Prozent im Duftstoff vs. Prozent im Produkt
Die zwei Prozentangaben, die Herstellerinnen und Hersteller bei der Offenlegung von Duftstoffallergenen regelmäßig verwechseln, und der Multiplikationsschritt, der beide korrekt verbindet.
Ich habe genau diesen Fehler schon so oft erlebt, dass ich ihn vorhersagen kann, bevor jemand seinen Satz beendet hat. Eine Herstellerin sagt mir: "Der Duftstofflieferant sagt, Linalool liegt bei 2 Prozent, also bin ich auf der sicheren Seite, das ist weit unter dem Schwellenwert." Dann frage ich, wie viel von diesem Duftstoff tatsächlich in der fertigen Lotion steckt, und es entsteht eine Pause.
Die zwei Zahlen, die durcheinandergebracht werden
Es gibt zwei völlig unterschiedliche Prozentangaben im Spiel, sobald Sie es mit einer Duftstoff- oder Mischung aus ätherischen Ölen zu tun haben, und die Offenlegungsschwellen interessieren sich nur für eine davon.
Prozent innerhalb des Duftstoffs selbst. Das ist die Zahl, die Ihnen Ihr Duftstoffhaus oder Lieferant für ätherische Öle in seiner Dokumentation angibt, etwa "diese Duftmischung enthält 2 % Linalool." Sie beschreibt die Zusammensetzung des Duftstoffmaterials als eigenständigen Stoff.
Prozent innerhalb des Fertigprodukts. Das ist die Zahl, die für die Offenlegung tatsächlich zählt, denn die Schwellenwerte werden gegen das fertige Produkt gesetzt, das die Verbraucherin auf ihre Haut aufträgt, nicht gegen das Konzentrat, mit dem Sie begonnen haben.
Die Lücke zwischen diesen beiden Zahlen kann enorm sein. Ein Duftöl, das zu 1 % in einer Lotion eingesetzt wird und 2 % Linalool enthält, bedeutet, dass Linalool tatsächlich zu 0,02 % in der fertigen Lotion vorhanden ist, was 200 ppm entspricht. Das ist nicht die 2-Prozent-Zahl, die Ihnen der Lieferant genannt hat, und die beiden in die eine oder andere Richtung zu verwechseln führt zu echten Fehlern.
Die Rechnung korrekt durchführen
Die Berechnung ist reine Multiplikation, sobald man sie einmal aufgeschlüsselt sieht:
Allergen-% im Fertigprodukt = (Allergen-% im Duftstoff) × (Duftstoff-% im Fertigprodukt)
Am obigen Beispiel: 2 % Linalool im Duftstoff, multipliziert mit 1 % Duftstoff in der Lotion, ergibt 0,02 % Linalool im Fertigprodukt. Umgerechnet in Teile pro Million: 0,02 % entspricht 200 ppm.
Vergleichen Sie das mit dem kanadischen Leave-on-Schwellenwert von 0,001 % (10 ppm). Bei 200 ppm würde diese Duftmischung die verpflichtende namentliche Offenlegung von Linalool in einem Leave-on-Produkt auslösen, auch wenn "2 Prozent" beim ersten Lesen auf dem Lieferantenblatt klein und harmlos klingt.
Ein vollständiges Beispiel durchgerechnet
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Linalool-Prozent im Duftöl (laut Lieferantendokumentation) | 2 % |
| Duftöl-Prozent in der fertigen Lotion | 1 % |
| Linalool-Prozent in der fertigen Lotion | 0,02 % |
| Linalool in ppm | 200 ppm |
| Kanadischer Leave-on-Schwellenwert | 10 ppm |
| Ergebnis | Deutlich über dem Schwellenwert, Offenlegung erforderlich |
Vergleichen Sie das nun mit einem Rinse-off-Beispiel mit demselben Duftöl, eingesetzt in einer niedrigeren Rate:
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Linalool-Prozent im Duftöl | 2 % |
| Duftöl-Prozent in einem Rinse-off-Shampoo | 0,3 % |
| Linalool-Prozent im fertigen Shampoo | 0,006 % |
| Linalool in ppm | 60 ppm |
| Kanadischer Rinse-off-Schwellenwert | 100 ppm |
| Ergebnis | Unter dem Schwellenwert, Offenlegung bei dieser Menge nicht ausgelöst |
Gleiches Duftöl, gleiches Allergen, zwei unterschiedliche Ergebnisse, rein weil sich sowohl der Fertigprodukt-Prozentsatz als auch der geltende Schwellenwert verschoben haben.
Warum das so oft zu Fehlern führt
Duftstoff- und Lieferanten für ätherische Öle geben ihre Allergen-Aufschlüsselung als Eigenschaft des Materials an, das sie verkaufen, was aus ihrer Sicht Sinn ergibt. Herstellerinnen und Hersteller setzen diese Zahl dann aber direkt in eine Compliance-Entscheidung ein, ohne den zweiten Multiplikationsschritt, und behandeln "2 % im Duftstoff" so, als wäre es "2 % im Produkt". Das ist ein Fehler, der einmal leicht passiert und der, über eine ganze Produktlinie hinweg wiederholt, richtig teuer wird, besonders da die Offenlegung von Duftstoffallergenen auf Kanadas Cosmetic Notification Form und Etikett verpflichtend wird, Liste 1 im April 2026 und Liste 2 in jenem August.
Eine Gewohnheit, die den Fehler verhindert
Erhalten Sie eine Allergen-Aufschlüsselung von einem Duftstofflieferanten, notieren Sie die Einsatzrate Ihres Duftstoffs im Fertigprodukt direkt daneben, bevor Sie irgendetwas anderes tun. Lassen Sie die Prozentzahl des Lieferanten nicht allein in Ihren Notizen stehen, denn genau dann wird sie Wochen später beim Ausfüllen eines Anmeldeformulars mit der Fertigprodukt-Zahl verwechselt.
Dieser Multiplikationsschritt, durchgeführt für jedes Allergen in jeder Duftmischung einer Formel, ist genau die Art von wiederkehrender, fehleranfälliger Rechnung, die Cosmetic Comply automatisiert. Das Tool nimmt Ihre Zutatenliste, wendet die tatsächlichen Einsatzprozentsätze an und liefert die Fertigprodukt-Konzentration für jedes namentlich genannte Allergen, damit die richtigen Zahlen auf Ihrer Anmeldung landen.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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