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Ein Marktplatz fordert Ihre Notifizierungsnummer: Was Sie senden sollten

Wenn ein Online-Marktplatz per E-Mail einen Nachweis der Kosmetikkonformität verlangt, hier ist genau, welche CNF-Bestätigung Sie senden sollten und wie Sie Ihre Antwort formulieren.

The Compliance Desk4 Min. Lesezeit

Die E-Mail kommt im denkbar ungünstigsten Moment, meist kurz nachdem sich ein Produkt gut zu verkaufen beginnt: „Bitte übermitteln Sie Ihre Kosmetiknotifizierungsnummer und unterstützende Dokumentation innerhalb von 5 Werktagen, sonst wird dieser Listing-Eintrag entfernt." Wenn Sie bereits eingereicht haben, ist das eine Fünf-Minuten-Aufgabe. Wenn nicht, wird es plötzlich dringend. So oder so, hier ist genau, wonach ein Marktplatz tatsächlich fragt und wie Sie antworten, ohne zu wenig oder zu viel zu senden.

Was mit „Notifizierungsnummer" gemeint ist

Für in Kanada verkaufte Produkte ist das Ihre Cosmetic Notification (CN) Nummer, die Bestätigung, die Sie nach Einreichung eines Cosmetic Notification Form über das Cosmetic Notification System erhalten. Sie ist der Nachweis, dass Health Canada über den Verkauf Ihres Produkts informiert wurde, nicht der Nachweis einer Vormarktzulassung, da Kanadas System ein Notifizierungsmodell ist, kein Zulassungsmodell. Marktplätze, die nach dieser Nummer fragen, führen in der Regel eine grundlegende Compliance-Triage über ihre Verkäuferbasis durch, und eine gültige CN-Nummer erfüllt diese Prüfung meist schnell.

Was Sie tatsächlich senden sollten

Halten Sie die Antwort fokussiert auf das, was bestätigt, dass die Einreichung existiert und zum gelisteten Produkt passt:

  1. Die CN-Nummer selbst, exakt wie ausgestellt, ohne Neuformatierung
  2. Den eingereichten Produktnamen, abgeglichen mit dem Listing, da eine Abweichung zwischen dem eingereichten Namen und dem Namen im Shop ein häufiger Grund ist, warum solche Anfragen eskaliert statt geschlossen werden
  3. Das Einreichungsdatum, um zu zeigen, dass es innerhalb der erforderlichen Frist ab dem Erstverkauf erfolgte
  4. Eine Kopie oder einen Screenshot der Bestätigung, wenn der Prozess des Marktplatzes Dokumentation statt nur die Nummer verlangt

Was Sie im Allgemeinen nicht unaufgefordert senden müssen: Ihre vollständige Zutatenliste, Ihre CPSR-ähnliche Sicherheitsakte oder interne Rezepturdokumente. Marktplätze, die diese Art von Frage stellen, prüfen, ob die Notifizierung erfolgt ist, sie führen kein vollständiges Regulierungsaudit durch. Fragen sie später nach mehr, ist das eine andere, detailliertere Anfrage, und es ist in Ordnung, auf das zu antworten, was tatsächlich gefragt wird, statt vorsorglich Ihre gesamte Akte zu übergeben.

Wenn der Produktname im Listing nicht zur Einreichung passt

Das ist der mit Abstand häufigste Stolperstein. Marketingnamen ändern sich mit der Zeit, ein „Lavender Dream Bar" könnte unter einem klinischeren internen Produktnamen eingereicht worden sein, oder ein Produkt bekommt eine saisonale Umbenennung für eine limitierte Auflage. Meldet der Marktplatz eine Abweichung, besteht die Lösung meist darin, entweder eine Änderung einzureichen, um den registrierten Produktnamen zu aktualisieren, oder in Ihrer Antwort klar zu erklären, dass der Listing-Name und der eingereichte Name dasselbe Produkt bezeichnen, mit welcher internen Dokumentation auch immer beides verknüpft.

Wenn Sie noch nicht eingereicht haben

Trifft diese E-Mail ein und Sie haben tatsächlich keine CN-Nummer, versuchen Sie nicht, eine Antwort vorzutäuschen. Reichen Sie das CNF so schnell wie möglich ein, und seien Sie gegenüber dem Marktplatz ehrlich zu Ihrem Zeitplan, falls eine Zwischenantwort benötigt wird. Der Versuch, mit einer vagen Antwort zu vertrösten, eskaliert meist schneller als ein ehrliches „Einreichung läuft, CN-Nummer bis [Datum] erwartet", besonders bei Marktplätzen mit automatisierten Compliance-Workflows, die solche Anfragen nachverfolgen.

Eine kurze Referenz, was in die Antwort gehört

Marktplatz fragt nach Was Sie senden
Notifizierungsnummer Ihre CN-Nummer, exaktes Format
Nachweis der Einreichung Bestätigungskopie oder Screenshot aus dem Cosmetic Notification System
Bestätigung des Produktnamens Der eingereichte Produktname, plus ein Hinweis, falls er vom Listing-Namen abweicht
Zutatenliste Nur wenn ausdrücklich angefordert, nicht standardmäßig
Vollständige Sicherheitsakte Nur wenn ausdrücklich angefordert, für diese Art von Prüfung selten nötig

Machen Sie daraus keine Feuerwehrübung beim nächsten Mal

Der Grund, warum sich diese Anfragen dringend anfühlen, ist meist, dass die CN-Nummer irgendwo in einem Posteingang aus Monaten zuvor liegt, nicht an einem Ort, den Sie in dreißig Sekunden abrufen können. Sobald Sie eingereicht haben, bewahren Sie die CN-Nummer, den eingereichten Produktnamen und das Bestätigungsdokument pro Produkt an einem Ort auf, den Sie schnell finden, damit die nächste Marktplatz-E-Mail eine Zwei-Minuten-Antwort ist statt eines Nachmittags voller Durchsuchen alter E-Mails.

Cosmetic Comply hält die CN-Nummer, den eingereichten Produktnamen und die Bestätigung jeder Einreichung an einem Ort pro Produkt, und lässt Sie eine frühere Einreichung für eine kleine Variante duplizieren, statt von vorn zu beginnen, genau das, was eine Marktplatz-Compliance-E-Mail von Hektik zu Routine macht.

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