Handelsname versus INCI im Sicherheitsdatenblatt eines Lieferanten
Warum der Marketingname auf einem Lieferanten-SDB nicht der INCI-Name ist, den Sie anmelden, und wie Sie beide korrekt verbinden.
Rufen Sie ein SDB für etwas wie „EcoSurf CA-100" oder „Crodafos CES" auf, und Sie werden feststellen, dass die große fett gedruckte Überschrift ganz oben ein Markenname ist, kein Inhaltsstoffname. Genau diese Überschrift kopieren viele Hersteller direkt auf ihr Rezepturblatt, und genau damit kann ein Kosmetik-Anmeldesystem nichts anfangen. Handelsnamen sind die Produktidentität des Lieferanten. INCI-Namen sind die universelle Inhaltsstoffsprache, in der Behörden tatsächlich arbeiten, und der Schritt von einem zum anderen muss jedes Mal erfolgen, nicht nur bei exotischen Inhaltsstoffen.
Warum die SDB-Überschrift nicht die Antwort ist
Ein Sicherheitsdatenblatt hat 16 standardisierte Abschnitte, und Abschnitt 3, Zusammensetzung und Angaben zu Bestandteilen, ist der Ort, an dem die tatsächliche Identität steckt. Dort finden Sie die tatsächlichen chemischen oder INCI-Namen dessen, was in dem Produkt mit dem Handelsnamen enthalten ist, manchmal zusammen mit CAS-Nummern, manchmal als Prozentbereich, wenn der Lieferant eine proprietäre Mischung schützt.
Der Handelsname oben auf dem SDB erfüllt dieselbe Aufgabe wie ein Markenname auf einer Shampooflasche, er ist einprägsam und vermarktbar, sagt einer Behörde aber nichts über die Zusammensetzung. „Crodafos CES" lässt sich keiner Hotlist oder Liste verbotener Stoffe zuordnen. Der INCI-Name, den es repräsentiert, schon.
Wo es wirklich knifflig wird
Zwei Dinge machen das schwieriger, als Abschnitt 3 nur einmal zu lesen:
Mischungen verstecken sich hinter einem einzigen Handelsnamen. Viele Tensid- und Emulgatorprodukte, die unter einem Handelsnamen verkauft werden, sind tatsächlich ein Gemisch aus zwei oder drei INCI-Inhaltsstoffen. Wenn das Produkt mit Handelsnamen zu 3 % in Ihrer Formel verwendet wird und Abschnitt 3 angibt, dass es zu 60 % aus Inhaltsstoff A und zu 40 % aus Inhaltsstoff B besteht, braucht Ihre tatsächliche Anmeldung diese beiden Komponenten bei 1,8 % beziehungsweise 1,2 %, nicht den Handelsnamen bei 3 %. Diesen Schritt zu überspringen ist eine der häufigsten Arten, wie eine Inhaltsstoffliste falsch wird, ohne dass es jemand bemerkt.
CAS-Nummern stimmen nicht immer sauber überein. Manche Inhaltsstoffe tragen je nach genauer Form oder Qualität mehr als eine gültige CAS-Nummer. Manche Pflanzenextrakte haben überhaupt keine CAS-Nummer, da sie komplexe natürliche Gemische statt einer einzigen definierten Substanz sind. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Abweichung zwischen dem, was Sie erwarten, und dem, was auf dem SDB steht, ein Fehler ist, es könnte einfach einen dieser Grenzfälle bedeuten, und es lohnt sich, das mit dem Lieferanten zu bestätigen, statt zu raten.
Eine praktische Zuordnungstabelle
| Was Sie haben | Was Sie tatsächlich brauchen | Wo Sie es finden |
|---|---|---|
| Handelsname von einem Produktetikett oder einer SDB-Überschrift | INCI-Name(n) | SDB Abschnitt 3, Zusammensetzung |
| Handelsnamen-Mischung, verwendet zu X % in Ihrer Formel | Der tatsächliche Prozentsatz jeder Komponente im Endprodukt | Komponentenprozent (aus SDB) mit X % multiplizieren |
| CAS-Nummern-Verwirrung (mehrere Nummern oder keine gelistet) | Bestätigung des Lieferanten, welche gilt, oder Akzeptanz, dass für einen Pflanzenextrakt keine existiert | Direkte Anfrage beim Lieferanten |
| Gar kein SDB vorhanden | Eine Anfrage an den Lieferanten, da ein seriöser Rohstofflieferant eines haben sollte | Technischer oder regulatorischer Kontakt des Lieferanten |
Ein kurzer Durchgang
Angenommen, Ihr Rezepturblatt listet „Emulgator X-200 bei 4 %" auf. Sie rufen das SDB ab, und Abschnitt 3 zeigt, dass es sich tatsächlich um Cetearylalkohol bei 70 % und Polysorbat 60 bei 30 % handelt. Ihre tatsächlichen Anmeldezeilen werden Cetearylalkohol bei 2,8 % und Polysorbat 60 bei 1,2 % Ihres Endprodukts, berechnet aus dieser 4 %-Einsatzmenge. Der Handelsname taucht in der Meldung überhaupt nicht auf. Hätten Sie „Emulgator X-200" als einzelne Zeile angemeldet, ist das nichts, was das Inhaltsstoffsystem einer Behörde erkennt, und es käme entweder als Fehler zurück oder würde, schlimmer noch, fälschlich akzeptiert und später bei einer Änderung oder Prüfung Probleme verursachen.
Die Gewohnheit aufbauen
Jedes Mal, wenn Sie einen neuen Rohstoff einführen, bevor er auch nur in die Nähe Ihres Rezepturblatts kommt, rufen Sie das SDB ab, finden Abschnitt 3 und notieren die tatsächlichen INCI-Namen und Prozentsätze neben dem Handelsnamen für Ihre eigenen Unterlagen. Diese Fünf-Minuten-Gewohnheit bei der Wareneingabe erspart später Stunden des Reverse-Engineerings, wenn Sie versuchen, anzumelden.
Genau diese Übersetzungsarbeit, Handelsname zu INCI, Mischungen in tatsächliche Komponenten zu entfalten und Prozentsätze korrekt durchzuführen, ist der mühsamste und fehleranfälligste Teil einer manuellen Anmeldevorbereitung. Es ist auch der Kern dessen, was Cosmetic Comply automatisiert: Füttern Sie es mit Ihrer Rezeptur und Ihrer Lieferantendokumentation, und es ordnet alles INCI-Namen und CAS-Nummern zu, entfaltet Mischungen in ihre wahren Komponenten und markiert alles, was es nicht sicher auflösen kann, damit ein menschlicher Prüfer den Lieferanten kontaktiert, bevor die Meldung hinausgeht.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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