Kanada & das CNF

Duftstoff-Allergenliste 1 und Ihr CNF nach dem 12. April 2026

Wie die List-1-Regel für Duftstoffallergene vom 12. April 2026 verändert, was Sie in Ihr Cosmetic Notification Form eintragen.

Cosmetic Comply Team3 Min. Lesezeit

Wenn Sie Ihr CNF vor einem Jahr eingereicht haben und seitdem nicht mehr angefasst haben: Der 12. April 2026 ist das Datum, an dem Sie es wieder aufschlagen müssen. Ab diesem Tag werden die Liste-1-Duftstoffallergene sowohl auf dem CNF als auch auf dem Etikett verpflichtend, und die beiden Pflichten hängen enger zusammen, als man denkt, wenn man nur an die Etikettenseite gedacht hat.

Was Liste 1 tatsächlich verlangt

Liste 1 ist der ursprüngliche Satz an Duftstoffallergenen, den Health Canada für die Deklarationspflicht markiert hat. Sie umfasst Substanzen wie Limonene, Linalool, Citronellol, Geraniol und Eugenol, Inhaltsstoffe, die natürlich in einer riesigen Bandbreite ätherischer Öle vorkommen, nicht nur in synthetischen Duftverbindungen. Wenn Ihre Seife eine Lavendel- oder Zitrusölmischung enthält, stehen die Chancen gut, dass mehrere Liste-1-Allergene bereits in Ihrer Formel stecken, ob Sie sie bisher deklariert haben oder nicht.

Die Deklarationsschwellen richten sich nach der Konzentration:

  • Leave-on-Produkte (auf der Haut verbleibend): Deklaration ab über 0,001 % (10 ppm).
  • Rinse-off-Produkte (abgespült): Deklaration ab über 0,01 % (100 ppm).

Das sind niedrige Schwellenwerte. Ein Duftöl, das zu 1 % in einer Lotion verwendet wird, kann leicht mehrere Allergene über die Leave-on-Schwelle bringen, sobald man die Zusammensetzung der Mischung durchrechnet.

Warum das für Ihr CNF wichtig ist, nicht nur für Ihr Etikett

Es ist verlockend, das als reine Etikettenaktualisierung zu behandeln: ein paar Wörter zur Zutatenliste hinzufügen und weitermachen. Aber im CNF verfolgt Health Canada, was tatsächlich in Ihrem Produkt steckt, und ab dem 12. April 2026 müssen die Allergene, die diese Schwellen überschreiten, auch dort erscheinen. Wenn Ihr CNF eingereicht wurde, bevor Sie die vollständige Allergenaufschlüsselung Ihrer Duftmischung kannten, oder bevor diese Anforderung existierte, ist es möglicherweise keine vollständige und korrekte Meldung dessen mehr, was im Endprodukt enthalten ist.

Hier wird die Lücke zwischen Meldung und tatsächlicher Formel zu einem echten Compliance-Problem statt nur zu einem Papierkram-Ärgernis. Eine Änderungsmeldung ist der Mechanismus, um beides wieder in Einklang zu bringen.

So kommen Sie an die benötigten Zahlen

Der Weg zu den richtigen Konzentrationen führt über Ihren Duft- oder Ätherisches-Öl-Lieferanten:

  1. Fragen Sie nach der Zutatenaufschlüsselung jeder Duft- oder ätherischen Ölmischung, konkret danach, welche Liste-1-Allergene sie enthält und in welchem Prozentsatz.
  2. Multiplizieren Sie den Prozentsatz des Allergens innerhalb der Mischung mit dem Einsatzanteil der Mischung in Ihrem Endprodukt. Ein Duftöl, das zu 1 % eingesetzt wird und zu 5 % aus Linalool besteht, trägt 0,05 % Linalool zum Endprodukt bei, deutlich über der Leave-on-Schwelle.
  3. Wiederholen Sie das für jedes vom Lieferanten deklarierte Allergen, denn ein einzelnes ätherisches Öl kann drei oder vier davon in relevanten Mengen enthalten.
  4. Bewahren Sie die Lieferantendokumentation auf. Sie ist Ihr Nachweis für die deklarierten Konzentrationen.

Aktualisieren eines bestehenden CNF

Wenn Sie für ein von Liste 1 betroffenes Produkt bereits eine CN-Nummer haben, erfolgt die Aktualisierung über eine Änderungsmeldung, nicht über eine komplett neue Einreichung. Sie teilen Health Canada damit mit, dass die hinterlegten Zusammensetzungsangaben die nun berechneten Allergenkonzentrationen widerspiegeln müssen. Eingestellte Produkte benötigen das nicht, aber alles, was noch im Regal oder in Ihrem Onlineshop ist, schon.

Eine kurze Übersicht

Punkt Detail
Regel tritt in Kraft 12. April 2026
Leave-on-Schwelle über 0,001 % (10 ppm)
Rinse-off-Schwelle über 0,01 % (100 ppm)
Häufig zu prüfende Allergene Limonene, Linalool, Citronellol, Geraniol, Eugenol, Coumarin
Meldemechanismus für bestehende Produkte CNF-Änderungsmeldung

Erwähnenswert: Liste 2, ein erweiterter Allergensatz, der an internationale Listen angeglichen ist, wird einige Monate später, am 1. August 2026, verpflichtend. Wenn Sie jetzt ein CNF für Liste 1 aktualisieren, lohnt es sich, Ihren Duftstofflieferanten gleich auch nach der Liste-2-Aufschlüsselung zu fragen, damit Sie diese Übung nicht zweimal im selben Jahr machen müssen.

Cosmetic Comply führt diese Prozentsätze automatisch weiter, sobald Sie die Zusammensetzung Ihrer Duftmischung eingegeben haben, sodass die Allergenrechnung und die CNF-Felder verknüpft bleiben, statt in zwei getrennten Tabellen zu existieren. Wenn Sie das über mehrere Produkte hinweg noch von Hand verfolgen, lohnt sich ein Blick darauf, bevor sich die August-Frist zusätzlich auftürmt.

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