Wie Duftallergen-Regeln Ihre Inhaltsstoffliste verändern
Wie Ihre Inhaltsstoffliste vor und nach der Allergenkennzeichnung aussieht, wenn eine einzelne Duftzeile in benannte Bestandteile aufgeschlüsselt wird.
Aktuell haben viele Inhaltsstofflisten eine ordentliche Zeile gegen Ende: Parfum oder Fragrance, die dort wie eine Black Box sitzt. Egal was tatsächlich drinsteckt, egal wer es geliefert hat, dieses eine Wort hat jahrelang seinen Zweck erfüllt. Regeln zur Allergenkennzeichnung beginnen nun, diese Box aufzubrechen, und es lohnt sich, genau zu sehen, was sich ändert, bevor es Ihrem Etikett passiert und nicht erst danach.
Vorher: die Welt der einzeiligen Duftangabe
Eine typische Inhaltsstoffliste könnte heute etwa so aussehen:
Aqua, Glycerin, Cetearyl Alcohol, Cetrimonium Chloride, Parfum, Phenoxyethanol
Diese "Parfum"-Zeile könnte vierzig Verbindungen verbergen. Nach den meisten aktuellen Regeln müssen Sie sie nicht aufschlüsseln, solange keine bestimmten Allergenschwellen überschritten werden, und viele Formulierer mussten sich bisher kaum Gedanken darüber machen, was tatsächlich in der Duftmischung ihres Lieferanten steckt, außer dem Sicherheitsdatenblatt zu vertrauen.
Nachher: benannte Allergene außerhalb der Duftzeile
Sobald die Allergenkennzeichnung greift, wird jeder Bestandteil dieser Duftmischung, der die relevante Schwelle überschreitet, herausgezogen und mit seinem eigenen INCI-Namen aufgeführt, getrennt von "Parfum". Die Liste desselben Produkts könnte nun so aussehen:
Aqua, Glycerin, Cetearyl Alcohol, Cetrimonium Chloride, Parfum, Linalool, Limonene, Geraniol, Phenoxyethanol
An der Formulierung hat sich nichts geändert. Geändert hat sich, was das Etikett darüber aussagen muss. Das ist der Teil, der die Menschen am meisten überrascht: Sie nehmen an, Kennzeichnungspflicht bedeute Neuformulierung, dabei bedeutet sie meist nur, das Etikett korrekt anzupassen.
Woher die Schwellenwerte kommen, am Beispiel Kanadas
Die kanadische Einführung ist ein nützliches, konkretes Beispiel, weil sie an reale Termine gebunden ist. Liste 1, der ursprüngliche Satz an Duftallergenen, wird am 12. April 2026 auf dem Cosmetic Notification Form und dem Etikett verpflichtend. Liste 2, ein erweiterter, an internationale Listen angelehnter Satz, folgt am 1. August 2026. Die Kennzeichnungspflicht greift, wenn ein gelistetes Allergen in einer Konzentration über 0,001 % (10 ppm) in Produkten vorliegt, die auf der Haut verbleiben, oder über 0,01 % (100 ppm) in Produkten, die abgespült werden. Darunter kann es weiterhin in der allgemeinen Duftzeile verbleiben.
Zu den gängigen Allergenen, die in üblichen Duftmischungen und ätherischen Ölen auftauchen, gehören:
| Allergen | INCI-Name, wie er auf dem Etikett erscheint | Kommt natürlich vor in |
|---|---|---|
| Limonene | Limonene | Zitrusölen |
| Linalool | Linalool | Lavendel, vielen Blütenölen |
| Citronellol | Citronellol | Rose, Geranie |
| Geraniol | Geraniol | Rose, Palmarosa |
| Eugenol | Eugenol | Gewürznelke, Zimt |
| Coumarin | Coumarin | Tonkabohne, manchen Lavendelsorten |
Die tatsächliche Zusammensetzung von Ihrem Lieferanten bekommen
Sie können nicht offenlegen, was Sie nicht kennen. Wenn Sie ein Duftöl oder eine Mischung ätherischer Öle von einem Lieferanten kaufen, fragen Sie nach der Allergenerklärung oder der vollständigen Zusammensetzungsaufschlüsselung, nicht nur nach der allgemeinen Zusammenfassung des Sicherheitsdatenblatts. Abschnitt 3 eines ordentlichen SDS listet die Zusammensetzung auf, und ein guter Duftstoffhersteller hat eine Allergenerklärung bereit, denn das ist weltweit kein neues Konzept, es ist seit Jahren Teil der EU-Praxis, und Kanada bringt mit diesen beiden Terminen 2026 seine eigene Version an den Start.
Die Rechnung bei einer Lieferantenmischung durchführen
Wenn Ihr Duftstofflieferant sagt, seine Mischung enthalte 2 % Linalool, und Sie diese Mischung zu 1 % in Ihrer Leave-on-Lotion einsetzen, ergibt sich die reale Linalool-Konzentration in Ihrem Fertigprodukt aus 0,02 (Anteil innerhalb der Mischung) mal 0,01 (Einsatzmenge), also 0,0002 %, oder 2 ppm. Das liegt unter der Leave-on-Schwelle von 10 ppm, sie könnte also weiterhin in der Duftzeile verbleiben. Ändern Sie die Einsatzmenge auf 5 %, überschreiten Sie die Kennzeichnungsschwelle. Genau diese Multiplikation sollten Sie für jeden Allergenbestandteil durchführen, bevor Sie annehmen, auf der sicheren Seite zu sein.
Was Sie vor den Fristen tatsächlich tun sollten
Gehen Sie jedes Produkt durch, das eine Duftmischung oder ein ätherisches Öl verwendet, holen Sie sich die echte Allergenaufschlüsselung vom Lieferanten, und berechnen Sie den tatsächlichen ppm-Wert bei Ihrer konkreten Einsatzmenge, nicht den Rohanteil des Öls. Markieren Sie alles, was eine Schwelle überschreitet, und planen Sie, sowohl Ihre Etikettengestaltung als auch Ihre Meldeeinreichung vor dem jeweiligen Termin zu aktualisieren. Das ist genau die Art von Inhaltsstoff-Rechnerei, bei der man sich über eine ganze Produktlinie hinweg von Hand leicht verrechnet, weshalb Cosmetic Comply die Konzentrationsrechnung und die Hotlist-Prüfung direkt in den Einreichungsablauf einbaut, damit die Allergen-Positionen gleich beim ersten Mal stimmen statt erst nach einem Etikettennachdruck.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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