viele über Ultramarines. Viele Rechtsordnungen behandeln Farbstoffe unterschiedlich, je nachdem, ob das fertige Produkt für die Verwendung in Augennähe bestimmt ist. Ein Pigment, das in einem Duschgel völlig unproblematisch ist, kann in einer Lidschatten- oder Eyeliner-Formel zusätzliche Reinheitsanforderungen oder in manchen Fällen Einschränkungen mit sich bringen. Die Logik dahinter ist einfach: Augengewebe ist empfindlicher, und jede Verunreinigung im Pigment (bei mineralischen Farbstoffen sind meist Schwermetalle das Problem) lässt weniger Spielraum für Fehler.

Das bedeutet nicht, dass Ultramarines in Augennähe verboten sind. Es bedeutet, dass die Compliance-Hürde höher liegt, und Sie müssen den Verwendungszweck Ihres Produkts kennen, bevor Sie sagen können, dass der Farbstoff unbedenklich ist. Ein Seifenstück mit Wirbelmuster und ein kobaltblauer Lidschatten sind meldetechnisch nicht dieselbe Frage, auch wenn beide CI 77007 verwenden.

Was das für eine Meldung bedeutet

Wenn Sie Ihre Formel für eine Meldung den INCI-Namen zuordnen, verdienen Farbstoffe aus drei Gründen besondere Aufmerksamkeit:

  1. Verwirrung durch Handelsnamen. Ein Lieferant nennt sein Pigment vielleicht „Ultra Blue 4" oder etwas ebenso Wenig-Aussagekräftiges. Dieser Name gehört niemals in eine Meldung. Sie brauchen den INCI-Namen (Ultramarines) und die CI-Nummer (77007).
  2. Konzentrationsbereiche. Farbstoffe werden oft in geringen Prozentsätzen eingesetzt, doch manche Märkte verlangen dennoch die Angabe einer Bandbreite statt eines einzelnen Werts, besonders wenn Sie Farbtöne häufig neu formulieren.
  3. Der Verwendungszweck zählt hier mehr als bei den meisten Inhaltsstoffen. Wie oben erwähnt: Ob das Produkt den Augenbereich berührt, verändert, was „konform" überhaupt bedeutet.

Hier eine kurze Übersicht, wie Ultramarines typischerweise dokumentiert werden:

Detail Typischer Eintrag
INCI-Name Ultramarines
CI-Nummer 77007
Übliche Farbpalette Blau, Violettblau, Pink, Grün
Typische Einsatzmenge Geringer Prozentsatz, variiert je nach gewünschter Farbintensität
Zusätzliche Prüfung Produkte für den Augenbereich

Ein praktischer Hinweis für Seifen- und Farbhersteller

Wenn Sie in kleinen Chargen Kaltverseifungsseife mit Wirbelmuster herstellen, sind Ultramarines aus Compliance-Sicht meist risikoarm, da ein Seifenstück kein Produkt für den Augenbereich ist. Wo Leute ins Straucheln geraten, ist, wenn sie eine Farblinie auf Augenprodukte ausweiten, etwa ein Nebengeschäft mit mineralischem Lidschatten, und annehmen, dass Bezugsquelle und Unterlagen einfach übernommen werden können. Das geschieht nicht automatisch. Fragen Sie bei Ihrem Farbstofflieferanten nach einer Eignungsdokumentation für den Augenbereich, bevor Sie ein für Seife bestimmtes Pigment in einem Gesichtsprodukt wiederverwenden.

Der Ingredient-Abgleich von Cosmetic Comply markiert solche Farbstoffe automatisch, ordnet Handelsnamen den passenden CI-Nummern zu und vermerkt, wenn der Verwendungszweck eines Produkts (Augenbereich versus allgemeine Haut) verändert, was geprüft werden muss, damit nichts zwischen Formelanpassungen übersehen wird.

BEREIT ZUR ANMELDUNG?

Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir

Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.

Anmeldung starten

Weiterlesen