Lieferanten & SDS

Was tun, wenn Ihr SDS überhaupt keine Prozentangaben nennt

Praktische Schritte, wenn das Sicherheitsdatenblatt eines Lieferanten in Abschnitt 3 Inhaltsstoffe nennt, aber die Konzentrationszahlen weglässt, die Sie für eine Meldung brauchen.

Cosmetic Comply Team4 Min. Lesezeit

Sie öffnen Abschnitt 3 und erwarten eine schöne, klare Liste mit Inhaltsstoffen samt Prozentangaben daneben, und bekommen stattdessen Namen ganz ohne Zahlen, oder schlimmer, nur den Hinweis "proprietäre Mischung". Das kommt häufiger vor, als Hersteller erwarten, und es ist gerade deshalb frustrierend, weil Sie wissen, dass die Information irgendwo existiert, der Lieferant sie nur nicht in das Dokument aufgenommen hat, das vor Ihnen liegt.

Warum das legitim vorkommt

SDS-Dokumente sind in erster Linie Sicherheitsdokumente, keine Dokumente zur Offenlegung der Zusammensetzung. Ein Lieferant kann den Zweck der Gefahrenkommunikation eines SDS rechtmäßig erfüllen, ohne exakte Prozentangaben offenzulegen, besonders bei proprietären Mischungen, bei denen das genaue Verhältnis als Geschäftsgeheimnis gilt. Das ist häufig bei Duftmischungen, manchen Konservierungssystemen und bestimmten pflanzlichen Extraktkonzentraten der Fall. Der Lieferant verheimlicht nicht zwangsläufig etwas Anrüchiges. Er schützt eine Rezeptur, die er nicht kopiert sehen will, ein legitimes geschäftliches Anliegen auf seiner Seite, auch wenn es für Sie zu echtem Kopfzerbrechen führt.

Manchmal ist es simpler: Das SDS wurde nach einem Mindestcompliance-Standard verfasst, und niemand beim Lieferanten hat sich die Mühe gemacht, Prozentbereiche hinzuzufügen, weil es für den eigentlichen Zweck der Gefahrenkommunikation des Dokuments nicht strikt erforderlich war.

Ihre Optionen, ungefähr nach Aufwand geordnet

Fragen Sie den Lieferanten direkt nach einem Konzentrationsbereich. Das ist der erste und einfachste Schritt, und er funktioniert häufiger als gedacht. Viele Lieferanten stellen einen vertraulichen Prozentbereich zur Verfügung, auch wenn keine exakte Zahl, wenn Sie konkret danach fragen und erklären, dass Sie ihn für eine behördliche Meldung brauchen und nicht aus bloßer Neugier. Ein Bereich reicht meist aus, da Meldesysteme oft Konzentrationsbereiche akzeptieren, statt eine exakte Zahl zu verlangen.

Fragen Sie nach einem Analysenzertifikat (CoA) oder einem Confidential-Business-Information-Blatt. Manche Lieferanten haben ein separates Dokument, manchmal nur nach unterzeichneter Geheimhaltungsvereinbarung zugänglich, das mehr Detail zur Zusammensetzung liefert als das öffentliche SDS. Das ist gängige Branchenpraxis und keine ungewöhnliche Bitte.

Prüfen Sie, ob es sich um eine anerkannte Lieferantenmischung mit veröffentlichter Zusammensetzung handelt. Manche kommerziellen Mischungen, insbesondere bestimmte Konservierungssysteme, haben ihre Bestandteilsaufschlüsselung in Branchenreferenzen oder im technischen Datenblatt des Herstellers veröffentlicht, getrennt vom SDS. Ein technisches Datenblatt (TDS) ist ein anderes Dokument als ein SDS und enthält manchmal genau die Detailinformation zur Zusammensetzung, die das SDS ausspart.

Verwenden Sie die maximal plausible Konzentration als konservativen Platzhalter, und kennzeichnen Sie das intern entsprechend. Wenn Sie vom Lieferanten wirklich keine Zahl bekommen können und der betreffende Inhaltsstoff nicht nahe an einem restringierten Schwellenwert liegt, müssen Sie unter Umständen mit Ihrer eigenen Einsatzrate der Mischung als Obergrenze arbeiten, wohl wissend, dass die einzelnen Bestandteile darin unbestimmt bleiben. Das ist eine Übergangslösung, keine echte Antwort, und sie sollte Sie dazu bringen, weiter beim Lieferanten nachzufragen, statt sich dauerhaft darauf zu verlassen.

Eskalieren Sie, wenn der Inhaltsstoff für eine Schwellenwertentscheidung relevant ist. Wenn der fehlende Prozentsatz ausgerechnet einen Bestandteil betrifft, der plausibel einen restringierten oder Allergenschwellenwert überschreiten könnte, hört das auf, ein Nice-to-have zu sein, und wird zu etwas, das Sie brauchen, bevor Sie verantwortungsvoll melden können. Raten Sie sich nicht an einer echten Schwellenwertfrage vorbei.

Eine kurze Liste, was Sie von einem Lieferanten tatsächlich anfordern sollten

Wenn Sie sich melden, seien Sie konkret. Eine vage "Können Sie mir mehr Infos schicken"-E-Mail bekommt eine vage Antwort. Fordern Sie an:

  • Vollständige INCI-Namen jedes Bestandteils der Mischung, nicht nur den Handelsnamen
  • CAS-Nummern, wo zutreffend, da manche Bestandteile denselben INCI-Namen teilen, sich aber in der CAS-Nummer unterscheiden
  • Einen Prozentsatz oder Prozentbereich für jeden Bestandteil
  • Eine eventuelle Allergendeklaration, wenn die Mischung duftstoffbezogen ist, da dies direkt in Schwellenwertberechnungen einfließt

Was Sie nicht tun sollten

Erfinden Sie keinen Prozentsatz, nur weil es bequem wäre, und nehmen Sie nicht an, der fehlende Bestandteil sei nur eine Spurenmenge, bloß weil er nicht offengelegt wurde. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbirgt oft gerade Inhaltsstoffe, die in relevanten, funktionalen Konzentrationen eingesetzt werden, nicht nur Spurenzusätze. Der ganze Sinn, die Zusammensetzung einer Mischung zu schützen, liegt meist gerade darin, dass das Verhältnis der wertvolle Teil ist.

Wo das in einen größeren Arbeitsablauf passt

Fehlende Lieferantendaten sind einer der häufigsten Engpässe auf dem Weg zu einer meldefertigen Rezeptur, und genau die Art Lücke, die sich über eine geschäftige Produktlinie hinweg leicht aus dem Blick verliert. Cosmetic Comply markiert Inhaltsstoffe mit unvollständigen Konzentrationsdaten, während Sie Ihre Rezeptur aufbauen, sodass Sie genau wissen, welche Lieferantengespräche Sie vor der Einreichung noch führen müssen, statt die Lücke im ungünstigsten Moment zu entdecken.

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