Was tatsächlich als deklarationspflichtiges Duftallergen gilt
Klärt die Grenze zwischen einem Duftstoff und einem deklarationspflichtigen Allergen, damit kanadische Hersteller auf Etiketten nicht mehr über- oder unterdeklarieren.
Ein Hersteller gibt Lavendelöl in eine Lotion, hört irgendwo den Begriff „Linalool" und ist sich nun nicht sicher, ob das ganze Öl deklariert werden muss, nur das Linalool, oder gar nichts, bis irgendeine Frist eintritt. Diese Verwirrung ist verbreitet, und sie entsteht durch die Vermischung zweier verwandter, aber unterschiedlicher Dinge: Duftstoffe im Allgemeinen, und die spezifischen, namentlich genannten Allergene, die eine Deklarationspflicht auslösen.
Duftstoff versus deklarationspflichtiges Allergen
Jedes duftende Produkt enthält Duftstoffe, sei es eine synthetische Duftstoffverbindung oder eine Mischung ätherischer Öle. Der Großteil dessen, was in einer Duftstoffformel steckt, muss nie einzeln auf einem Etikett genannt werden; er kann unter einer allgemeinen Angabe „Fragrance" oder „Parfum" geführt werden. Eine spezifische, klar definierte Teilmenge duftbezogener Stoffe wird jedoch anders behandelt: Das sind die deklarationspflichtigen Allergene, einzeln genannt, weil sie mit einer deutlich höheren Rate an Hautsensibilisierung oder allergischer Reaktion verbunden sind als Duftstoffe im Allgemeinen.
In Kanada ist das in zwei Sets gegliedert. Liste 1 ist das ursprüngliche Duftallergen-Set und wird auf der CNF und dem Etikett ab dem 12. April 2026 verpflichtend. Liste 2 ist ein erweitertes Set, abgestimmt auf internationale Listen, das ab dem 1. August 2026 verpflichtend wird. Zu den häufig genannten Allergenen gehören Limonene, Linalool, Citronellol, Geraniol, Eugenol und Coumarin, und es gibt noch weitere über diese Handvoll hinaus, sobald man mit den vollständigen Listen arbeitet.
Der Konzentrationsschwellenwert ist es, der die Deklaration tatsächlich auslöst
Hier ist der Teil, der die meiste „muss ich das deklarieren"-Verwirrung auflöst: Es geht nicht einfach um das Vorhandensein, sondern um die Konzentration. Der Auslöser für die Deklaration liegt bei über 0,001% (10 ppm) in Leave-on-Produkten und über 0,01% (100 ppm) in Abspülprodukten. Unterhalb dieser Schwellenwerte ist eine individuelle Deklaration nicht erforderlich, selbst wenn der Stoff technisch als Spurenbestandteil vorhanden ist.
Das ist in der Praxis sehr wichtig, denn:
- Ein Abspülprodukt verträgt eine höhere Spurenkonzentration, bevor die Deklarationspflicht greift, als ein Leave-on-Produkt, was die kürzere erwartete Hautkontaktzeit widerspiegelt.
- Viele ätherische Öle enthalten diese namentlich genannten Allergene natürlicherweise, manchmal deutlich über dem Schwellenwert, manchmal nicht, abhängig vom Öl und der eingesetzten Menge.
- Die Frage lautet nicht „enthält mein Duftstoff Linalool als Inhaltsstoff", sondern „überschreitet bei der von mir verwendeten Konzentration der Linalool-Gehalt im Fertigprodukt 10 ppm bei Leave-on oder 100 ppm bei Abspülprodukten".
Ein reales Beispiel durchgehen
Angenommen, Sie formulieren eine Leave-on-Körperlotion mit einer Gesamtmenge von 1% ätherischer Ölmischung, und diese Mischung besteht zu 2% aus Linalool. Die tatsächliche Konzentration von Linalool im Fertigprodukt ist 1% mal 2%, was 0,02%, also 200 ppm ergibt. Das liegt über dem 10-ppm-Schwellenwert für Leave-on-Produkte, sodass Linalool einzeln deklariert werden muss. Senken Sie die Einsatzmenge Ihrer ätherischen Ölmischung in derselben Lotion auf 0,1%, ändert sich die Rechnung auf 20 ppm, immer noch über dem Schwellenwert. Sie bräuchten eine wirklich verschwindend geringe Einsatzmenge, um bei einem Leave-on-Produkt unter 10 ppm zu bleiben, weshalb Leave-on-Duftformeln so oft mehrere namentlich genannte Allergene auf dem Etikett brauchen und nicht keines.
Eine kurze Referenz
| Produkttyp | Deklarationsschwelle |
|---|---|
| Leave-on (Lotion, Creme, Parfum) | Über 0,001% (10 ppm) |
| Abspülprodukt (Shampoo, Seife, Duschgel) | Über 0,01% (100 ppm) |
| Allergenliste | Verpflichtend ab |
|---|---|
| Liste 1 | 12. April 2026 |
| Liste 2 | 1. August 2026 |
Die Falle des natürlichen Vorkommens
Die mit Abstand größte Überraschung für Hersteller ist die Erkenntnis, dass diese namentlich genannten Allergene nicht nur synthetische Duftstoffzusätze sind, sie kommen natürlich in ätherischen Ölen und botanischen Extrakten vor, zu denen Hersteller gerade greifen, weil sie „natürlich" sind. Lavendel, Zitrusöle, Geranie, Nelke und viele andere tragen eines oder mehrere dieser namentlich genannten Allergene als Teil ihrer natürlichen chemischen Zusammensetzung. Ein ätherisches Öl zu verwenden befreit Sie nicht von der Allergen-Rechnung; im Gegenteil, genau diese Kategorie löst sie am wahrscheinlichsten aus.
Was das für Ihren Arbeitsablauf bedeutet
Machen Sie es sich zur Gewohnheit, für jedes ätherische Öl oder jede Duftmischung in jeder Formel die tatsächliche Rechnung durchzuführen, statt nur einen Blick auf die Inhaltsstoffbezeichnung zu werfen. Sie brauchen die Allergenzusammensetzung des jeweils verwendeten Duftmaterials (Ihr Lieferant sollte das liefern können, ähnlich wie er CoA-Daten liefern würde) und Ihre Einsatzmenge, multipliziert miteinander, geprüft gegen den passenden Schwellenwert für Leave-on oder Abspülprodukte. Genau diese Art von Berechnung ist es, die der Inhaltsstoff-Zuordnungsschritt von Cosmetic Comply automatisch durchführen soll, indem er Ihre Formel und Einsatzmengen nimmt und kennzeichnet, welche namentlich genannten Allergene den Deklarationsschwellenwert für den Produkttyp, den Sie melden, tatsächlich überschreiten, sodass Sie nicht jedes Mal, wenn ein lavendelduftendes Produkt das Haus verlässt, die Prozentsätze manuell neu berechnen müssen.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
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