Lieferanten-Allergendaten mit der Kanada-Hotlist abgleichen
Eine schrittweise Methode, um Duftstoffallergen-Prozentsätze aus Lieferantenunterlagen gegen die Beschränkungen der Health-Canada-Hotlist zu prüfen, bevor Sie melden.
Ihr Duftstofflieferant schickt Ihnen ein technisches Datenblatt mit einer ordentlichen kleinen Tabelle von Allergen-Prozentsätzen. Es wirkt maßgeblich. Es ist auch maßgeblich, soweit es reicht, aber es beschreibt die Duftmischung, nicht Ihr Fertigprodukt, und ist nicht automatisch mit dem abgeglichen, was Health Canada tatsächlich einschränkt. Aus dieser Lieferantentabelle eine Compliance-Entscheidung zu machen, erfordert einen weiteren Schritt, den überraschend viele Hersteller überspringen.
Was das Lieferantendokument Ihnen tatsächlich sagt
Die Allergendeklaration eines Duftstoffherstellers listet üblicherweise jeden namentlich genannten Allergen auf, der in der Mischung ab einem bestimmten Schwellenwert vorhanden ist, ausgedrückt als Prozentsatz des Duftkonzentrats selbst. Das sind nützliche Rohstoffdaten, aber sie beantworten eine engere Frage als die, die Sie tatsächlich beantwortet haben müssen, nämlich: Wie hoch ist die Konzentration jedes Allergens in meinem fertigen, verkaufsfähigen Produkt, und erfordert diese Konzentration eine Deklaration oder löst sie eine Hotlist-Beschränkung aus?
Der dreistufige Abgleich
Schritt 1: Holen Sie die vollständige Komponentenliste, nicht nur die "Schlagzeilen"-Allergene. Manche Lieferantenblätter zeigen nur die zwei oder drei Allergene mit den höchsten Mengen. Fragen Sie gezielt nach einer vollständigen Deklaration gegen die für Ihren Markt relevante Gesamtliste, denn eine kleinere Komponente kann selbst bei einem niedrigen Prozentsatz in der Mischung in einem Leave-on-Produkt einen Schwellenwert überschreiten.
Schritt 2: Rechnen Sie die Konzentration für Ihre tatsächliche Rezeptur aus. Multiplizieren Sie den Prozentsatz jedes Allergens in der Duftmischung mit dem Einsatzniveau Ihrer Duftmischung im Fertigprodukt. Eine Mischung mit 3 % Linalool, eingesetzt zu 0,5 % in einer Lotion, ergibt Linalool bei 0,015 % (150 ppm) im Fertigprodukt, deutlich über dem Leave-on-Deklarationsschwellenwert von 0,001 %.
Schritt 3: Prüfen Sie jeden Allergen gegen die Hotlist von Health Canada, nicht nur gegen die allgemeine Allergendeklarationsliste. Deklaration und Beschränkung sind zwei unterschiedliche Dinge. Ein Allergen muss möglicherweise auf Ihrem Etikett und im CNF genannt werden, sobald er den Deklarationsschwellenwert überschreitet, und separat davon tragen manche Stoffe zusätzlich eigene Hotlist-Einträge mit festen Konzentrationslimits oder Anwendungsbedingungen, die über eine einfache Deklaration hinausgehen. Behandeln Sie diese als zwei getrennte Prüfungen gegen zwei getrennte Referenzen.
Eine Beispieltabelle
| Allergen | % in Duftmischung | Einsatzniveau der Mischung | Konzentration im Produkt | Leave-on-Schwellenwert | Deklarieren? |
|---|---|---|---|---|---|
| Linalool | 3 % | 0,5 % | 0,015 % (150 ppm) | 0,001 % (10 ppm) | Ja |
| Citronellol | 0,2 % | 0,5 % | 0,001 % (10 ppm) | 0,001 % (10 ppm) | An der Schwelle, exakten Wert prüfen |
| Coumarin | 0,05 % | 0,5 % | 0,00025 % (2,5 ppm) | 0,001 % (10 ppm) | Nein |
Beachten Sie, wie nah Citronellol hier an den Schwellenwert heranreicht. Genau das ist der Grenzfall, bei dem Rundung eine Rolle spielt und bei dem Sie den exakten Prozentsatz des Lieferanten brauchen, nicht eine gerundete Marketingzahl, bevor Sie entscheiden, ob deklariert werden muss.
Häufige Allergene, auf die Sie achten sollten
Limonen, Linalool, Citronellol, Geraniol, Eugenol und Coumarin gehören zu den am häufigsten anzutreffenden Duftstoffallergenen, und sie kommen natürlich in einer breiten Palette ätherischer Öle vor, nicht nur in synthetischen Duftstoffverbindungen. Wenn Ihr "unparfümiertes" Produkt tatsächlich einen maskierenden Duftstoff enthält, oder Ihr "natürliches" Produkt auf ätherischen Ölen statt einer synthetischen Duftstoffverbindung beruht, gehen Sie nicht davon aus, dass Sie von dieser Prüfung ausgenommen sind. Natürliche Herkunft bedeutet nicht allergenfrei, oft bedeutet sie das Gegenteil, denn ätherische Öle können relativ höhere Konzentrationen dieser Verbindungen tragen als ein formulierter synthetischer Duftstoff.
Auch das Timing spielt hier eine Rolle
Kanadas Anforderungen zur Offenlegung von Duftstoffallergenen entwickeln sich stufenweise von optionaler bewährter Praxis zu verpflichtender Vorschrift: List 1 wird am 12. April 2026 auf dem Cosmetic Notification Form und dem Etikett verpflichtend, und die erweiterte List 2 wird am 1. August 2026 verpflichtend. Wenn Sie gerade jetzt irgendetwas Parfümiertes formulieren oder neu formulieren, erspart es Ihnen, diesen Abgleich als Teil Ihres standardmäßigen Lieferanten-Onboardings durchzuführen, statt als Last-Minute-Hektik vor der Frist, dass Sie Ihre gesamte Duftstoffdokumentation zweimal neu erstellen müssen.
Das zur Routine machen, nicht zur Einzelaktion
Der Hersteller, der das gut macht, ist nicht zwangsläufig derjenige mit einem Chemie-Hintergrund, sondern derjenige, der jede neue Duftstoff-Charge, nicht nur jeden neuen Duftstofflieferanten, als eine kurze Nachprüfung wert behandelt, denn Mischungen können sich zwischen Chargen verschieben, selbst unter demselben Produktnamen. Der Abgleichsschritt von Cosmetic Comply ist speziell darauf ausgelegt, Duft- und ätherische-Öl-Komponenten zu erfassen, deklarierte Allergenwerte mit einem Konfidenzwert gegen aktuelle Hotlist-Beschränkungen abzugleichen, sodass dieser Abgleich automatisch als Teil der Meldung geschieht, statt als separate Tabelle, die Sie von Hand pflegen.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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