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Ton- und Schlammmasken melden, ohne Detox-Übertreibungen

Wie man eine Ton- oder Schlammmaske beim CNF von Health Canada meldet und welche reinigenden Aussagen kosmetisch bleiben, statt in Richtung Arzneimittel abzudriften.

Diane R.3 Min. Lesezeit

Tonmasken gehören zu den einfacheren Produkten, wenn es um die Meldung geht, jedenfalls solange, bis die Marketingtexte Versprechen machen, die die Formel nicht halten kann. Der Ton selbst ist meist unproblematisch. Es ist das Wort „Detox" auf dem Etikett, das für Schwierigkeiten sorgt.

Als Rinse-off-Produkt einreichen

Eine Ton- oder Schlammmaske ist so gut wie immer ein Rinse-off-Produkt, auch wenn sie zehn bis fünfzehn Minuten auf der Haut bleibt, bevor man sie abwäscht. Diese Einordnung ist aus zwei Gründen wichtig für das Cosmetic Notification Form. Erstens unterscheiden sich die Konzentrationsgrenzen auf der Cosmetic Ingredient Hotlist für dieselbe Zutat manchmal zwischen Leave-on- und Rinse-off-Anwendungen, also muss die Kategorie stimmen, bevor man einen eingeschränkten Stoff gegen seinen Grenzwert prüft. Zweitens gilt für Rinse-off-Produkte, sobald die Fristen für Duftstoffallergene greifen, die großzügigere Offenlegungsschwelle: über 0,01 % (100 ppm) statt der Leave-on-Schwelle von über 0,001 % (10 ppm). Eine fünfminütige Tonmaske mit einer leichten Duftmischung kann Rinse-off-Schwellen einhalten, die sie als Leave-on-Produkt hätten auffallen lassen.

Bentonit, Kaolin und Rhassoul-Ton bringen keine INCI-Komplikationen mit sich. Sie werden als Bentonite, Kaolin und Moroccan Lava Clay (oder ähnlich) gelistet und tauchen selten auf der Hotlist auf. Wo es haken kann, ist der Rest der Formel: Aktivkohle, Fruchtsäuren, ätherische Öle und manchmal kleine Mengen Konservierungsmittel, selbst bei einem Produkt, das innerhalb einer Stunde benutzt und abgespült wird. Wasserhaltige Masken im Tiegel brauchen ein Konservierungssystem wie jedes andere wasserbasierte Produkt auch, weil das Gefäß immer wieder mit feuchten Fingern geöffnet wird.

Wo aus „reinigend" ein Arzneimittelversprechen wird

Health Canada zieht eine Grenze zwischen kosmetischen Aussagen und Aussagen, die eine Krankheitsbehandlung oder eine Veränderung von Körperfunktionen nahelegen. Bei einer Tonmaske gehört zur sicheren Zone:

  • Reinigt oder klärt die Haut
  • Hilft, überschüssiges Fett aufzunehmen
  • Hinterlässt ein glattes, erfrischtes Hautgefühl
  • Hilft, das Erscheinungsbild der Poren zu mindern

Überschritten wird die Grenze mit:

  • „Zieht Giftstoffe heraus" (impliziert eine physiologische Entgiftungsfunktion)
  • „Behandelt Akne" oder „lässt Unreinheiten verschwinden" (impliziert die Behandlung eines Krankheitsbilds)
  • „Reduziert Entzündungen" (eine therapeutische Aussage)
  • „Zieht Schwermetalle aus der Haut" (eine unbelegte und physiologische Aussage)

„Detox" ist das Wort, das am meisten Ärger verursacht, weil es harmlos klingt, aber suggeriert, dass das Produkt etwas Giftiges aus dem Körper entfernt, was Health Canada als therapeutische und nicht als kosmetische Aussage einstuft. Ersetzt man es durch „reinigend" oder „klärend", bleibt die gleiche Anziehungskraft im Regal erhalten, ohne das regulatorische Risiko.

Eine kurze Übersicht der Aussagen

Formulierung Kategorie Anmerkung
„Reinigt und mattiert die Haut" Kosmetisch Sicher, beschreibend
„Zieht Giftstoffe und Unreinheiten heraus" Riskant Das Wort „Giftstoffe" weckt Aufmerksamkeit für Arzneimittelfragen
„Hilft, das Erscheinungsbild der Poren zu mindern" Kosmetisch Die Formulierung über das Erscheinungsbild ist entscheidend
„Behandelt zu Akne neigende Haut" Arzneimittelnah „Behandelt" plus Bezeichnung eines Krankheitsbilds
„Nimmt überschüssiges Fett auf" Kosmetisch Physikalisch, nicht physiologisch

Zutatenkonzentration im CNF

Weil eine Schlammmaske oft mehrere Tonarten kombiniert, dazu einen kleinen Prozentsatz AHA oder BHA zum Peelen und eine Duft- oder ätherische Ölmischung, muss jede Zutat mit ihrem INCI-Namen und ihrer genauen Prozentzahl oder Spanne aus dem Rezeptblatt gelistet werden, nicht mit dem Marketingnamen auf dem Tiegel. Verkauft ein Lieferant eine „Detox-Tonmischung", sollte man vor der Einreichung nach der tatsächlichen INCI-Aufschlüsselung dieser Mischung fragen. Ein Handelsname lässt sich nicht melden.

Nachträgliche Änderungen kommen bei Masken häufiger vor, als man denkt, meist weil ein Hersteller das Tonverhältnis anpasst oder zwischen Chargen ein ätherisches Öl austauscht. Jede bedeutsame Rezepturänderung braucht eine eigene Änderungsmeldung im CNF, verknüpft mit der bestehenden CN-Nummer, statt eines stillen Austauschs auf dem Etikett.

Wer die Zutatenliste einer Schlammmaske gegen die Hotlist abgleichen und vor dem Druck noch einen zweiten Blick auf die Aussagen werfen lassen möchte: Cosmetic Comply übernimmt den INCI-Abgleich und die Prüfung eingeschränkter Stoffe, ein Compliance-Prüfer bestätigt das Ergebnis, und anschließend wird die Meldung eingereicht und die CN-Nummer zur eigenen Ablage übergeben.

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