Versteckten Konservierungsstoff-Übertrag in Ihren Extrakten mitzählen
Konservierungsstoffe, die über Hydrolate und Pflanzenextrakte eingeschleppt werden, zählen trotzdem zu Ihrem Grenzwert, so verfolgen Sie sie zurück.
Hier ein Szenario, das selbst sorgfältige Formulierer überrascht. Sie setzen Ihren Konservierungsstoff genau in dem Prozentsatz zu, den Ihr Konservierungsbelastungstest verlangt hat. Sie haben die Rechnung gemacht. Und dennoch enthält Ihr Fertigprodukt mehr Konservierungsstoff, als Sie denken, weil er auch durch die Hintertür ankommt, mitgeschleppt in einem Pflanzenextrakt oder Hydrolat, das Sie aus einem völlig anderen Grund zugesetzt haben.
Warum Extrakte überhaupt Konservierungsstoff mitbringen
Die meisten flüssigen botanischen Extrakte und Hydrolate sind für sich genommen nicht lagerstabil. Ein Rosenhydrolat, ein Ringelblumenextrakt auf Glycerin- oder Wasserbasis, ein als Flüssigkeit verkaufter Grünteeextrakt, all das muss vom Lieferanten konserviert werden, bevor es überhaupt zu Ihnen gelangt, sonst würde sich im Fass im Lager des Zutatenlieferanten etwas Unangenehmes bilden.
Das bedeutet, der Extrakt, den Sie kaufen, hat bereits ein eingebautes Konservierungssystem, meist einen kleinen Prozentsatz von etwas wie Phenoxyethanol, Kaliumsorbat oder einer ähnlichen Konservierungsmischung. Sie haben den Extrakt Ihrer Formel wegen seines pflanzlichen Nutzens, seines Duftes, seiner Marketinggeschichte zugesetzt, und der Konservierungsstoff kam uneingeladen mit.
Warum das für Ihre Konzentrationsgrenzen wichtig ist
Wenn ein Konservierungsstoff eine eingeschränkte Höchstkonzentration hat, und viele haben das, zählt die Gesamtkonzentration im Fertigprodukt, nicht nur das, was Sie bewusst als „den Konservierungsstoff" in Ihrer Formel zugesetzt haben. Wenn Sie direkt 0,5 % Ihres gewählten Konservierungsstoffs zusetzen und Ihr Rosenhydrolat mit 10 % der Formel dosiert ist und dieses Hydrolat selbst 0,3 % Phenoxyethanol aus der Konservierung des Lieferanten enthält, liegen Sie insgesamt eigentlich nicht bei 0,5 % Phenoxyethanol. Sie müssen den Übertrag hinzurechnen.
Die Rechnung: Konservierungsstoff-Prozentsatz des Extrakts x Einsatzniveau des Extrakts in Ihrer Formel = Übertragsbeitrag.
Beispiel: Ein Hydrolat, das 0,3 % Phenoxyethanol enthält und mit 10 % Ihrer Fertigformel eingesetzt wird, trägt allein aus dieser Zutat 0,3 % x 10 % = 0,03 % Phenoxyethanol bei. Wenn Ihr bewusst zugesetzter Konservierungsstoff ebenfalls Phenoxyethanol mit 0,5 % ist, liegt Ihr tatsächlicher Gesamtwert bei 0,53 %, nicht bei 0,5 %.
In diesem Beispiel klingt das vielleicht nicht nach viel, aber stapeln Sie drei oder vier botanische Extrakte, von denen jeder etwas Konservierungsstoff mitbringt, und der Übertrag steigt schneller an, als die meisten erwarten, besonders bei einem formelreichen „botanischen Komplex"-Produkt mit sechs oder sieben Pflanzenextrakten, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
Wie Sie das tatsächlich zurückverfolgen
- Holen Sie die vollständige Zutatendeklaration für jeden verwendeten Extrakt und jedes Hydrolat ein, nicht nur den Marketingnamen. Fragen Sie Ihren Lieferanten direkt, falls es nicht im Datenblatt steht: „Enthält das einen Konservierungsstoff, und in welchem Prozentsatz?"
- Listen Sie jede Quelle eines bestimmten Konservierungsstoffs über Ihre gesamte Formel hinweg auf. Es kommt häufig vor, dass derselbe Konservierungsstoff, sagen wir Phenoxyethanol, in Ihrem Hauptkonservierungssystem und in zwei oder drei Extrakten auftaucht.
- Durchmultiplizieren und summieren. Addieren Sie für jeden Konservierungsstoff dessen Beitrag aus jeder Zutat, die ihn mitbringt, nach der oben beschriebenen Methode der Multiplikation mit dem Einsatzniveau.
- Vergleichen Sie den tatsächlichen Gesamtwert mit dem Konzentrationsgrenzwert, nicht nur mit der von Ihnen absichtlich zugesetzten Menge.
Eine durchgerechnete Tabelle
| Zutat | Einsatzniveau in der Formel | Mitgebrachter Konservierungsstoff | Beitrag |
|---|---|---|---|
| Direkte Konservierungsmischung | 0,5 % | Phenoxyethanol 100 % der Zugabe | 0,5 % |
| Rosenhydrolat | 10 % | Phenoxyethanol mit 0,3 % im Hydrolat | 0,03 % |
| Ringelblumenextrakt | 5 % | Kaliumsorbat mit 0,2 % im Extrakt | 0,01 % |
| Grünteeextrakt | 3 % | Phenoxyethanol mit 0,4 % im Extrakt | 0,012 % |
| Tatsächlicher Phenoxyethanol-Gesamtwert | 0,542 % |
Beachten Sie, dass sich der tatsächliche Phenoxyethanol-Gesamtwert aus zwei verschiedenen Quellen speist, der direkten Zugabe und zwei Extrakten, und deutlich höher liegt als die 0,5 %, die Sie angeben würden, wenn Sie nur Ihre absichtliche Zugabe zählen.
Wo sich das in einer Meldung zeigt
Wenn Sie eine Konzentration oder Konzentrationsspanne für ein Cosmetic Notification Form dokumentieren, sollte die angegebene Zahl den tatsächlichen Gesamtwert im Fertigprodukt widerspiegeln, Übertrag eingeschlossen, nicht nur die Zutat, die Sie absichtlich zugesetzt haben. Das ist einer der häufigeren stillen Fehler bei einer selbst eingereichten Meldung, nicht weil jemand nachlässig wäre, sondern weil Lieferantenmischungen und ihre mitgebrachten Komponenten wirklich leicht zu übersehen sind.
Lieferantenmischungen benötigen im Allgemeinen dieselbe Behandlung: Multiplizieren Sie den Komponentenprozentsatz mit dem Einsatzniveau der Mischung, um die tatsächliche Konzentration im Fertigprodukt zu erhalten, und der Konservierungsstoff-Übertrag in Extrakten ist nur ein konkreter Fall desselben Prinzips. Die Zutatenzuordnung von Cosmetic Comply schlüsselt Lieferantenmischungen in ihre tatsächlichen Komponenten auf und rechnet die Prozentsätze automatisch durch, genau die Art von Arithmetik, die man einmal leicht richtig macht und beim nächsten Mal, wenn man eine Formel anpasst, still und leise falsch macht.
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