Lieferanten & SDS

SDS für einen Pflanzenextrakt: Lösungsmittel, Träger und Wirkstoffe

Das SDS eines Pflanzenextrakts verbirgt fast immer ein Lösungsmittel oder einen Glycerinträger, der still und heimlich schrumpfen lässt, wie viel Wirkstoff tatsächlich zugesetzt wird.

Cosmetic Comply Team3 Min. Lesezeit

Wer sich einmal das SDS für einen Grüntee-Extrakt oder einen Ringelblumenextrakt ansieht, bemerkt etwas Merkwürdiges: Die Pflanze selbst wird kaum erwähnt. Abschnitt 3, die Zusammensetzung, wird von dem beherrscht, worin das Pflanzenmaterial extrahiert wurde, meist Wasser, Glycerin, Propylenglykol oder ein wenig Ethanol. Dieser Träger leistet in der Compliance-Meldung mehr Arbeit, als der Name „Extrakt" auf dem Etikett vermuten lässt.

Warum der Träger zuerst auftaucht

Pflanzenextraktion erzeugt auf der Kleinserien-Ebene so gut wie nie eine reine, isolierte Verbindung. Ein Lieferant weicht Pflanzenmaterial in einem Lösungsmittel ein, Wasser, Glycerin oder einer Alkoholmischung, filtert es und verkauft die entstehende Flüssigkeit als „Calendula Officinalis Flower Extract". Der INCI-Name bezeichnet den gesamten verkauften Extrakt, aber die tatsächlichen bioaktiven Pflanzenverbindungen machen unter Umständen nur einen kleinen Bruchteil dieser Flüssigkeit aus, während der Rest der Träger ist, der sie überhaupt erst aus dem Pflanzenmaterial herausgelöst hat.

Genau deshalb listet ein SDS in Abschnitt 3 auch bei einem als Pflanzenextrakt vermarkteten Produkt Dinge wie Glycerin oder Aqua so prominent. Der Träger ist kein Füllstoff, der verheimlicht wird. Er ist strukturell notwendig für den Extraktionsprozess und macht zugleich den Großteil des Flascheninhalts aus.

Was das für die tatsächliche Konzentration bedeutet

Verlangt die Rezeptur 2 % Ringelblumenextrakt, und der Extrakt des Lieferanten besteht überwiegend aus Glycerin mit einem kleineren Anteil tatsächlich aus der Ringelblume stammender Verbindungen, muss man an zwei verschiedene Prozentsätze denken:

  • Die 2 % geben an, wie viel von der Extraktflüssigkeit der Rezeptur zugesetzt wird.
  • Innerhalb dieser 2 % ist nur ein Teil das eigentliche Pflanzenmaterial, der Rest ist Träger.

Ob diese Unterscheidung das Compliance-Bild verändert, hängt davon ab, was geprüft wird. Für die INCI-Liste des Fertigprodukts auf dem CNF wird „Calendula Officinalis Flower Extract" in der Regel als eigene Zeile mit den eingesetzten 2 % gelistet, weil so die Zutat verstanden und verkauft wird. Geht es aber darum, herauszufinden, wie viel einer bestimmten Verbindung (etwa ein Bestandteil eines ätherischen Öls, der aus der Extraktion mitgekommen ist, oder ein Konservierungsmittel, das der Lieferant zur Stabilisierung des Extrakts zugesetzt hat) tatsächlich im Fertigprodukt steckt, wird genauso durchgerechnet wie bei jeder anderen Lieferantenmischung: den Anteil der Komponente innerhalb des Extrakts nehmen und mit der eingesetzten Menge multiplizieren.

CAS-Nummern werden schnell kompliziert

Manche Pflanzenextrakte haben eine CAS-Nummer, die den gesamten Extrakt als Stoff abdeckt. Andere nicht, weil „Calendula Officinalis Flower Extract" eine natürliche, variable Mischung beschreibt und keine einzelne definierte chemische Verbindung, und CAS-Nummern sind für definierte Stoffe gemacht. Existiert für einen Extrakt eine CAS-Nummer, verrät sie in der Regel nichts über die interne Aufteilung des Trägers, weshalb für dieses Detail weiterhin das SDS oder ein Lieferantendatenblatt nötig ist.

Element des SDS Was es meist verrät Was es nicht verrät
Abschnitt 3, Zusammensetzung Trägerlösungsmittel, manchmal ein Konservierungsmittel Genauer Prozentsatz des Wirkstoffs
Produktname Der INCI-Name des verkauften Extrakts Die tatsächliche pflanzliche Wirkstärke
CAS-Nummer (sofern vorhanden) Ein Kennzeichen für den Extrakt oder eine bestimmte isolierte Verbindung Die Chargenschwankung eines natürlichen Materials
Lieferantendatenblatt (getrennt vom SDS) Manchmal mit Extraktionsverhältnis (z. B. 1:10) Nicht immer auf Anfrage erhältlich

Was tatsächlich beim Extraktlieferanten zu erfragen ist

Nach dem Extraktionsverhältnis fragen, etwa „1:1" oder „1:10", das angibt, wie viel Pflanzenmaterial in wie viel fertigen Extrakt eingegangen ist. Fragen, ob der Träger Wasser, Glycerin, Propylenglykol oder etwas anderes ist, da das sowohl den Wassergehalt des eigenen Produkts für die Konservierungslogik als auch etwaige Prüfungen eingeschränkter Stoffe im Träger selbst betrifft. Und enthält der Extrakt ein Konservierungsmittel, damit er im Fass haltbar bleibt, auch diese Zutat und ihren Prozentsatz erfragen, denn sie gehört als eigene Zeile ins CNF, durchgerechnet auf ihre tatsächliche Konzentration im Fertigprodukt.

Cosmetic Comply löst Lieferantenmischungen und Extraktträger automatisch in ihre Bestandteile auf, sodass der Glycerinträger oder das Konservierungsmittel eines Ringelblumenextrakts bis zu seinem tatsächlichen Prozentsatz im Fertigprodukt durchgerechnet wird, statt in einem SDS unterzugehen, das man mit chemischem Hintergrundwissen vollständig durchdringen müsste.

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