Europäische Union (CPNP)

Nennfüllmenge und das e Zeichen auf EU Kosmetiketiketten

Wie man Gewicht oder Volumen auf einem EU Kosmetiketikett deklariert, wann das geschätzte e Zeichen gilt und welche Kleinpackungen davon ausgenommen sind.

The Compliance Desk5 Min. Lesezeit

Auf jedem Tiegel und jeder Flasche, die du in der EU verkaufst, muss eine Zahl stehen, die angibt, wie viel Produkt tatsächlich enthalten ist. Diese Zahl ist die Nennfüllmenge, und erstaunlich viele kleine Marken stolpern darüber, weil sie annehmen, dass „einfach das Gewicht draufschreiben“ schon reicht. Meistens stimmt das auch, aber es gibt zwei Details, die du vor deiner ersten CPNP Meldung klären solltest: die verwendete Einheit und ob dieses kleine „e“ neben der Zahl stehen muss.

Was Nennfüllmenge tatsächlich bedeutet

Die Nennfüllmenge ist das deklarierte Gewicht oder Volumen des Produkts zum Zeitpunkt der Verpackung, nicht das Gewicht von Tiegel plus Inhalt, und auch keine Schätzung dessen, was „normalerweise“ noch drin ist, nachdem etwas verbraucht wurde. Bei den meisten Kosmetikprodukten deklarierst du sie in Gramm oder Milliliter, gemäß metrischer Konvention. Feste Produkte (ein Seifenstück, ein festes Parfüm, ein Presspuder) bekommen das Gewicht in Gramm. Flüssigkeiten und Cremes, die dünn genug sind, um gegossen oder gepumpt zu werden, bekommen das Volumen in Milliliter, wobei Cremes manchmal nach Gewicht deklariert werden, wenn das für die Formel das genauere Maß ist.

Die Faustregel: Deklariere die Einheit, die widerspiegelt, wie das Produkt beim Abfüllen tatsächlich gemessen wird. Wenn deine Abfülllinie das Produkt nach Gewicht dosiert, gehört Gramm aufs Etikett. Rechne nicht in Volumen um, nur weil das für Kundinnen und Kunden vertrauter aussieht.

Das e Zeichen erklärt

Du siehst ein kleines „e“ neben Gewichtsangaben auf europäischen Produkten ständig, und es ist nicht dekorativ gemeint. Es ist ein rechtliches Symbol, das an die europäische Gesetzgebung zur durchschnittlichen Füllmenge gebunden ist, und es signalisiert, dass der Hersteller den durchschnittlichen Inhalt über eine Charge mit den vorgeschriebenen messtechnischen Methoden geprüft hat und dass jede Abweichung zwischen einzelnen Einheiten innerhalb der zulässigen Toleranzen bleibt. Vereinfacht gesagt teilt es einer Aufsichtsbehörde mit: Würde sie zwanzig Tiegel aus deiner Produktionscharge ziehen und wiegen, läge der Durchschnitt dort, wo du es angegeben hast, selbst wenn einzelne Einheiten etwas leichter oder schwerer ausfielen.

Die Verwendung des e Zeichens ist eine Wahl, kein Standard. Wenn du es nutzt, übernimmst du damit auch die zugrunde liegenden Qualitätskontrollpflichten, das heißt, deine Chargenprotokolle müssen die Angabe stützen können, falls jemand nachfragt. Nutzt du es nicht, muss dein Produkt trotzdem die Nennfüllmenge korrekt angeben, aber du berufst dich nicht auf den rechtlichen Rahmen für durchschnittliche Füllmengen.

In der Praxis verzichten die meisten kleinen und mittleren Kosmetikmarken auf das e Zeichen, sofern sie nicht in einer Größenordnung produzieren, in der eine formale Chargendurchschnittsprüfung ohnehin schon Teil des Herstellungsprozesses ist. Es besteht keine Pflicht, es nur hinzuzufügen, um offizieller zu wirken. Es ohne die dahinterstehende Prüfung zu verwenden, ist genau der Fehler, den man vermeiden sollte.

