Globale Märkte

Kosmetikregistrierung in den VAE über das Montaji-System

Wie das Montaji-Portal der VAE die Kosmetikregistrierung abwickelt und wie es mit dem umfassenderen GSO-Golfrahmen für neue Marken verknüpft ist.

Cosmetic Comply Team4 Min. Lesezeit

Wenn Sie ein Vertriebspartner in Dubai schon einmal nach einem „Registrierungszertifikat" gefragt hat, bevor er Ihr Produkt ins Sortiment aufnimmt, sind Sie auf Montaji gestoßen, die digitale Plattform der VAE für regulierte Waren einschließlich Kosmetik. Sie wird über das föderale System der VAE betrieben und ist der Zugangsweg, den die meisten Marken durchlaufen müssen, bevor ein Kosmetikprodukt im Land legal verkauft werden darf.

Was Montaji tatsächlich macht

Montaji ist ein elektronisches Registrierungs- und Nachverfolgungssystem, nicht nur ein Formular, das man einmal ausfüllt. Kosmetikprodukte werden gegen einen Produktdatensatz registriert, der die Inhaltsstoffzusammensetzung, Herstellerangaben und Angaben zur Kennzeichnung umfasst. Nach der Genehmigung ist diese Registrierung an Lieferungen gekoppelt, die durch den Zoll laufen, sodass Registrierung und Einfuhrabfertigung auf eine Weise verknüpft sind, die sich von vielen westlichen Märkten unterscheidet, wo Meldung und Zoll von getrennten Behörden ohne direkten Datenaustausch abgewickelt werden.

Das hat ganz praktische Folgen: Stimmt Ihr Produktdatensatz in Montaji nicht mit den Versanddokumenten oder der Kennzeichnung überein, kann der Zoll die Lieferung zurückhalten. Es reicht nicht, einmal zu registrieren und die Sache zu vergessen. Jede Rezepturänderung, neue Packungsgröße oder aktualisierte Kennzeichnung muss im registrierten Datensatz nachgezogen werden.

Wo der GSO-Rahmen ins Spiel kommt

Die VAE sind Teil des Golf-Kooperationsrats, und die Kosmetikregulierung in den GCC-Staaten stützt sich auf technische Normen der GSO (Gulf Standardization Organization). Diese decken Dinge wie zugelassene Inhaltsstofflisten, Kennzeichnungsanforderungen und mikrobiologische Grenzwerte ab. Praktisch bedeutet das:

  • Eine Rezeptur, die den GSO-Kosmetiknormen entspricht, hat es bei Montaji leichter als eine, die rein für den US- oder EU-Markt entwickelt wurde.
  • Manche Inhaltsstoffe, die nach GSO-Regeln eingeschränkt oder verboten sind, werden nicht durchgelassen, selbst wenn sie in Ihrem Heimatmarkt völlig unproblematisch sind.
  • Andere GCC-Länder (Saudi-Arabien, Kuwait, Bahrain, Oman, Katar) betreiben eigene nationale Systeme, beziehen sich aber auf dieselben zugrunde liegenden GSO-Normen, sodass eine VAE-taugliche Rezeptur meist auch schon den größten Teil des Wegs zur Konformität in anderen Golfstaaten zurücklegt.

Das unterscheidet sich von einem Meldemodell für ein einzelnes Land. Sie erfüllen nicht nur die Papierarbeit einer einzigen Behörde, sondern richten sich nach einer regionalen technischen Norm, auf die sich mehrere Länder stützen.

Was Sie typischerweise vorbereiten müssen

Die Anforderungen können sich ändern, prüfen Sie die aktuelle Liste vor der Einreichung daher immer direkt bei den Behörden der VAE oder Ihrem Registrierungsagenten, aber Marken müssen in der Regel Folgendes bereithalten:

Element Warum es benötigt wird
Vollständige Inhaltsstoffliste (INCI) Wird mit den GSO-Listen zugelassener/eingeschränkter Substanzen abgeglichen
Angaben zum Herstellungsstandort Bestätigt Produktionsstandards auf GMP-Niveau
Produktkennzeichnung (Arabisch und Englisch) Die VAE verlangen zweisprachige Kennzeichnung auf der Einzelhandelsverpackung
Freiverkaufsbescheinigung Bestätigt, dass das Produkt im Ursprungsland legal verkauft wird
Örtlicher bevollmächtigter Vertreter Die meisten ausländischen Marken brauchen einen in den VAE ansässigen Agenten, der in ihrem Namen einreicht

Dieser letzte Punkt bringt viele ins Stolpern. Anders als etwa beim kanadischen Cosmetic Notification System, wo eine ausländische Marke oft direkt einreichen kann, läuft der Prozess in den VAE typischerweise über einen örtlichen Vertreter oder Vertriebspartner, der die Registrierung in Ihrem Namen hält. Diese Beziehung bleibt auch lange nach der Registrierung wichtig, denn meist ist genau diese Person es, die Änderungsanträge einreichen muss, wenn sich etwas ändert.

Zweisprachige Kennzeichnung ist keine Option, sondern Pflicht

Eine arabischsprachige Kennzeichnung ist kein nettes Extra, sondern eine geprüfte Anforderung. Inhaltsstoffnamen, Anwendungshinweise und alle Warnhinweise müssen neben Englisch auch auf Arabisch erscheinen. Wenn Sie bereits zweisprachige Etiketten für einen anderen Markt erstellen (Kanada verlangt zum Beispiel Englisch und Französisch), haben Sie zumindest den Workflow für zweisprachige Druckvorlagen schon durchdacht, auch wenn die eigentliche Übersetzungsarbeit eine separate Aufgabe bleibt.

Ein praktischer Tipp zur Reihenfolge

Marken, die im gesamten Golf verkaufen wollen und nicht nur in den VAE, empfinden es oft als effizienter, die Inhaltsstoffliste und die Sicherheitsdokumentation einmal gegen die GSO-Normen zu erstellen und die Kennzeichnung dann pro Land anzupassen, statt in jedem Markt bei null anzufangen. Der Schritt der Inhaltsstoffprüfung erfordert denselben Aufwand, egal in wie vielen GCC-Ländern Sie am Ende verkaufen, daher spart es später Nacharbeit, ihn von vornherein gegen die strengsten geltenden Grenzwerte durchzuführen.

Wenn Sie für einen ersten nicht-kanadischen Markt Handelsnamen auf INCI- und CAS-Nummern abbilden und gegen Beschränkungslisten prüfen, ist genau das die Art von Vorarbeit, bei der Cosmetic Comply auf der Inhaltsstoffseite helfen soll, auch wenn unsere direkte Meldeeinreichung sich vorerst auf Kanada konzentriert. Wenn Sie die INCI-Aufschlüsselung und die Konzentrationen Ihrer Rezeptur sauber kennen, noch bevor Sie ein VAE-Registrierungsformular überhaupt öffnen, erspart das später viel Hin und Her mit einem örtlichen Agenten.

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