Die List-1-Duftstoffallergene und ihre INCI-Namen
Die konkreten INCI-Namen für Kanadas List-1-Duftstoffallergene, die ab 12. April 2026 verpflichtend werden, und wo sie sich in ätherischen Ölen verstecken.
Der 12. April 2026 ist näher, als es sich mitten in einer Produktionscharge anfühlt. An diesem Datum werden die List-1-Duftstoffallergene sowohl auf dem Cosmetic Notification Form als auch auf dem physischen Etikett in Kanada verpflichtend, und wenn Ihre Meldung derzeit einfach "Parfum" oder "Fragrance" sagt und es dabei belässt, liegt noch etwas Arbeit vor Ihnen.
Was List 1 eigentlich ist
List 1 ist der ursprüngliche, schon länger etablierte Satz von Duftstoffallergenen, die Regulierungsbehörden als häufige Sensibilisatoren eingestuft haben. Das ist keine neue Wissenschaft. Es sind dieselben Namen, die seit Jahren auf Inhaltsstofflisten in der EU auftauchen. Was sich ändert, ist, dass Kanada nun verlangt, sie explizit auszuweisen, statt sie in einem generischen "Parfum"-Eintrag zu verstecken, sowohl auf dem CNF als auch auf dem Etikett selbst.
Der Schwellenwert, der entscheidet, ob Sie ein Allergen aufführen müssen, richtet sich nach der Konzentration im Fertigprodukt:
- Leave-on-Produkte (Lotionen, Seren, auf der Haut getragene Parfums): Deklarationspflicht ab über 0,001 % (10 ppm)
- Rinse-off-Produkte (Shampoo, Seife, Duschgel): Deklarationspflicht ab über 0,01 % (100 ppm)
Das sind niedrige Werte. Ein Duftöl muss nicht hoch dosiert sein, damit eines seiner Bestandteil-Allergene diese Grenze überschreitet, besonders bei einem Leave-on-Produkt.
Häufige List-1-Allergene und ihre INCI-Namen
Diese werden direkt mit ihren INCI-Bezeichnungen benannt, da das der standardisierte Name ist, den Sie sowohl auf dem CNF als auch auf dem Etikett angeben würden:
| Häufiges Allergen | INCI-Name auf Etikett/CNF | Wo es natürlich häufig vorkommt |
|---|---|---|
| Limonene | Limonene | Zitrus-ätherische Öle (Orange, Zitrone, Bergamotte) |
| Linalool | Linalool | Lavendel, Koriander, viele Blütenöle |
| Citronellol | Citronellol | Rose, Geranie, Citronella-Öle |
| Geraniol | Geraniol | Rose, Palmarosa, Geranienöle |
| Eugenol | Eugenol | Gewürznelke, Zimtblätteröl |
| Coumarin | Coumarin | Tonkabohne, manche Lavendel- und Cassia-Sorten |
Beachten Sie: Keines davon erfordert, dass Sie eine synthetische Chemikalie hinzufügen, um die Deklarationspflicht auszulösen. Sie kommen natürlich vor, teils in relevanten Konzentrationen, in ätherischen Ölen, zu denen Hersteller gerade deshalb greifen, weil sie "natürlich" sind. Eine mit Lavendel duftende Lotion kann den Linalool-Schwellenwert allein durch das Lavendelöl überschreiten, ganz ohne synthetischen Duftstoff in der Rezeptur.
Warum "natürlich" Sie hier nicht heraushält
Das überrascht viele Hersteller, besonders diejenigen, die statt kommerzieller Duftöle Mischungen aus ätherischen Ölen verwenden. Die Annahme ist oft, dass Allergendeklaration ein Problem synthetischer Duftstoffe sei. Das ist falsch. Limonene kommt in fast jedem Zitrusschalenöl vor. Linalool taucht in Dutzenden Blüten- und Kräuterölen auf. Wenn Sie mit ätherischen Ölen formulieren, haben Sie wahrscheinlich schon List-1-Allergene in Ihrem Produkt, Sie mussten sie bisher nur nicht benennen.
Der praktische Schritt ist, eine Zusammensetzungsübersicht für das ätherische Öl oder die Duftmischung zu besorgen, die Sie verwenden. Die Lieferantendokumentation oder ein SDS (Sicherheitsdatenblatt) sollte die wichtigsten aromatischen Bestandteile und ungefähr deren Anteil am Öl auflisten. Von dort aus multiplizieren Sie diesen Anteil mit der Menge des Öls, die Sie im Fertigprodukt einsetzen, um zu sehen, ob ein einzelnes Allergen die 0,001- oder 0,01-Prozent-Schwelle überschreitet.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Angenommen, Sie verwenden 1 % ätherisches Lavendelöl in einer Leave-on-Lotion, und die Dokumentation Ihres Lieferanten zeigt, dass das Öl zu etwa 30 % aus Linalool besteht. Das ergibt 0,3 % Linalool im Öl selbst, multipliziert mit der 1-prozentigen Einsatzrate, was auf rund 0,003 % Linalool in der fertigen Lotion hinausläuft. Das liegt über der Leave-on-Schwelle von 0,001 %, also muss Linalool sowohl auf dem CNF als auch auf dem Etikett erscheinen, sobald das Pflichtdatum erreicht ist.
Vorbereitung vor dem Stichtag
Ein paar praktische Schritte vor dem 12. April 2026:
- Ziehen Sie Zusammensetzungsdaten für jedes ätherische Öl und jede Duftmischung in Ihren aktiven Rezepturen.
- Berechnen Sie die tatsächliche Konzentration jedes benannten Allergens im Fertigprodukt, nicht nur im Rohöl.
- Markieren Sie alles, was die Schwelle überschreitet, und bereiten Sie sich darauf vor, es in Ihre Inhaltsstoffdeklaration aufzunehmen.
- Denken Sie daran, dass List 2, der erweiterte Allergensatz, einige Monate später, am 1. August 2026, verpflichtend wird, das ist also keine einmalige Korrektur, sondern es lohnt sich, jetzt die Gewohnheit dafür aufzubauen.
Diese Schwellenwertrechnung, Ölanteil mal Allergenanteil mal Einsatzrate, ist genau die mühsame Multiplikation, die sich über eine ganze Produktlinie hinweg leicht von Hand verrechnen lässt. Cosmetic Comply führt diese Berechnungen automatisch aus, sobald Sie Ihre Rezeptur einreichen, ordnet jeden aromatischen Bestandteil seinem INCI-Namen zu und markiert alles, was nahe an oder über den List-1- und List-2-Schwellenwerten liegt, bevor es zu einem Problem bei der Einreichung wird.
Schicken Sie uns Ihre Inhaltsstoffe, den Rest übernehmen wir
Ein kurzes Aufnahmeformular genügt, um loszulegen. Jeder Inhaltsstoff wird gegen die Verbots- und Beschränkungslisten Ihres Marktes geprüft, anschließend reichen wir Ihre Meldung ein und Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
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