Kennzeichnung & Werbeaussagen

Duftstofffrei versus geruchlos, das ist nicht dasselbe

Warum ein geruchloses Produkt trotzdem einen Maskierungsduft enthalten kann, während ein echtes duftstofffreies Produkt das nicht darf.

Cosmetic Comply Team4 Min. Lesezeit

Eine Kundin mit Duftstoffempfindlichkeiten schreibt Ihnen und fragt, ob Ihre „geruchlose" Lotion für sie geeignet ist. Sie möchten am liebsten ja sagen, aber wenn Sie Ihre Formel tatsächlich prüfen, verwenden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas, das man Maskierungsduft nennt, und jetzt wird die ehrliche Antwort kompliziert.

Die zentrale Unterscheidung

Duftstofffrei bedeutet, dass überhaupt keine Duftstoffe enthalten sind: keine Parfümverbindungen, keine ätherischen Öle, die des Duftes wegen zugesetzt wurden, nichts in der Formel, dessen Aufgabe es ist, nach etwas zu riechen.

Geruchlos bedeutet, dass das Produkt für die Endnutzerin keinen wahrnehmbaren Duft hat, was ein völlig anderes Versprechen ist. Viele Rohstoffe, Öle, Butter, Tenside haben ihren eigenen natürlichen Geruch. Damit ein „geruchloses" Produkt im Regal tatsächlich nach nichts riecht, setzen viele Formulierer eine kleine Menge Maskierungsduft zu, eine Duftzutat, deren einzige Aufgabe es ist, den Grundgeruch der anderen Zutaten auszugleichen oder zu neutralisieren, nicht einen eigenen wahrnehmbaren Duft hinzuzufügen.

Ein geruchloses Produkt kann also trotzdem eine Duftzutat enthalten. Ein duftstofffreies darf das nicht.

Warum das viele ins Stolpern bringt

Das Wort „geruchlos" klingt auf den ersten Blick so, als müsste es „keine Duftstoffe" bedeuten, und die meisten Kunden lesen es auch so. Formulierer wissen aber, dass es meist heißt „wir haben den Geruch neutralisiert", was oft Duftstoffchemie erfordert, um das zu erreichen. Diese Lücke zwischen dem, was ein Wort suggeriert, und dem, was es technisch bedeutet, ist genau die Art von Ding, die einer Marke eine Beschwerde einbringt, oder schlimmer, eine Reaktion bei jemandem, der dem Etikett vertraut hat.

Wenn Ihre Produktlinie für Menschen wichtig ist, die mit Duftstoffallergien oder -empfindlichkeiten leben, ist diese Unterscheidung keine Formalität, sie ist der ganze Grund, warum diese Menschen überhaupt Ihr Etikett lesen.

Warum es jetzt noch mehr zählt

Die Offenlegungspflichten für Duftallergene werden in Kanada strenger. Der ursprüngliche Satz an Duftallergenen (Liste 1) wird zum 12. April 2026 auf dem Cosmetic Notification Form und auf dem Etikett verpflichtend, und ein erweiterter Satz (Liste 2), abgestimmt auf internationale Listen, wird zum 1. August 2026 verpflichtend. Die Offenlegungspflicht greift oberhalb von 0,001 % (10 ppm) bei Leave-on-Produkten und oberhalb von 0,01 % (100 ppm) bei Rinse-off-Produkten.

Hier die praktische Konsequenz: Wenn Ihr „geruchloses" Produkt einen Maskierungsduft enthält und dieser Duftstoff oberhalb dieser Schwellenwerte gängige Allergene enthält (unter anderem Limonene, Linalool, Citronellol, Geraniol, Eugenol, Coumarin), muss das in Ihrer CNF-Meldung und letztlich auf Ihrem Etikett offengelegt werden, auch wenn das Produkt als geruchlos vermarktet wird. Kunden, die sich auf das Wort „geruchlos" als Ersatz für „keine Allergene" verlassen, werden überrascht sein, und genau diese Überraschung sollen die Offenlegungsregeln für Allergene verhindern.

Eine praktische Kennzeichnungstabelle

Aussage Was sie bedeutet Was trotzdem enthalten sein kann
Duftstofffrei Keine Duftstoffe zugesetzt Sollte keinen Maskierungsduft oder Parfümverbindungen enthalten
Geruchlos Für die Nutzerin kein wahrnehmbarer Duft Kann Maskierungsduft enthalten, der Allergene mit sich bringen kann
Natürlich duftend Der Duft stammt von den Zutaten selbst (ein Öl, eine Butter) Nicht dasselbe wie duftstofffrei; benötigt bei Verwendung ätherischer Öle weiterhin eine Allergenprüfung

Was Sie tatsächlich prüfen sollten, bevor Sie eine der beiden Aussagen verwenden

  1. Holen Sie die vollständige Zutatendeklaration von Ihrem Duft- oder Maskierungsduft-Lieferanten ein, nicht nur den Marketingnamen der Mischung
  2. Fragen Sie gezielt nach, ob eine Aussage „duftstofffrei" für Ihre Formel zutrifft, das heißt null Duftstoffe einschließlich Maskierungsmittel
  3. Wenn Sie „geruchlos" verwenden und sich dabei auf einen Maskierungsduft stützen, prüfen Sie dessen Komponentenliste gegen die aktuellen Allergen-Schwellenwerte
  4. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Maskierungsduft automatisch allergenfrei ist, nur weil er nicht wahrgenommen werden soll. Er bleibt eine Duftzutat und wird genauso bewertet

Wo sich das in Ihrer Meldung niederschlägt

Beide Aussagen sind Marketingsprache, sie werden selbst nicht bei Health Canada eingereicht. Was Sie einreichen, ist die tatsächliche Zutatenliste, einschließlich aller Duft- oder Maskierungsduftkomponenten und ihrer Konzentrationen. Die Aussage auf Ihrer Verpackung richtig zu treffen und die Zutatendeklaration in Ihrem CNF richtig zu machen, sind zwei Seiten derselben Medaille, und sie müssen übereinstimmen.

Da die Fristen für die Allergenoffenlegung schnell näher rücken, ist jetzt ein guter Moment, um die Lieferantendokumentation für jeden verwendeten Maskierungsduft tatsächlich hervorzuholen und gegen die Allergenliste zu prüfen, statt anzunehmen, dass „geruchlos" bedeutet, Sie seien auf der sicheren Seite. Cosmetic Comply prüft Zutatenlisten gegen die aktuellen eingeschränkten Substanzen und kann Duftallergene kennzeichnen, die oberhalb der Leave-on- oder Rinse-off-Schwellenwerte liegen. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, was sich in einer Maskierungsduftmischung verbirgt, ist das ein sinnvoller erster Anlaufpunkt, bevor Sie sich auf eine der beiden Etikettenaussagen festlegen.

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