Nur für Salons: Brauchen Profiprodukte ein CNF
Der Verkauf ausschließlich an Salons statt an Verbraucher befreit ein Kosmetikprodukt nicht von der Meldepflicht bei Health Canada. Hier erfahren Sie, warum.
Ein Hersteller hat uns kürzlich gefragt, ob eine Keratinbehandlung, die ausschließlich an lizenzierte Salons verkauft wird und niemals an die breite Öffentlichkeit, trotzdem ein Cosmetic Notification Form benötigt. Die Überlegung hinter der Frage klang auf den ersten Blick plausibel: Wenn ein Verbraucher das Produkt nicht einfach vom Regal kaufen kann, interessiert das Health Canada dann überhaupt noch?
Ja. Es wird trotzdem ein CNF benötigt, und die Antwort verrät etwas Nützliches darüber, wie die Cosmetic Regulations tatsächlich aufgebaut sind.
Der auslösende Faktor ist das Produkt, nicht der Käufer
Die Cosmetic Regulations werden durch die Definition eines Kosmetikprodukts und durch den Akt des Verkaufs in Kanada ausgelöst, nicht durch die Frage, wer es kaufen darf. Ein Kosmetikprodukt wird durch das definiert, was es tut und worauf es angewendet wird: Dinge, die zur Reinigung, Verbesserung oder Veränderung des Erscheinungsbilds von Haut, Haar, Zähnen oder Körper verwendet werden. Ob der Käufer ein Verbraucher, eine lizenzierte Kosmetikerin oder ein Salonbesitzer ist, der im Großhandel einkauft, ändert nichts daran, was das Produkt ist.
Ein Haarglanzprodukt nur für Salons, ein Peeling in Profistärke, eine Barber-Pomade, die nur über Vertriebspartner verkauft wird: All das ist weiterhin ein Kosmetikprodukt nach dem Food and Drugs Act, und die Meldepflicht gilt genauso, wie sie für ein Produkt gelten würde, das im Drogeriemarktregal steht.
Was sich für Profiprodukte tatsächlich ändert
Die Meldepflicht ändert sich nicht, aber einige praktische Aspekte rund um reine Profiprodukte sehen oft anders aus:
- Der Vertriebskanal ist Geschäftslogistik, keine regulatorische Ausnahme. Der B2B-Verkauf an Salons statt direkt an Verbraucher hebt Ihre Meldepflicht nicht auf.
- Der Kennzeichnungskontext kann sich unterscheiden. Viele Profiprodukte werden von einer geschulten Fachkraft angewendet statt vom Endverbraucher selbst, was manchmal beeinflusst, wie Anweisungen formuliert sind, obwohl die Pflicht zur zweisprachigen englisch-französischen Kennzeichnung weiterhin für alles gilt, was in Kanada verkauft wird.
- Die Konzentration ist bei Profilinien manchmal höher, gerade weil eine geschulte Person das Produkt unter kontrollierten Bedingungen anwendet. Höhere Konzentrationen an aktiven oder eingeschränkten Inhaltsstoffen können die Prüfung anhand der Cosmetic Ingredient Hotlist sogar noch wichtiger machen, nicht weniger wichtig, da einige eingeschränkte Stoffe je nach Anwendung (abspülbar oder Leave-on) unterschiedliche Grenzwerte haben und reine Profirezepturen diesen Grenzwerten mitunter näherkommen.
- Werbeaussagen spielen weiterhin genauso eine Rolle. Eine Glättungsbehandlung "in Profistärke", die strukturelle Haarreparatur-Aussagen macht, wird genauso behandelt wie jedes andere Produkt mit solchen Aussagen; der reine Profivertrieb ändert nichts daran, wie eine Aussage bewertet wird.
Ein weitverbreiteter Irrtum, den man direkt ansprechen sollte
Manche Hersteller nehmen an, dass ein Profiprodukt, weil es nicht im Einzelhandel verkauft wird, in eine Art Gewerbe- oder Industriekategorie fällt, die vollständig außerhalb der Kosmetikregulierung liegt. Das stimmt nicht. Wenn es sich funktional um ein Kosmetikprodukt handelt und es in Kanada verkauft wird, gilt derselbe CNF-Meldeablauf: Meldung fällig innerhalb von 10 Tagen nach dem ersten Verkauf, Zutaten aufgeführt mit INCI-Namen und Konzentration oder Konzentrationsbereich, sowie eine ausgestellte Cosmetic Notification Number nach der Bearbeitung.
Der "erste Verkauf" ist hier der entscheidende Begriff. Es ist der erste Verkauf des Produkts in Kanada, der die 10-Tage-Frist auslöst, egal ob dieser Verkauf an einen Verbraucher oder an einen Salon geht, der eine Großhandelsbestellung aufgibt.
Was Sie prüfen sollten, bevor Sie von einer Ausnahme ausgehen
| Frage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Erfüllt das Produkt die Definition eines Kosmetikprodukts (reinigt, verbessert oder verändert das Erscheinungsbild)? | Wenn ja, gilt die Meldepflicht unabhängig vom Käufer |
| Wird es in Kanada verkauft, auch B2B? | Der erste Verkauf in Kanada löst das 10-Tage-Meldefenster aus |
| Macht es eine arzneimittelähnliche Aussage (antimykotisch, wundheilend usw.)? | Kann es vollständig aus der Kosmetikkategorie in den Arzneimittelbereich verschieben, was ein anderer und strengerer Weg ist |
| Handelt es sich um ein wirklich industrielles oder nicht auf den Körper angewendetes Produkt, das in einem Salon verwendet wird (wie ein Gerätereiniger)? | Das ist tatsächlich die Kategorie, die möglicherweise außerhalb der Kosmetikvorschriften liegt, im Einzelfall zu prüfen |
Diese letzte Zeile ist wirklich das einzige legitime Schlupfloch, und dabei geht es um die Funktion des Produkts, nicht um seinen Vertriebskanal.
Das praktische Fazit
Wenn Sie eine Profilinie aufbauen und "nur für Salons" bisher als Grund behandelt haben, die Meldung zu überspringen, lohnt es sich, jede Artikelnummer anhand der tatsächlichen Kosmetikdefinition zu überprüfen statt anhand des Vertriebsmodells. Cosmetic Comply meldet nach demselben CNF-Prozess, unabhängig davon, ob Ihr Käufer ein Verbraucher oder ein Salon ist, und erlaubt es Ihnen, eine Meldung für eine ähnliche Variante zu duplizieren, was praktisch ist für Profilinien, die oft mehrere Stärkestufen im Grunde derselben Basisformel anbieten.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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