Europäische Union (CPNP)

Titandioxid in EU-Kosmetika nach dem CMR-Urteil

Warum die inhalationsbasierte CMR-Einstufung von Titandioxid speziell für lose Puder und Sprays relevant ist, und weniger für Cremes und Lotionen.

The Compliance Desk3 Min. Lesezeit

Titandioxid ist einer dieser Inhaltsstoffe, bei denen die Schlagzeile „es wurde als bedenklich eingestuft" wiederholt wird, ohne das Detail, das für die meisten Formulierer eigentlich zählt: dass sich das Bedenken speziell auf die Inhalation bezieht. Wenn Sie eine Creme, eine Lotion oder eine flüssige Foundation herstellen, sieht die Lage sehr anders aus, als wenn Sie einen losen Fixierpuder oder ein Aerosolspray herstellen.

Die Unterscheidung betrifft die Form, nicht den Inhaltsstoff selbst

Die Einstufung von Titandioxid als krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender (CMR) Stoff nach EU-Recht ist an die Pulverform und den Inhalationsweg der Exposition geknüpft, das heißt, das Bedenken betrifft das Einatmen feiner Titandioxid-Partikel, nicht das Sitzen auf der Haut in einer Lotion. Das ist eine bedeutsame Unterscheidung, weil sie ändert, welche Produktformate tatsächlich das relevante Risikoprofil tragen.

  • Lose Puder (Fixierpuder, mineralische Foundation-Puder, gepresste Puder, die beim Auftragen luftgetragenen Staub erzeugen können): genau in der Kategorie, auf die sich das Inhalationsbedenken richtet
  • Sprays und Aerosole, die den Inhaltsstoff aerosolisieren können: ebenfalls genau relevant
  • Cremes, Lotionen, flüssige Foundations, Lippenstifte: Titandioxid wird bei normaler Anwendung in diesen Formaten nicht luftgetragen, sodass das inhalationsbasierte Bedenken nicht in derselben Weise gilt

Was das praktisch bedeutet, wenn Sie Puder formulieren

Wenn Ihre Produktlinie einen losen Puder umfasst, egal ob Fixierpuder, mineralische Foundation oder Puder-Rouge, lohnt es sich, das ernst zu nehmen, statt anzunehmen, es handle sich um ein Thema wie bei synthetischen Duftstoffen, das nur Großhersteller betrifft. Die EU behandelt die Verwendung dieses Inhaltsstoffs in Pulverform als echte regulatorische Frage unter der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, und genau diese Art von inhaltsstoffspezifischem Detail muss Ihr Cosmetic Product Safety Report und Ihr Product Information File behandeln, wenn Titandioxid in Pulverform Teil Ihrer Formel ist.

Da die spezifischen Kennzeichnungs- und Formulierungsanforderungen, die an diese Einstufung geknüpft sind, aktualisiert werden können und dies tatsächlich ein aktives Regulierungsgebiet ist, lohnt es sich in diesem Fall, die aktuelle Leitlinie direkt zu prüfen, statt sich auf etwas zu verlassen, das Sie vor einem Jahr gelesen haben.

Was das für flüssige und cremige Formate nicht bedeutet

Wenn Ihr Titandioxid-Einsatz ausschließlich in nicht-pulverförmigen, nicht aerosolisierten Formaten erfolgt, wie einer getönten Feuchtigkeitscreme oder einer Creme-Foundation, arbeiten Sie in einem Kontext, in dem der Inhalationsweg schlicht nicht in derselben Weise eine Rolle spielt. Das bedeutet nicht, dass Titandioxid von jeder anderen Überlegung ausgenommen ist (es ist weiterhin ein Inhaltsstoff, der wie jeder andere ordentlich in Ihrer Sicherheitsakte dokumentiert werden muss), aber das spezifische CMR-Inhalationsbedenken ist für die tatsächliche Anwendung Ihres Produkts viel weniger direkt relevant.

Produktformat Inhalationsrisiko Relevanz der CMR-Einstufung
Loser Fixierpuder Real, Staub entsteht beim Auftragen Hoch
Gepresster Puder Etwas, weniger als loser Puder Prüfenswert
Aerosolspray Real, konstruktionsbedingt Hoch
Creme/Lotion/flüssige Foundation Minimal bei normaler Anwendung Niedrig
Lippenstift Minimal Niedrig

Der EU-Meldekontext rund um dieses Thema

Denken Sie an den größeren EU-Rahmen, in den das eingebettet ist: Sie melden über das CPNP-Portal, Sie brauchen eine in der EU ansässige verantwortliche Person, und diese verantwortliche Person führt ein Product Information File einschließlich eines von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter unterzeichneten Cosmetic Product Safety Report. Die Einstufung und Form von Titandioxid ist genau die Art von inhaltsstoffspezifischer Tatsache, die Ihr Sicherheitsbewerter abwägen muss, wenn er diesen Bericht unterzeichnet, insbesondere wenn Ihr Produkt ein Puder ist.

Praktische Schritte, wenn Titandioxid in Ihrer Formel steckt

  1. Die genaue Form Ihres Produkts feststellen, Puder, Spray oder nicht aerosolisierte Flüssigkeit/Creme.
  2. Handelt es sich um Puder oder Spray, dies speziell für Ihre verantwortliche Person und Ihren Sicherheitsbewerter beim Erstellen des CPSR markieren.
  3. Die aktuelle EU-Leitlinie direkt prüfen, statt sich auf allgemeine Zusammenfassungen zu verlassen, da sich Einstufungsdetails und damit verbundene Kennzeichnungsanforderungen ändern können.
  4. Auch nicht annehmen, ein Nicht-Puder-Format sei automatisch unproblematisch, sondern nur, dass das spezifische inhalationsbasierte Bedenken weniger direkt zutrifft.

Cosmetic Complys EU-Unterstützung ist auf dem Weg, neben dem bereits heute laufenden kanadischen Meldesystem, und inhaltsstoffspezifische Hinweise wie dieser, bei denen derselbe INCI-Name je nach Produktform unterschiedlich stark ins Gewicht fällt, sind genau die Art von Nuance, die die Prüfung sichtbar machen soll, statt jede Verwendung eines Inhaltsstoffs gleich zu behandeln.

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