Konzentrationsgrenzen

Der Mythos, dass Naturstoffe keine Konzentrationsgrenze haben

Pflanzliche Inhaltsstoffe und ätherische Öle unterliegen denselben Hotlist-Grenzwerten wie synthetische Stoffe. Hier zeigen wir, wo Naturstoffe ausdrücklich beschränkt sind.

The Compliance Desk4 Min. Lesezeit

Eine Herstellerin erzählte mir einmal, sie habe ihr Lavendelöl gar nicht erst gegen die Hotlist geprüft, weil es sich schließlich "nur um eine Pflanze" handle und nicht um eine Chemikalie. Dieser Satz klingt einleuchtend, hält aber keiner näheren Betrachtung stand, sobald man sich ansieht, wie Vorschriften pflanzliche Stoffe tatsächlich behandeln.

Jedes ätherische Öl, jedes Absolue und jeder Pflanzenextrakt besteht aus chemischen Bestandteilen, und genau diese Bestandteile werden benannt, gemessen und eingeschränkt wie jede im Labor synthetisierte Substanz. Linalool bekommt keinen Freifahrtschein, nur weil es aus Lavendel statt aus einem Kolben stammt. Coumarin wird nicht anders behandelt, nur weil es aus der Tonkabohne kommt. Die Hotlist und vergleichbare Listen beschränkter Stoffe in anderen Märkten fragen nicht, woher ein Molekül stammt. Sie fragen, um welchen Stoff es sich handelt und wie viel davon im fertigen Produkt landet.

Woher dieser Mythos kommt

Ein Teil der Verwirrung liegt an der Werbesprache. "Natürlich", "clean" und "pflanzenbasiert" sind Begriffe für Verbraucher, an die von sich aus keine regulatorische Grenze geknüpft ist. Da liegt der Gedanke nahe, dass alles unter diesem Label automatisch von den technischeren Beschränkungen ausgenommen ist, die für "chemische" Inhaltsstoffe gelten. Das stimmt nicht. Ein Rosenabsolue und eine synthetische Duftstoffverbindung werden auf dieselbe Weise beurteilt, sobald man sie in ihre einzelnen Molekülbestandteile zerlegt.

Die zweite Quelle der Verwirrung ist, dass ätherische Öle oft in geringen Prozentsätzen eingesetzt werden, sodass Herstellerinnen und Hersteller annehmen, die Rechnung gehe schon irgendwie auf, ohne genau nachzurechnen. Manchmal stimmt das. Oft aber nicht, besonders bei Leave-on-Produkten oder wenn mehrere allergenhaltige Öle gemischt werden und sich ihre gemeinsamen Bestandteile summieren.

Wo Naturstoffe tatsächlich eingeschränkt sind

Ein paar konkrete Beispiele, wie sich das in der Praxis zeigt:

  • Duftstoffallergene. Verbindungen wie Limonene, Linalool, Citronellol, Geraniol und Eugenol kommen natürlich in einer riesigen Bandbreite von ätherischen Ölen, Zitrusschalen und Pflanzenextrakten vor. Aufsichtsbehörden verfolgen diese Stoffe gezielt, weil sie häufige Sensibilisierer sind, nicht weil sie synthetisch wären.
  • Phototoxische und reizende Öle. Bestimmte kaltgepresste Zitrusöle bergen bekannte Risiken für Photosensibilität, weshalb Formulierende ihren Einsatzgrad begrenzen oder in Leave-on-Produkten auf furocumarinreduzierte Varianten umsteigen.
  • Eingeschränkte Pflanzenextrakte. Manche pflanzlichen Inhaltsstoffe mit einer Vorgeschichte toxikologischer Bedenken sowie manche pflanzlichen ätherischen Öle mit hohen Konzentrationen bestimmter Ketone oder Phenole stehen direkt auf Listen beschränkter Stoffe mit einem festgelegten Höchstwert.
  • Gemischte Naturstoffe. Eine "beruhigende Pflanzenmischung" eines Lieferanten bleibt trotzdem eine Mischung benannter Bestandteile. Enthält sie Eugenol in einem relevanten Prozentsatz, zählt dieses Eugenol genauso zu Ihrer Allergenrechnung, als hätten Sie direkt Nelkenöl zugesetzt.

Die Allergen-Deklarationspflicht als Thema für Naturstoffe

Genau hier richtet der Mythos aktuell den größten realen Schaden an. Die Pflicht zur Deklaration von Duftstoffallergenen greift oberhalb von 0,001 Prozent (10 ppm) bei Leave-on-Produkten und oberhalb von 0,01 Prozent (100 ppm) bei Rinse-off-Produkten, und zwar unabhängig von der Herkunft. Enthält Ihre "100 Prozent natürliche" Körperbutter Lavendel-, Ylang-Ylang- und Geranienöl, haben Sie wahrscheinlich Linalool, Geraniol und Citronellol gleichzeitig vorliegen, die jeweils einzeln bewertet und, sobald verpflichtend, einzeln deklariert werden müssen. In Kanada werden die Allergene der Liste 1 am 12. April 2026 auf der Meldung und dem Etikett verpflichtend, die erweiterte Liste 2 folgt am 1. August 2026. Wer angenommen hat, Naturstoffe seien von der Deklarationspflicht ausgenommen, wird diese Annahme kurz vor diesen Terminen teuer korrigieren müssen.

Wie man einen Pflanzenstoff tatsächlich prüft

Behandeln Sie jedes ätherische Öl und jeden Extrakt so, wie Sie einen synthetischen Rohstoff behandeln würden:

  1. Besorgen Sie sich die Lieferantendokumentation mit der Aufschlüsselung der Bestandteile, nicht nur den Handelsnamen.
  2. Ordnen Sie jeden benannten Bestandteil seinem INCI-Namen zu (und der CAS-Nummer, sofern vorhanden; manche Pflanzenextrakte haben tatsächlich keine).
  3. Berechnen Sie die reale Konzentration jedes Bestandteils in Ihrem fertigen Produkt unter Berücksichtigung des Einsatzgrads des ätherischen Öls in der Formel.
  4. Prüfen Sie jeden Bestandteil gegen die relevante Hotlist oder Liste beschränkter Stoffe Ihres Zielmarkts.
  5. Prüfen Sie die Allergen-Schwellenwerte gesondert, da sie schon bei sehr geringen Prozentsätzen greifen, die man leicht unbemerkt überschreitet.
Häufige pflanzliche Quelle Wichtiger Bestandteil Warum es wichtig ist
Lavendelöl Linalool Duftstoffallergen, Deklarationspflicht greift
Zitronen-, Bergamotte- und andere Zitrusöle Limonene Duftstoffallergen; manche auch mit Hinweis auf Phototoxizität
Rosen-, Geranienöl Geraniol, Citronellol Duftstoffallergene
Nelken-, Zimtblätteröl Eugenol Duftstoffallergen, bei höheren Konzentrationen auch reizend
Tonkabohne, Steinklee-Extrakt Coumarin Duftstoffallergen

Das alles bedeutet nicht, dass natürliche Rezepturen riskanter sind als synthetische. Es bedeutet, dass sie nicht automatisch sicherer sind, und die Papierarbeit behandelt sie entsprechend. Cosmetic Comply führt jeden Inhaltsstoff, natürlich oder synthetisch, durch dasselbe INCI-Mapping und dieselbe Hotlist-Prüfung, sodass eine Körperbutter aus Lavendel und Sheabutter dieselbe Sorgfalt erhält wie eine Formel voller im Labor hergestellter Wirkstoffe, und die Allergenrechnung wird für Sie erledigt, statt von Hand geschätzt zu werden.

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