Dehydroacetic-Acid-Grenzwerte für Konservierungsmittel in der Praxis
Wie der zulässige Gehalt an Dehydroacetic Acid in gängigen Öko-Konservierungsmischungen funktioniert, und warum die Rechnung Erstanmelder oft stolpern lässt.
Dehydroacetic Acid taucht in mehr Rezepturen auf, als man denkt, meist versteckt in einer Konservierungsmittelmischung mit einem freundlicher klingenden Handelsnamen. Es ist ein echter, restringierter Inhaltsstoff mit einem eigenen Limit auf der Cosmetic Ingredient Hotlist, und weil er fast nie allein in einer Rezeptur auftaucht, ist die Rechnung dahinter genau das, worüber viele Erstanmelder stolpern.
Was es ist und warum Formulierer danach greifen
Dehydroacetic Acid (oft zusammen mit seiner Salzform Sodium Dehydroacetate aufgeführt) ist ein fungizides und antibakterielles Konservierungsmittel. Es ist bei „sanfteren" oder naturnahen Konservierungssystemen beliebt, weil es sich gut mit organischen Säuren wie Benzoic Acid oder Sorbic Acid kombinieren lässt und einem Formulierer erlaubt, einen Breitbandschutz bei einer insgesamt niedrigeren Konservierungsmittelmenge zu erreichen, als ein einzelnes Konservierungsmittel in höherer Dosis zu verwenden.
Genau diese Beliebtheit ist der Grund, warum es sorgfältig verfolgt werden muss. Es taucht in Ihrer Rohstoffliste selten unter eigenem Namen auf. Es kommt als eine Position innerhalb einer Mischung an, mit einem Bruchteil des Gesamtprozentsatzes der Mischung.
Die Konzentrationsrechnung im Detail
Angenommen, eine Konservierungsmittelmischung wird mit einem Gehalt von 20 % Dehydroacetic Acid verkauft, und Ihre Rezeptur setzt diese Mischung mit 0,8 % des Fertigprodukts ein. Die tatsächliche Dehydroacetic-Acid-Konzentration in Ihrer fertigen Lotion beträgt:
0,8 % x 20 % = 0,16 %
Das ist die Zahl, die unter dem Hotlist-Limit liegen muss, nicht die 0,8 % Einsatzmenge der Mischung und auch nicht isoliert die 20 % auf dem technischen Datenblatt des Lieferanten. Anmelder, die den Einsatzprozentsatz der Mischung melden, als wäre er der Prozentsatz des restringierten Inhaltsstoffs, überschätzen ihr Risiko entweder (selten ein Problem, da es meist nur eine strenger wirkende Meldung als die Realität bedeutet) oder unterschätzen es, und das ist die Variante, die tatsächlich Ärger macht.
Wo es beim CNF schiefgeht
Auf dem Cosmetic Notification Form werden Inhaltsstoffe mit ihrem INCI-Namen und einer Konzentration oder einem Konzentrationsbereich aufgeführt. Zeigt Ihr Rohstoffblatt nur die markenrechtlich geschützte Konservierungsmittelmischung, müssen Sie diese vor der Meldung aufschlüsseln. Zwei Fehler tauchen ständig auf:
- Die Mischung als einen einzigen INCI-Eintrag melden. Eine Mischung ist kein INCI-Name. Sie muss in ihre tatsächlichen Bestandteile aufgeschlüsselt werden, Dehydroacetic Acid, Sodium Dehydroacetate, Aqua und was auch immer die Mischung des Lieferanten sonst enthält, jeweils mit seinem eigenen realen Prozentsatz.
- Den Lieferantenprozentsatz der Mischung statt des Prozentsatzes im Fertigprodukt verwenden. Die 20 % beschreiben die Mischung selbst. Das ist nicht das, was auf Ihr CNF kommt. Auf das CNF kommt der Wert von 20 % multipliziert mit Ihrer Einsatzmenge.
Eine schnelle Übersicht
| Element | Was es ist | Hinweis zur Meldung |
|---|---|---|
| Dehydroacetic Acid | Fungizides/antibakterielles Konservierungsmittel, auf der Hotlist restringiert | Mit INCI-Namen und Fertigproduktkonzentration auflisten |
| Sodium Dehydroacetate | Salzform, oft zusammen in Mischungen vorhanden | Separat erfassen, wenn die Lieferantendokumentation sie als eigenen Bestandteil aufführt |
| Konservierungsmittelmischung (Handelsname) | Kein INCI-Name | Muss vor der Meldung in Bestandteile aufgeschlüsselt werden; nie als einzelne Zeile melden |
| Prozentsatz im Fertigprodukt | Einsatzmenge der Mischung x Bestandteilsprozentsatz in der Mischung | Das ist die Zahl, die gegen das Hotlist-Limit geprüft wird |
Praktische Schritte vor der Meldung
Ziehen Sie das technische Datenblatt oder das Sicherheitsdatenblatt (SDS) des Lieferanten für jede Konservierungsmittelmischung heran. Abschnitt 3 eines SDS listet die Zusammensetzung auf, und dort finden Sie in der Regel den tatsächlichen Dehydroacetic-Acid-Gehalt der Mischung, sofern der Lieferant ihn offenlegt. Ist das SDS vage oder gibt der Lieferant die Aufschlüsselung nicht heraus, fragen Sie direkt nach. Sie können keine genaue Konzentration für einen Inhaltsstoff melden, den Sie nicht sehen können.
Sobald Sie den echten Prozentsatz haben, prüfen Sie ihn gegen den aktuellen Hotlist-Eintrag für Dehydroacetic Acid, da Hotlist-Limits an ein bestimmtes Veröffentlichungsdatum gebunden sind und sich verschieben können. Verlassen Sie sich nicht auf ein Limit, an das Sie sich von einer vor einem Jahr eingereichten Rezeptur erinnern.
Das ist auch ein guter Moment, um zu prüfen, ob weitere restringierte Inhaltsstoffe in derselben Mischung mitfahren. Konservierungssysteme kombinieren oft zwei oder drei Wirkstoffe, und ein Anmelder, der nur den gesuchten Inhaltsstoff prüft, kann einen zweiten restringierten Bestandteil in derselben Flasche übersehen.
Wenn das manuelle Zerlegen von Mischungen sich wie der langsamste Teil jeder Meldung anfühlt, ist genau das im Kern das Erste, was Cosmetic Comply automatisiert. Es zerlegt Lieferantenmischungen in ihre realen INCI-Bestandteile, rechnet die Prozentsätze durch und prüft jeden entstehenden Inhaltsstoff gegen die aktuelle Hotlist, bevor ein menschlicher Prüfer sein Ok gibt. Es ersetzt nicht das sorgfältige Lesen der Lieferantendokumentation, nimmt Ihnen am Meldetag aber die Rechenarbeit und die Recherche ab.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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