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Kennzeichnung importierter Kosmetika nach kanadischen Regeln

Die zweisprachigen, INCI- und Nettomengen-Korrekturen, die ein Importeur meist vornehmen muss, bevor ein im Ausland hergestelltes Kosmetikum in Kanada verkauft werden darf.

Diane R.4 Min. Lesezeit

Eine Kosmetiklinie zu importieren, die anderswo hergestellt wurde, und zu erwarten, dass das vorhandene Etikett in Kanada funktioniert, ist einer der häufigeren Fehler, die ich bei Importeuren sehe. Ein Etikett, das im Herkunftsland vollkommen rechtmäßig ist, erfüllt so gut wie nie unverändert die kanadischen Anforderungen, und die Korrekturen betreffen meist drei separate Dinge: Sprache, Inhaltsstoffbenennung und Mengendeklaration.

Zweisprachig ist keine Option, und kein bloßer Aufkleber

Kanadische Etiketten brauchen sowohl Englisch als auch Französisch. Das bringt Importeure aus einsprachigen Märkten ständig ins Straucheln, und es reicht nicht, einen kleinen französischen Aufkleber auf einen Teil einer rein englischen Verpackung zu kleben. Health Canada erwartet, dass die erforderlichen Angaben, Produktidentität, Inhaltsstoffliste, Nettomenge, alle erforderlichen Warnhinweise, in beiden Sprachen direkt auf dem Etikett erscheinen.

Manche Marken lösen das mit einem Wickeletikett, auf dem beide Sprachen nebeneinander gedruckt sind, andere gestalten die Verpackung von Anfang an mit zweisprachigen Feldern neu. Beides funktioniert, aber eine französische Übersetzung, die unvollständig ist, maschinell so erstellt wurde, dass die Bedeutung verzerrt wird, oder bei einem erforderlichen Element fehlt, während sie bei einem anderen vorhanden ist, ist ein häufiger Grund, warum ein importiertes Produkt beanstandet wird.

INCI-Namen, nicht das Etikett aus dem Herkunftsland

Die Konventionen zur Inhaltsstoffbenennung unterscheiden sich je nach Markt. Ein für die USA oder einen anderen Markt gekennzeichnetes Produkt verwendet in vielen Fällen bereits INCI-Namen, da INCI der internationale Standard ist, aber geh nicht davon aus, dass das perfekt übereinstimmt. Prüfe jeden Inhaltsstoff gegen seinen in Kanada anerkannten korrekten INCI-Namen, einschließlich:

  • Bestätigen, dass Wasser als Aqua gelistet ist, nicht als übersetzte oder lokale Variante
  • Sicherstellen, dass jede Lieferantenmischung in ihre tatsächlichen INCI-Komponenten aufgeschlüsselt wird, statt als Handelsname gelistet zu werden
  • Überprüfen, dass die Konzentrationsreihenfolge der tatsächlichen Rezeptur entspricht, da Inhaltsstofflisten im Allgemeinen in absteigender Konzentrationsreihenfolge erwartet werden

Ein pauschal aus einem anderen Markt übernommenes Etikett listet Inhaltsstoffe manchmal nach regionalen Benennungseigenheiten oder lässt Komponenten weg, deren Offenlegung dieser Markt nicht verlangte. Geh nicht davon aus, dass das ausländische Etikett ein sicherer Ausgangspunkt ist, ohne es Inhaltsstoff für Inhaltsstoff zu prüfen.

Nettomengendeklaration

Die Nettomenge muss in metrischen Einheiten deklariert werden, und das konkrete Format, das Kanada erwartet (Einheiten, Platzierung, Mindestschriftgröße im Verhältnis zur Verpackungsgröße), entspricht nicht zwangsläufig dem, was der Heimatmarkt des Produkts verlangt. Ein Produkt, das nur in Flüssigunzen gekennzeichnet ist, oder in einer metrischen Einheit, aber ohne das von den kanadischen Regeln erwartete Format, braucht eine korrigierte Deklaration, nicht nur eine übersetzte.

Eine praktische Checkliste für Importeure

Etikettelement Häufiger Importfehler Korrektur
Zweisprachiger Text Rein englische Verpackung mit teilweisem französischem Aufkleber Vollständige zweisprachige Abdeckung aller erforderlichen Elemente
Inhaltsstoffliste Handelsnamen oder Benennungskonventionen aus dem ausländischen Markt Jeden Inhaltsstoff in INCI umwandeln, Lieferantenmischungen auflösen
Nettomenge Nicht-metrisch oder falsches Format Metrische Deklaration passend zu den kanadischen Formatanforderungen
Konzentrationsreihenfolge Liste aus einem Markt mit anderen Offenlegungsregeln übernommen Neu ordnen, um die tatsächliche absteigende Konzentration widerzuspiegeln
Hersteller-/Vertriebsangabe Nur ausländische Adresse, kein kanadischer Kontakt Name und Adresse des kanadischen Händlers wie vorgeschrieben ergänzen

Die Meldepflicht gilt weiterhin für importierte Produkte

Das Etikett richtig hinzubekommen ist notwendig, aber nicht die ganze Aufgabe. Jeder, der ein Kosmetikum in Kanada verkauft, einschließlich eines Importeurs, der eine im Ausland hergestellte Linie einführt, muss weiterhin innerhalb von 10 Tagen nach dem ersten Verkauf ein Cosmetic Notification Form über das Cosmetic Notification System einreichen. Das ist eine Meldung, keine Vorab-Zulassung, aber sie muss trotzdem erfolgen, und sie muss die korrigierte, kanadakonforme Inhaltsstoffliste widerspiegeln, nicht das, was im Heimatmarkt des Produkts gemeldet oder offengelegt wurde.

Wenn du eine Linie für den kanadischen Markt neu etikettierst, erledige zuerst die Inhaltsstoffumwandlung und lass sie sowohl die Etikettgestaltung als auch die CNF-Meldung antreiben, statt beides parallel aus zwei verschiedenen Ausgangsdokumenten zu erstellen. Diskrepanzen zwischen dem, was auf dem Etikett steht, und dem, was in der Meldung steht, sind genau die Art von Inkonsistenz, die später Probleme schafft.

Die Inhaltsstoffliste einer ausländischen Rezeptur korrekt in INCI-Namen umzuwandeln, mit Lieferantenmischungen sauber in ihre tatsächlichen Komponenten und Prozentsätze aufgelöst, ist einer der mühsameren Teile eines Importprojekts, und genau das ist der Teil, für den Cosmetic Comply gebaut ist, zusammen mit der Prüfung der umgewandelten Liste gegen Kanadas verbotene und beschränkte Stoffe, bevor du dich auf die endgültige Etikettgestaltung festlegst.

Behandle die Etikettüberarbeitung als ersten Schritt deines kanadischen Launches, nicht als Nachgedanken, der an eine Verpackung angeflanscht wird, die für einen ganz anderen Ort entworfen wurde.

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