Die Ausnahme für Kleinpackungen

Die Pflicht zur Angabe der Nennfüllmenge hat eine Untergrenze. Sehr kleine Packungen, wie sie für Proben, Testgrößen oder Einmal-Sachets verwendet werden, sind in der Regel von der Pflichtangabe des Inhalts ausgenommen. Die Logik ist einfach: Bei etwas so Kleinem, bei dem der Inhalt offensichtlich ist oder die Angabe mehr Platz beanspruchen würde als das Produkt selbst, erfüllt die Vorgabe ihren Zweck nicht. Der genaue Schwellenwert und die zugehörigen Definitionen finden sich in den EU Regeln zu Verpackung und Kennzeichnung, und er verschiebt sich je nach Produktart. Wenn du also eine Produktlinie mit Probengrößen aufbaust, prüfe die aktuelle Zahl in der Quelle nach, statt dich auf eine Zahl zu verlassen, die auf dem Etikett eines Wettbewerbers stand.

Eine kurze Tabelle für gängige Formate

Produktformat Übliche Angabe Häufiger Stolperstein
Seifenstück Gewicht in Gramm Angabe des Nassgewichts statt des ausgehärteten Gewichts
Flüssigreiniger Volumen in mL Verwechslung von Flaschenkapazität mit Füllvolumen
Creme oder Balsam Gewicht in Gramm Verwendung von Volumeneinheiten für ein dickflüssiges, nicht gießbares Produkt
Probensachet Oft unterhalb des Schwellenwerts ausgenommen Hinzufügen einer nicht erforderlichen Inhaltsangabe, die dann falsch ist
Multipack Inhalt pro Einheit, manchmal Gesamtmenge Nur die Gesamtmenge angeben, wo pro Einheit erwartet wird

Wo das in deine CPNP Meldung passt

Die Nennfüllmenge selbst ist kein CPNP Datenfeld wie eine INCI Liste oder die Adresse der verantwortlichen Person, aber sie muss mit der physischen Produktbeschreibung, die du einreichst, übereinstimmen, und sie gehört zu den Dingen, die Prüfer gegen dein Product Information File und deine Verpackungsvorlagen abgleichen. Wenn dein PIF eine 50 mL Flasche nennt und deine tatsächliche Handelsverpackung 45 mL angibt, ist das eine Diskrepanz, die es vor dem Launch zu entdecken gilt, nicht erst, wenn eine Marktüberwachungsanfrage im Postfach landet.

Die praktische Checkliste

  • Bestätige, dass die Einheit (Gramm oder Milliliter) widerspiegelt, wie das Produkt tatsächlich abgefüllt und gemessen wird.
  • Entscheide, ob du das e Zeichen verwendest, und stelle sicher, dass deine Füllverifizierungsprotokolle das stützen, falls ja.
  • Prüfe den aktuellen Schwellenwert für die Kleinpackungs-Ausnahme bei einer offiziellen EU Quelle, bevor du davon ausgehst, dass deine Probengröße qualifiziert.
  • Gleiche die Zahl auf deinem Etikett mit der Zahl in deinem Product Information File und jeder CPNP verknüpften Verpackungsdokumentation ab.
  • Aktualisiere die Angabe jedes Mal, wenn sich Formeldichte, Füllgewicht oder Verpackungsformat ändern, denn eine neue Packungsgröße ist aus dokumentarischer Sicht praktisch ein neues Produkt.

Nichts davon ist exotisch, aber es ist genau die Art von kleinem, unspektakulärem Detail, das zu einem Zollstopp oder einer Ablehnung durch den Einzelhändler führt, wenn es übersehen wird. Der Kanada Meldungsworkflow von Cosmetic Comply führt Herstellerinnen und Hersteller bereits durch genau diese Art von Abgleich zwischen Verpackung und Meldung, und ähnliche Werkzeuge für die EU sind unterwegs. Wenn du also mehrere Märkte gleichzeitig jonglierst, lohnt es sich, einen Ort zu haben, an dem deklarierter Inhalt, Zutatenliste und tatsächliches Etikett synchron bleiben.

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