Kennzeichnung & Werbeaussagen

Wenn eine Seifenaussage wie Heilung zum Arzneimittel wird

Wörter wie Heilung, Ekzemlinderung oder heilt Schuppenflechte auf einem Seifenetikett können ein Kosmetikprodukt still und leise in ein nicht registriertes Arzneimittel verwandeln.

The Compliance Desk4 Min. Lesezeit

Eine Seifenherstellerin schrieb uns letzten Monat und fragte, warum eine Konkurrentin auf ihrem Stück sagen durfte, es „heilt Ekzeme“, während sie das bei einer fast identischen Rezeptur nicht durfte. Kurze Antwort: Die Konkurrentin lag entweder falsch, oder sie hatte einfach Glück, dass es noch niemand gemeldet hat. Beides ist keine Strategie, die man nachahmen sollte.

Die Chemie eines Stücks Seife hat kaum etwas damit zu tun, ob es sich um ein Kosmetikprodukt oder ein Arzneimittel handelt. Fast die gesamte Arbeit leisten die Wörter auf dem Etikett.

Warum „echte Seife“ eine Sonderbehandlung bekommt

In den meisten Märkten steht eine echte Seife, also ein Alkalisalz einer Fettsäure, das nur mit einer Reinigungsaussage verkauft wird, außerhalb des normalen Kosmetikrahmens. Sie wird lockerer reguliert, weil die Aussage einfach ist: Sie reinigt. Sobald ein therapeutisches Versprechen hinzukommt, verschwindet diese Sonderbehandlung. Aus einem Reinigungsstück wird ein Produkt, das behauptet, eine Krankheit zu behandeln, zu heilen oder zu verhindern, und das ist in den meisten Rechtsordnungen die Definition eines Arzneimittels.

Genau das ist die Falle. Hersteller stecken echte Sorgfalt in eine Rezeptur, Haferflocken, kolloidales Silber, Teebaumöl, und greifen dann zu genau dem Wort, das trifft, wonach Kundinnen und Kunden tatsächlich suchen: Heilung. Linderung. Behandelt. Heilt. Jedes dieser Wörter schiebt das Produkt über die Grenze.

Die Wörter, die den Schalter umlegen

Hier eine grobe Landkarte der Formulierungen, von sicher kosmetisch bis eindeutig Arzneimittel-Territorium:

Aussageform Beispielformulierung Wahrscheinlicher Status
Kosmetisch, reinigend „Reinigt die Haut sanft“ Seife / Kosmetikprodukt
Kosmetisch, kosmetischer Nutzen „Hinterlässt die Haut weich und mit Feuchtigkeit versorgt“ Kosmetikprodukt
Grenzfall „Beruhigend bei gereizter Haut“ Riskant, bei vorsichtiger Formulierung oft noch kosmetisch
Krankheitsspezifisch „Hilft bei der Heilung von Ekzemen“ Arzneimittelaussage
Krankheitsspezifisch „Beseitigt Schuppenflechte-Schübe“ Arzneimittelaussage
Überzogene Struktur-/Funktionsaussage „Repariert die geschädigte Hautbarriere“ Wird oft als arzneimittelnah behandelt

Die Krankheit beim Namen zu nennen, ist fast immer der Verräter. Ekzem, Schuppenflechte, Akne, Dermatitis, das sind diagnostizierte medizinische Zustände. Ein Kosmetikprodukt darf darüber sprechen, wie sich die Haut anfühlt und aussieht. Es darf im Allgemeinen nicht behaupten, einen benannten Zustand zu behandeln, zu managen oder zu heilen, und es darf nicht behaupten, die Struktur oder Funktion des Körpers im medizinischen Sinne zu beeinflussen.

Wo die Grenze verschwimmt

Wörter wie „beruhigend“, „besänftigend“ oder „pflegend“ bleiben meist auf der kosmetischen Seite, weil sie ein Gefühl und einen kosmetischen Nutzen beschreiben, keine Krankheitsbehandlung. Häuft man aber genug davon an, kombiniert mit Bildern rissiger, entzündeter Haut und Testimonials von Menschen, die ihr Ekzem beim Namen nennen, lesen Aufsichtsbehörden das Gesamtbild, nicht nur die Wortwahl auf dem vorderen Etikett. Marketingtexte, Produktfotos, sogar der Produktname selbst („Schuppenflechte-Linderungsstück“) zählen alle als Aussagen. Ein Wort auf dem Etikett zu ändern, während der Rest der Botschaft gleich bleibt, behebt gar nichts.

Es gibt außerdem eine Kategorie von Inhaltsstoffen, die ein Produkt still und leise in Richtung Arzneimittelstatus schieben, unabhängig davon, was man behauptet. Enthält ein Stück einen Wirkstoff mit anerkannten Arzneimittelfunktionen, etwas, das Akne behandeln soll oder als Antimykotikum bei einem benannten Zustand wirkt, kann der Inhaltsstoff selbst die Arzneimittelklassifizierung auslösen, selbst bei vorsichtiger Formulierung. Das ist ein eigenes Thema, getrennt von der Etikettensprache, und es lohnt sich, jeden Inhaltsstoff einzeln zu prüfen, wenn man etwas mit anerkannter therapeutischer Monografie verwendet.

Was man stattdessen tun sollte

Ein paar praktische Ersatzformulierungen, die das Marketing ansprechend halten, ohne in Arzneimittelaussagen abzurutschen:

  • Statt „heilt Ekzeme“: „formuliert für leicht gereizte Haut“
  • Statt „beseitigt Akne“: „verstopft die Poren nicht“ oder „formuliert für zu unreiner Haut neigende Haut“
  • Statt „behandelt Schuppenflechte“: „sanft genug für empfindliche, schuppige Stellen“
  • Kundenbewertungen dürfen ihre eigenen Zustände erwähnen, wenn es sein muss, aber diese Aussagen sollten im eigenen Marketing nicht wiederholt oder verstärkt werden

Nichts davon hindert daran, Menschen mit empfindlicher oder reaktiver Haut als Zielgruppe anzusprechen. Es bedeutet nur, die kosmetische Funktion des Produkts zu beschreiben, statt ein medizinisches Ergebnis zu versprechen.

Bevor die Kennzeichnung fertig ist und die Meldung eingereicht wird

Wer die Meldung einreicht und gleichzeitig den Etikettentext erstellt, sollte genau jetzt jemanden mit frischem Blick jedes Wort lesen lassen, idealerweise jemanden, der nicht am Marketingtext hängt. Ein Krankheitsname, versteckt in einem Testimonial-Zitat oder einer Produktbeschreibung auf der eigenen Website, wird leicht übersehen.

Der Prüfschritt von Cosmetic Comply betrachtet die Zutatenliste und die Meldedaten, nicht den Marketingtext, dieser bestimmte Check bleibt also weiterhin Aufgabe der Herstellerin oder des Herstellers. Wer aber ohnehin Etiketten überarbeitet, während eine Meldung eingereicht wird, verliert nichts dabei, eine zweite Person nach Wörtern wie heilen, behandeln, heilen oder irgendeinem benannten Hautzustand suchen zu lassen, bevor es online geht.

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