Schimmer- und Highlighter-Glimmer unter den Farbstoffregeln
Wie perlglänzender Glimmer und Effektpigmente deklariert und begrenzt werden, wenn Sie ein Make-up-Produkt mit Schimmer- oder Highlighter-Effekt melden.
Schimmer korrekt zu melden ist trügerisch kompliziert, denn was wie ein einziger glänzender Inhaltsstoff in einem Tiegel aussieht, sind meist mehrere getrennte Substanzen, die übereinandergelegt wurden. Ein Highlighter, der auf dem Wangenknochen wunderschön das Licht einfängt, besteht oft aus Glimmer, einem Beschichtungsmaterial und einem oder mehreren Farbstoffen, die alle zusammenarbeiten, und jeder davon braucht seine eigene Buchführung.
Glimmer ist die Basis, nicht die ganze Geschichte
Glimmer (Mica) selbst, das mineralische Plättchen, das Schimmerprodukten ihre lichtreflektierende Struktur verleiht, ist eine weitverbreitete, gut verstandene Farbstoffbasis. Aber roher Glimmer allein ist meist durchscheinend bis blass. Die Farbe und der Glanz, die Sie in einem Highlighter tatsächlich sehen, stammen meist daher, dass diese Glimmerplättchen mit etwas anderem beschichtet werden, häufig:
- Titandioxid, für einen strahlend weißen, perligen Grundschimmer
- Eisenoxide, für wärmere Gold-, Bronze- und Rosétöne
- Andere zugelassene Farbstoffe oder Effektpigmente, die für bestimmte Finishes aufgetragen werden
Der fertige Inhaltsstoff, der in Ihr Produkt kommt, wird Ihnen vielleicht unter einem Handelsnamen wie "Bronze Shimmer FX Powder" verkauft, aber dieser Handelsname erscheint niemals auf dem Etikett oder in der Meldung. Er muss in seine tatsächlichen INCI-Komponenten aufgeschlüsselt werden, Glimmer plus was auch immer ihn beschichtet, jede einzeln deklariert mit ihrer realen Konzentration im Fertigprodukt.
Warum das bei Effektpigmenten mehr zählt als bei einfachen Farbstoffen
Ein einzelner Farbstoff, wie ein allein verwendetes Eisenoxid, ist relativ einfach zu prüfen: Sie bestätigen den INCI-Namen, die CAS-Nummer und ob die Regeln des Marktes seine Konzentration deckeln oder seine Verwendung in bestimmten Produktarten einschränken (manche Märkte behandeln Farbstoffe in Augennähe zum Beispiel vorsichtiger). Glimmerbasierte Effektpigmente verkomplizieren das, weil:
- Das fertige Effektpigment eine Mischung ist, und jede Komponente dieser Mischung einzeln gegen die beschränkten und zugelassenen Farbstofflisten des Marktes geprüft werden muss.
- Lieferanten manchmal nur den Gesamtprozentsatz der Mischung in einer Formel angeben, nicht den Prozentsatz jedes einzelnen Beschichtungsmaterials, was bedeutet, dass Sie den Anteil der Komponente an der Mischung mit der tatsächlich verwendeten Menge der Mischung multiplizieren müssen.
- Manche Effektpigmente enthalten sehr feine synthetische Glimmeralternativen oder Interferenzpigmente mit anderer zugrunde liegender Chemie als natürlicher Glimmer, und diese müssen korrekt identifiziert werden, statt einfach als "dasselbe wie Glimmer" angenommen zu werden.
Ein einfaches Beispiel durchrechnen
Nehmen wir an, Ihr Highlighter verwendet 8 Prozent einer Schimmermischung, und die Lieferantendokumentation sagt, diese Mischung besteht aus 80 Prozent Glimmer und 20 Prozent Titandioxid als Beschichtung.
| Komponente | Anteil an der Mischung | Tatsächliche Konzentration im Fertigprodukt |
|---|---|---|
| Glimmer | 80% | 6,4% (80% der 8%-Mischungsdosierung) |
| Titandioxid | 20% | 1,6% (20% der 8%-Mischungsdosierung) |
Beide Endprozentsätze, nicht die Gesamtzahl von 8 Prozent der Mischung, gehören auf Ihre Inhaltsstoffdeklaration und werden gegen die Farbstoffgrenzwerte geprüft.
Was vor der Meldung tatsächlich geprüft werden muss
Bei jeder Schimmer- oder Highlighter-Formel sieht die praktische Checkliste so aus:
- Holen Sie sich die vollständige Aufschlüsselung jedes Effektpigments oder jeder Schimmermischung von Ihrem Lieferanten, nicht nur den Handelsnamen.
- Bestätigen Sie den INCI-Namen und, wo möglich, die CAS-Nummer für jede Komponente, einschließlich der Beschichtungsmaterialien, nicht nur der Glimmerbasis.
- Berechnen Sie die tatsächliche Fertigproduktkonzentration jeder Komponente anhand der Zusammensetzung der Mischung und Ihrer Einsatzmenge.
- Prüfen Sie jede Komponente gegen die Liste zugelassener Farbstoffe Ihres Zielmarktes, da Farbstoff-Zulassungslisten in der Regel eine eigene, von allgemeinen Inhaltsstoffbeschränkungen getrennte Kategorie sind.
- Achten Sie besonders auf Beschränkungen im Augenbereich, wenn der Highlighter für die Anwendung in Augennähe beworben wird, da manche Märkte dort strengere Regeln anwenden.
Die Lieferantendokumentation aufbewahren
Da die Zusammensetzung der Mischung der Teil ist, der am ehesten fehlt oder vage bleibt, lohnt es sich, bei Ihrem Pigmentlieferanten auf eine ordentliche Aufschlüsselung zu drängen, bevor Sie sich auf eine Formel festlegen, nicht nachdem Sie bereits eine Farbpalette darauf aufgebaut und getestet haben. Bei einem Lieferanten, der Ihnen nicht sagen kann, was in seiner Schimmermischung steckt, ist Vorsicht geboten, egal wie gut der Farbabstrich aussieht.
Das ist einer der mühsameren Teile bei der Vorbereitung einer farbstoffreichen Formel zur Meldung, da dabei jede Mischung in ihre echten Komponenten zerlegt und die Prozentsätze von Hand neu berechnet werden müssen. Die Inhaltsstoffzuordnung von Cosmetic Comply ist darauf ausgelegt, solche Lieferantenmischungen automatisch in ihre INCI-Komponenten aufzuschlüsseln und die Konzentrationsrechnung durchzuziehen, was besonders bei Schimmer- und Highlighter-Formeln nützlich ist, wo ein einziges Pigment mit Handelsnamen zwei oder drei Inhaltsstoffe verbergen kann, die jeweils ihre eigene Prüfung brauchen.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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