Globale Märkte

Kann eine einzige Sicherheitsbewertung mehrere Märkte abdecken

Ob eine Sicherheitsbewertung nach EU-Vorbild für Großbritannien, den Golf und ASEAN weiterverwendet werden kann, und wo jeder Markt trotzdem eine eigene Freigabe verlangt.

Cosmetic Comply Team3 Min. Lesezeit

Ein Markeninhaber hat mich neulich in etwa das gefragt: „Ich habe schon für eine Sicherheitsbewertung für meine EU-Akte bezahlt, kann ich dasselbe Dokument einfach an meine britischen und Golf-Vertriebspartner schicken und die Sache abhaken?" Teilweise ja. Vollständig nein. Und in der Lücke zwischen diesen beiden Antworten bleiben viele kleine Exporteure hängen, zahlen doppelt für dieselbe Arbeit oder, schlimmer, überspringen Arbeit, die sie eigentlich gebraucht hätten.

Was eine Sicherheitsbewertung wirklich ist

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verlangt die EU einen Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel, den CPSR, unterzeichnet von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter, eingebettet in die umfassendere Produktinformationsdatei, die von einer in der EU niedergelassenen verantwortlichen Person geführt wird. Es ist ein inhaltlich substanzielles technisches Dokument: Es betrachtet die Formulierung, das toxikologische Profil jeder Zutat, die Expositionsbedingungen, und kommt zu dem Schluss, dass das Produkt für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch sicher ist. Diese zugrunde liegende wissenschaftliche Analyse ändert sich nicht je nach Verkaufsland, denn die Chemie und das Expositionsszenario sind bei demselben Produkt gleich.

Das ist der Teil, der gut übertragbar ist. Die Toxikologie auf Formulierungsebene, die Logik der Expositionsbewertung, die zentrale Sicherheitsschlussfolgerung, all das ist wiederverwendbare Evidenz.

Was nicht automatisch übertragbar ist

Das Problem ist, dass „Sicherheitsbewertung" als rechtliche Anforderung von Markt zu Markt unterschiedlich gebündelt ist, und genau diese Bündelung überträgt sich nicht.

  • Großbritannien: braucht eine eigene verantwortliche Person und eine eigene Meldung über das SCPN-System bei OPSS. Die zugrunde liegende Sicherheitswissenschaft kann sich auf denselben Bewerter und denselben Bericht stützen, aber die regulatorische Beziehung, und oft auch die formale Papierspur, muss unabhängig für den britischen Markt bestehen.
  • Golfmärkte: Die Anforderungen variieren je nach Land und je nach geltendem regionalem Rahmenwerk, und viele erwarten weiterhin lokale Registrierungsschritte oder die Einbindung eines lokalen Vertreters, was eine reine EU-PIF allein nicht erfüllt.
  • ASEAN: Die Region arbeitet mit einer harmonisierten Kosmetikrichtlinie, aber jeder der zehn Mitgliedsstaaten betreibt weiterhin sein eigenes nationales Meldeverfahren. Eine Sicherheitsakte, die einen EU-CPSR stützt, ist nützliche Begleitevidenz, ersetzt aber nicht den Durchlauf durch das jeweilige nationale System, wenn Sie in mehr als einem ASEAN-Markt verkaufen.

Was ist also die eigentliche Antwort

Betrachten Sie die Sicherheitsbewertung als zwei Schichten. Die untere Schicht ist die wissenschaftliche Substanz: Sicherheitsdaten der Zutaten, Konzentrationsgrenzen, Expositionsmodellierung, die fachliche Schlussfolgerung des Bewerters. Diese Schicht ist wirklich wiederverwendbar, und es gibt keinen Grund, die Toxikologie für jeden Markt von Grund auf neu zu machen, vorausgesetzt die Formulierung ist identisch und die Schlussfolgerungen des Bewerters sind inhaltlich übertragbar.

Die obere Schicht ist die regulatorische Hülle: Wer ist in diesem Markt rechtlich verantwortlich, welches Format muss die Dokumentation haben, über welches Portal oder System wird sie eingereicht, und welche Anforderungen an Landessprache oder lokale Vertreter bestehen. Diese Schicht ist fast überall marktspezifisch, und keine einzelne Meldung erfüllt sie für mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig.

Ein sinnvoller Arbeitsablauf sieht so aus:

  1. Beauftragen Sie eine solide, gut dokumentierte Sicherheitsbewertung, die die tatsächliche Formulierung abdeckt.
  2. Verwenden Sie diese zugrunde liegende Wissenschaft überall als Begleitevidenz, wo Sie verkaufen.
  3. Behandeln Sie die Meldung, die Bestellung der verantwortlichen Person und die marktspezifische Einreichung als separate Schritte, die in jeder Rechtsordnung erforderlich sind, einmal pro Markt, nicht einmal insgesamt.

Eine Warnung, dass dies allgemeine Orientierung ist

Die Einzelheiten für den Golf und ASEAN ändern sich je nach Land und Jahr, und dieser Artikel ersetzt keine Prüfung der genauen aktuellen Anforderungen des Marktes, in den Sie tatsächlich liefern. Wenn Sie erstmals in einen neuen Markt expandieren, lohnt sich eine direkte Rückfrage bei der Regulierungsbehörde dieses Marktes oder einer sachkundigen lokalen Rechtsberatung, bevor Sie annehmen, dass Ihre EU-Unterlagen Sie schon fast ans Ziel bringen. Manchmal stimmt das. Manchmal sind die lokalen Regeln so anders strukturiert, dass Sie näher am Nullpunkt starten, als Ihnen lieb ist.

Cosmetic Comply ist genau um dieses Schichtenproblem herum aufgebaut: Ihre Formulierung wird einmal auf INCI-Namen und CAS-Nummern abgebildet und gegen die spezifische Restriktionsliste jedes Marktes geprüft, beginnend mit Kanadas Hotlist und mit der Zeit erweitert auf weitere Märkte, sodass die bereits geleistete Arbeit auf Zutatenebene nicht jedes Mal verworfen wird, wenn Sie ein neues Land in Ihren Vertrieb aufnehmen.

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