Europäische Union (CPNP)

Brauchen handgemachte Seifen eine CPNP-Meldung?

Verseifte Stückseife bleibt auch nach dem EU-Recht ein Kosmetikprodukt, sobald sie verkauft wird, und das bedeutet eine CPNP-Meldung, bevor sie überhaupt bei einer Kundin ankommt.

Diane R.4 Min. Lesezeit

Eine Seifenmacherin hat mich das letzte Woche gefragt, fast entschuldigend, so als hätte sie erwartet, dass die Antwort offensichtlich ist. Ist sie nicht. Die Verwirrung ist echt und kommt aus einem durchaus nachvollziehbaren Grund: Seife gibt es seit Jahrtausenden, Menschen haben sie zu Hause hergestellt, lange bevor es überhaupt eine Kosmetikindustrie gab, die reguliert werden musste, und sie fühlt sich immer noch eher wie Handwerk an als wie ein Industrieprodukt. Aber sobald man sie in der EU verkauft, ist es egal, wie alt das Rezept ist.

Die Ausnahme für "echte Seife" ist enger, als viele denken

Manche Märkte machen eine Ausnahme für das, was oft "echte Seife" genannt wird, also Alkalisalze von Fettsäuren, die mit nichts weiter als einem Reinigungsversprechen verkauft werden. Diese Ausnahme gibt es, weil einfache Seife eine lange Geschichte sicherer Anwendung und eine sehr einfache, gut verstandene Chemie hat. Aber die Ausnahme ist an Bedingungen geknüpft, nicht automatisch gültig. Sobald auf dem Etikett oder im Etsy-Listing steht, dass das Stück die Haut mit Feuchtigkeit versorgt, weich macht, gegen Unreinheiten hilft, glättet oder irgendetwas jenseits von Reinigung verspricht, hat man ein kosmetisches Werbeversprechen abgegeben. Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist ein Produkt mit einem kosmetischen Werbeversprechen ein Kosmetikprodukt, Punkt, unabhängig davon, was tatsächlich in dem Stück steckt.

Und hier liegt der Punkt, an dem viele stolpern: Fast jede handgemachte Seife auf dem Markt macht heute ein kosmetisches Werbeversprechen. "Feuchtigkeitsspendende Hafer-Seife." "Macht trockene Haut weich." "Sanft genug für empfindliche Haut." Diese Formulierungen verkaufen Seife, genau deshalb benutzen Herstellerinnen sie, und genau deshalb ziehen sie das Produkt in die Kosmetikregulierung hinein.

Was eine CPNP-Meldung tatsächlich erfordert

Wenn Ihre Seife nach EU-Recht ein Kosmetikprodukt ist, melden Sie sie über das CPNP-Portal (Cosmetic Products Notification Portal), bevor Sie sie in Verkehr bringen. Ein paar Dinge müssen vorher stehen:

  • Eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU. Das ist nicht optional und auch nicht dasselbe wie ein EU-basierter Lieferant. Die verantwortliche Person trägt die rechtliche Verantwortung für die Konformität des Produkts.
  • Eine Produktinformationsdatei (PIF). Das ist die Papierspur Ihres Produkts: Rezeptur, Herstellungsmethode, Sicherheitsdaten, Kennzeichnung und Begründung der Werbeaussagen.
  • Ein Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (CPSR). Dieser muss von einer qualifizierten Sicherheitsbewerterin oder einem qualifizierten Sicherheitsbewerter unterzeichnet werden, nicht von der Herstellerin selbst bestätigt. Bei einer einfachen Seifenrezeptur ist das meist ein geringerer Aufwand als bei einem wirkstoffreichen Serum, aber erforderlich bleibt es trotzdem.
  • Die Meldung selbst, eingereicht über CPNP mit Produktkategorie, Rezeptur und Verpackungsdetails.

Nichts davon ist eine Marktzulassung im Sinne einer Vorabprüfung, bei der jemand Ihr Produkt begutachtet und absegnet, bevor Sie verkaufen dürfen. Es ist ein Meldesystem, das heißt, der Eintrag existiert, damit Behörden bei einem Sicherheitsbedenken schnell handeln können, und damit die Marktüberwachung etwas hat, womit sie abgleichen kann.

Warum das so viele Seifenmacherinnen und Seifenmacher überrascht

Kleinbetriebe, die Seife herstellen, fangen oft als Hobby an, das zu einem echten Geschäft heranwächst, und der regulatorische Schritt wird häufig einfach übersprungen, weil ihn niemand angesprochen hat. Es gibt keinen einzelnen Moment, in dem ein Formular auftaucht und sagt "jetzt bist du ein Unternehmen, melde dich an". Man überschreitet die Schwelle vom Handwerk zum regulierten Kosmetikprodukt aufgrund dessen, was auf dem Etikett steht, und das passiert leicht, ohne dass man es merkt.

Die andere Falle ist die Annahme, man sei irgendwie ausgenommen, nur weil man keine Duftöle, ätherischen Öle oder synthetischen Zusätze verwendet. Ist man nicht. Ein Kernseifenstück aus Olivenöl, Wasser und Lauge, und sonst nichts, das mit dem Versprechen verkauft wird, es sei sanft zur Haut, ist ein Kosmetikprodukt. Die Einfachheit der Rezeptur ändert nichts an der rechtlichen Kategorie.

Ein schneller Selbstcheck

Stellen Sie sich diese Fragen zu Ihrem eigenen Listing oder Etikettentext:

  1. Wird ein Hauttyp erwähnt (trocken, empfindlich, fettig, reif)?
  2. Wird ein Nutzen jenseits von "reinigt" versprochen? Spendet Feuchtigkeit, macht weich, peelt, balanciert, beruhigt?
  3. Wird der Nutzen eines Inhaltsstoffs benannt, etwa "Sheabutter pflegt"?

Ein Ja bei einer dieser Fragen bringt Sie in kosmetisches Terrain, und CPNP-Meldung, verantwortliche Person und CPSR folgen daraus alle.

Wenn Sie gerade erst den Überblick gewinnen

Die Papierarbeit dabei, jeden Inhaltsstoff auf seinen korrekten INCI-Namen zurückzuführen, Konzentrationen zu prüfen und die Meldung tatsächlich eingereicht zu bekommen, ist der Punkt, an dem viele kleine Seifenbetriebe hängen bleiben, meist weil es ungewohnt ist, nicht weil es konzeptionell schwierig wäre. Cosmetic Comply ist darauf ausgelegt, die Zutatenliste einer Herstellerin zu nehmen, alles mit INCI-Namen und CAS-Nummern abzugleichen, gegen Verbotslisten zu prüfen und vor der Meldung durch eine echte Compliance-Prüferin oder einen echten Compliance-Prüfer laufen zu lassen. Aktuell ist das für Kanadas CNS-Verfahren live, EU-CPNP-Unterstützung ist in Arbeit. Wer also heute in die EU verkauft, sollte direkt bei der verantwortlichen Person oder in den Kosmetikleitlinien der Europäischen Kommission die aktuellen PIF- und CPSR-Anforderungen prüfen, während dieser Ausbau weitergeht.

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