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Reinigungsöl und -balsam: Ein Double-Cleanse-Produkt melden

Wie emulgierende Öle und Balsame zur Make-up-Entfernung in einer Kosmetikmeldung beschrieben und funktionscodiert werden.

Diane R.3 Min. Lesezeit

Reinigungsöle und -balsame nehmen in den Köpfen vieler Hersteller eine merkwürdige Zwischenstellung ein, irgendwo zwischen „Hautpflege" und „Seife", und diese Unschärfe überträgt sich manchmal auch darauf, wie das Produkt gemeldet wird. Das sollte sie nicht. Diese Produkte sind Kosmetika, und sobald man sich ansieht, was in der Rezeptur tatsächlich die Arbeit macht, unterscheidet sich ihre Meldung kaum von der einer Lotion oder Creme. Die Verwirrung kommt meist aus der „Double Cleanse"-Marketingsprache, nicht aus irgendetwas Ungewöhnlichem im regulatorischen Bild.

Was ein Reinigungsöl oder einen -balsam funktionieren lässt

Die Grundidee hinter einem Öl- oder Balsam-Reiniger ist „Gleiches löst Gleiches". Ölbasiertes Make-up, Sonnenschutz und Talg lösen sich in der Ölphase des Produkts, und ein Emulgator in der Rezeptur sorgt dann dafür, dass sich das Ganze mit Wasser abspülen lässt, statt einen fettigen Film zu hinterlassen. Dieser Emulgator ist das funktionale Herzstück des Produkts, und er ist der Inhaltsstoff, den es am meisten lohnt, bei der Funktionsangabe in Ihrer Meldung genau zu prüfen.

Eine typische Reinigungsöl-Rezeptur enthält:

  • Ein oder mehrere Emollient-Öle (Beispiele: Sonnenblumenkernöl oder ein Wachsester wie Jojoba)
  • Einen Emulgator, oft ein Polysorbat oder einen speziell für diese Aufgabe entwickelten Ester
  • Ein Konservierungssystem, da bei der Anwendung Wasser eingebracht wird, selbst wenn das Produkt selbst wasserfrei ist
  • Duftstoff, falls verwendet
  • Bei Balsamen ein festes Wachs oder eine Butter zur Texturgebung, wie Candelillawachs oder Sheabutter

Wie das in einer Meldung beschrieben wird

Hier ist keine spezielle Produktkategorie nötig, wie etwa bei einem Sonnenschutzmittel, das als Arzneimittel gilt. Ein Reinigungsöl oder -balsam wird genauso gemeldet wie jedes andere leave-on-ähnliche Kosmetikum: jeder Inhaltsstoff unter seinem INCI-Namen mit seiner Konzentration oder einem Konzentrationsbereich.

Der eine Punkt, bei dem Präzision zählt, ist die Funktionscodierung, falls Ihr Meldesystem danach fragt. Der Emulgator in einem Reinigungsöl leistet tatsächlich andere Arbeit als ein Emulgator in einer Feuchtigkeitscreme, denn seine ganze Aufgabe besteht darin, das Produkt rückstandsfrei abwaschbar zu machen statt Rückstände zu hinterlassen. Eine korrekte Beschreibung (als Emulgator oder Tensid, nicht etwa als Emollient) hält Ihre Unterlagen konsistent, falls Sie die Rezeptur später einmal erklären müssen.

Balsame gegenüber Ölen: gibt es einen Unterschied bei der Meldung?

Funktional keinen. Ein Balsam ist eine Reinigungsöl-Rezeptur mit zugesetztem Wachs, das sie bei Raumtemperatur fest macht und beim Kontakt mit warmen Händen oder der Haut schmilzt. Das Wachs bekommt wie alles andere seine eigene INCI-Zeile, und die Meldung ändert sich nicht, nur weil das Produkt fest statt flüssig ist. Der Aggregatzustand spielt für Ihre Etiketten- und Verpackungsentscheidungen eine Rolle, nicht für die Art, wie die Zutatenliste gemeldet wird.

Wo es häufig hakt

Es im Marketing „Seife" nennen. Eine echte Seife im regulatorischen Sinn ist ein Alkalisalz einer Fettsäure, das ausschließlich mit einer Reinigungsaussage verkauft wird. Ein Reinigungsbalsam ist in der Regel nicht so hergestellt (meist auf Öl- und Emulgatorbasis, nicht verseift), daher kann die Bezeichnung „Seife" in Ihren Marketingtexten zu einem Widerspruch zwischen der Produktbeschreibung und der tatsächlichen Rezeptur und Meldung führen. Bleiben Sie bei „Reinigungsbalsam" oder „Reinigungsöl", es sei denn, Sie haben tatsächlich echte Seife hergestellt.

Die zweite Reinigung als eigenen regulatorischen Schritt behandeln. Die „Double Cleanse"-Methode, zuerst der Ölreiniger, dann ein wasserbasierter Reiniger, ist ein Konzept der Hautpflegeroutine, kein regulatorisches Konzept. Jedes Produkt in dieser Routine wird für sich, unabhängig und auf Basis seiner eigenen Rezeptur gemeldet.

Die Konservierungsfrage bei wasserfreien Rezepturen vergessen. Balsame ohne Wasser in der Rezeptur verzichten manchmal auf ein klassisches Konservierungsmittel, aber wenn das Produkt bei der Anwendung mit Wasser in Kontakt kommt (nasse Hände, ein feuchtes Tuch) oder wenn ein Inhaltsstoff Spuren von Wasser einbringt, lohnt es sich trotzdem, ein Konservierungssystem einzuplanen und Ihre Begründung dafür zu dokumentieren.

Die Unterlagen sauber halten

Weil Reinigungsöle und -balsame oft leicht umformuliert werden (ein neuer Duftstoff, ein ausgetauschtes Emollient, eine Anpassung des Schmelzpunkts bei einem Balsam), hilft es, Zutatenliste und Prozentangaben in einem Format zu halten, das sich schnell neu einreichen lässt, wenn sich eine Rezeptur auch nur geringfügig ändert. Cosmetic Comply erlaubt es Ihnen, eine frühere Meldung genau für solche kleinen Varianten zu duplizieren, sodass ein Duftstoffwechsel oder ein Emollient-Austausch nicht bedeutet, die gesamte Meldung von Grund auf neu zu beginnen.

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